Manuelle Medizin
EBM-Gebührennummern
- EBM-GNR 30200, 30201
Antrag
Rechtsgrundlage
- EBM aktuelle Fassung
Entsprechend den Regelungen im Kapitel 30.2 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes setzt die Berechnung der o. g. Leistungen eine besondere ärztliche Qualifikation - bei Erstantrag die Zusatzbezeichnung Chirotherapie - und eine Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung voraus.