
Sie sind hier: Startseite > Praxis > Verordnungen > Meldungen |
Corona Sonderregelungen und ihre Gültigkeiten (Update)
Stand 21.11.2022
Um Vertragsärzte und -psychotherapeuten in der Coronakrise zu entlasten und um eine Ausbreitung des COVID-19-Virus zu verhindern, wurden zahlreiche Sonderregelungen beschlossen.
Nachfolgend finden Sie alle Regelungen unter Angabe ihrer Geltungsdauer aufgelistet:
Sonderregelung | Inhalt | gilt bis: |
Ausweitung Telefon-konsultationen bei bekannten Patienten | Die GOP 01433/01434 EBM für die telefonische Konsultation im Zusammenhang mit der GOP 01435 EBM bzw. VP/GP. | 31. März 2022 endet |
AU-Bescheinigung per Telefon | Telefonische AU-Bescheinigung von bis zu 7 Tagen, mit der Option einer einmaligen Verlängerung um weitere 7 Tage. Auch die Ausstellung von Muster 21 (Erkrankung eines Kindes) ist möglich. Portokosten für den Versand einer telefonischen AU GOP 88122 (90ct) | 31. März 2023 |
Zuschläge Chronikerpauschalen | Die GOP 03221/04221 EBM ist auch bei nur einem pers. Arzt-Patienten-Kontakt(APK) und zusätzlich einem APK im Rahmen der Videosprechstunde oder einem telefonischen APK abrechnungsfähig | 31. März 2022 endet |
Portokostenpauschale bei telefonischen Verordnungen | Die GOP 88122 (90 ct) ist für den Versand von Verordnungen nach telefonischer Anamnese bei bekannten Patienten berechnungsfähig. | 31. März 2022 endet |
(Folge)Verordnungen nach telefonischer Anamnese | Verordnungen bei bekannten Patienten nach telefonischer Anamnese möglich. | 31. März 2022 |
Unbegrenzte Videosprechstunde | Die Begrenzungsregelungen für die Videosprechstunde von 20% wurden ausgesetzt. | 31. März 2022 endet |
Videosprechstunde: Weitere spezielle Regelungen für Psychotherapeuten | Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen (auch neurophysiologische Therapie) sind per Videosprechstunde möglich. | 31. März 2022 endet |
Umwandlung von Gruppentherapie in der Psychotherapie | Umwandlung von Gruppentherapie in Einzeltherapie ohne gesonderte Antragstellung bei der Krankenkasse möglich. | 31. März 2022 endet |
Sozialpsychiatrie: videogestützte Maßnahme durch qualifizierte nichtärztliche Mitarbeiter | Funktionelle Entwicklungstherapie: Die GOP 14223 EBM bei be-kannten Patienten (mindestens 1x in den letzten vier Quartalen in der Praxis) | 31. März 2022 endet |
Videobehandlung bei bestimmten veranlassten Leistungen möglich | Inbegriffene Leistungen: Psychiatrische häusliche Krankenpflege, Soziotherapie, Heilmittel | 31. März 2022 endet |
Kontrolluntersuchungen und Schulungen für DMP-Patienten dürfen ausfallen | Quartalsbezogene Kontrolluntersuchungen und Schulungen müssen nicht durchgeführt werden, wenn es medizinisch vertretbar ist. | 31. Dezember 2021 beendet |
Fortbildungen | Vereinzelt Übergangsregelungen z. B. in Bezug auf Anforderung und Fristen geschaffen. | 31. März 2022
|
Nichtärztliche Praxisassistenten (NäPa) | NäPa dürfen vor Abschluss tätig werden, wenn der Abschluss der Fortbildung voraussichtlich bis 31.März 2022 erfolgt. Die Frist der Refresher-Kurse wurde um 21 Monate verlängert, sofern die Drei-Jahres-Frist im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 31. März 2022 endet. | 31. März 2022 endet |
Substitutionsbehandlung | Das therapeutische Gespräch zur Substitutionsbehandlung kann im Rahmen einer Videosprechstunde durchgeführt werden. | 31. März 2022 endet |
Substituierende Ärzte haben die Möglichkeit, bei der Behandlung von Opioidabhängigen von den Vorgaben der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung abzuweichen. | 31. Mai 2022 endet | |
Qualitätssicherungs-Maßnahmen | Die KV kann bestimmte Qualitätssicherungs-Maßnahmen weiterhin aussetzen. | Endete am 30. September 2021 |
Arzneimittelabgabe | Austauschmöglichkeiten ausgeweitet: Sofern das abzugebende Arzneimittel in der Apotheke nicht vorrätig oder lieferbar ist, kann ein anderes wirkstoffgleiches Arzneimittel abgegeben werden. | 31. Mai 2022
endet |
Untersuchungszeiträume ab U6 für die U-Untersuchungen ausgesetzt | Für die U6, U7, U7a, U8 und U9 sind die Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten ausgesetzt. |
30. Juni 2022 endet |
Notfallplan der Dialyse-Versorgung | Patienten, deren Dialyse-Ärzte oder Einrichtungen aus Gründen von Krankheit oder des Infektionsschutzes nicht weiterarbeiten können, können problemlos von anderer Praxis übernommen werden. | Endete am 30. September 2021 |
Verordnungen im Entlassmanagement bis zu 14 Tage möglich | Verordnungen nach einer stationären Behandlung dürfen durch das Krankenhaus, für bis zu 14 Tage ausgestellt werden (Arzneimittel alle Packungsgrößen). | 31. Mai 2022 endet
|
Krankentransporte zur ambulanten Behandlung genehmigungsfrei | Krankentransporte von COVID-19 Patienten und Patienten die nach behördlicher Anordnung unter Quarantäne stehen, sind genehmigungsfrei. | 31. Mai 2022 endet |
Kennzeichnung aller COVID-19-Leistungen | Alle ärztlichen Leistungen, die aufgrund eines begründeten klinischen Verdachts oder einer nachgewiesenen Corona-infektion erforderlich sind, sind zu kennzeichnen. Dazu ist die Ziffer 88240 an allen Tagen anzugeben, an denen der Patient wegen des Verdachts oder einer akuten Infektion behandelt wurde (nicht bei Long-COVID-Behandlungen). | 30. Juni 2022 |
Transurethrale Therapie mit Botulinumtoxin | Die Genehmigung zur GOP 26316 EBM wird nun auch erteilt mit vier CME Punkten - für das zurückliegende Jahr - statt wie bisher mit acht. | Endete am 30. September 2021 |
Lockerungen bei Verordnung | Hilfsmittel: Folgeverordnung auch per Telefon/Videosprechstunde | 31. März 2022 endet |
Häusliche Krankenpflege: Rückwirkende Ausstellung von Folgeverordnungen bis zu 14 Tagen | 31. März 2022 endet
| |
Heilmittelverordnung: Die Verordnung verliert nicht ihre Gültigkeit, wenn die Behandlung länger als 14 Tage unterbrochen wird | ||
Häusliche Krankenpflege: Versicherte haben statt 3 nun 10 Arbeitstage Zeit, Verordnungen bei ihrer Krankenkasse einzureichen. |
Wir bitten Sie, für alle Regelungen, auch die aktuellen Veröffentlichungen auf dieser Website zu verfolgen.
Ansprechpartner
Abrechnungsberatung
0331/98 22 98 03