Funktionsstörungen der Hand
EBM-Gebührennummern
- EBM-GNR 07330, 18330
Geltungsbereich
- für Fachärzte für Chirurgie und Fachärzte für Orthopädie
Antrag (nur erforderlich für FÄ ohne Zusatzbezeichnung)
Rechtsgrundlage
- EBM aktuelle Fassung
Entsprechend den Regelungen im Abschnitt 7, Kapitel 7.3 3 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes ist die Behandlung eines Patienten mit einer Funktionsstörung der Hand nach EBM-Nr. 07330 (Chirurgie) nur von Fachärzten für Chirurgie mit der Zusatzbezeichnung Handchirurgie sowie von Fachärzten für Chirurgie (ohne Zusatzbezeichnung) nach Antrag und Genehmigung durch die zuständige KV berechnungsfähig.
Entsprechend den Regelungen im Abschnitt 18, Kapitel 18.3 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes ist die Diagnostik und/oder orthopädische Therapie eines Patienten mit einer Funktionsstörung der Hand nach EBM-Nr. 18330 (Orthopädie) nur von Fachärzten für Orthopädie mit der Zusatzbezeichnung Handchirurgie sowie von Fachärzten für Orthopädie (ohne Zusatzbezeichnung) nach Antrag und Genehmigung durch die zuständige KV berechnungsfähig.