Nekroseabtragung am diabetischen Fuß
Gebiet
- Behandlung diabetischer Fuß (Nekroseabtragung)
EBM-Gebührennummern
- EBM-GNR 02311
Antrag
- ist formlos zu stellen
Rechtsgrundlage
- EBM aktuelle Fassung
Die Berechnungsfähigkeit dieser Leistung erfordert entsprechend der Anmerkung zur Leistungsposition EBM-GNR 02311 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) den Nachweis über die Behandlung des diabetischen Fußes von mindestens 100 Patienten mit Diabetes mellitus je Quartal - im Durchschnitt der letzten 4 Quartale vor Antragstellung und den Nachweis über die Qualifikation zur Durchführung der programmierten ärztlichen Schulungen von Patienten mit Diabetes mellitus voraus.
Fachärzte für Chirurgie, Orthopädie und Dermatologie können diese Leistungen auch dann berechnen, wenn sie die Qualifikation zur Durchführung der programmierten ärztlichen Schulungen von Patienten mit Diabetes mellitus nicht nachweisen können.