Sozialpädiatrie
Gebiet
- Weiterführende sozialpädiatrisch orientierende Versorgung von Kindern
EBM-Gebührennummern
- GOP 04356
Antragsformulare
Rechtsgrundlage: EBM
Die weiterführende sozialpädiatrische Betreuung von Kindern ist zweimal im Krankheitsfall, d. h. bei Bedarf auch zweimal im gleichen Quartal, als Zuschlag zur GOP 04355 berechnungsfähig, wenn nach der sozialpädiatrisch orientierten Beratung, Erörterung und/oder Abklärung eine weiterführende sozialpädiatrische Versorgung erfolgt.
Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt und/oder ein persönlicher Kontakt des Arztes zu einer Bezugsperson,
- Kontaktzeit mindestens 15 Minuten,
- Erhebung und/oder Monitoring von lokalisierten oder übergreifenden motorischen, kognitiven, emotionalen und/oder organbedingten Einschränkungen und/oder Auffälligkeiten sowie Beratung zu weiterführenden Maßnahmen
Die Abrechnung der neuen GOP 04356 erfordert eine Abrechnungsgenehmigung der KVBB. Sie wird bei Erfüllung folgender Kriterien erteilt:
- Nachweis einer sozialpädiatrischen Qualifikation von mindestens 40 Wochenstunden (nach Curriculum „Entwicklungs- und Sozialpädiatrie für die kinder- und jugendärztliche Praxis“ der Bundesärztekammer) oder
- ärztliche Tätigkeit von mindestens sechs Monaten, auch im Rahmen der Weiterbildungszeit, in einem Sozialpädiatrischen Zentrum bzw. einer interdisziplinären Frühförderstelle und
- Kooperation mit Logopäden, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie einem Sozialpädiatrischem Zentrum
Als Übergangsregelung ist die GOP 04356 bis zum 30.6.2016 auch ohne Nachweis der Qualifikation berechnungsfähig, sofern die GOP 04355 im Vorjahresquartal und dem darauffolgenden Quartal durchschnittlich in mindestens 50 Behandlungsfällen je Quartal abgerechnet wurde.