Organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE)

Inhalt

Am 1. Oktober 2020 startete die elektronische Dokumentation für die organisierten Früh­erkennungsprogramme Gebärmutterhalskrebs und Darmkrebs. Die Dokumentation soll dazu dienen, die organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme zu evaluieren und weiter­zuentwickeln.

Dies betrifft folgende Programme:

  • Programm zur Früherkennung von Darmkrebs (DK):
    • Koloskopie (DKK)
    • i-FOB-Test (DKI)
  • Programm zur Früherkennung von Zervixkarzinomen (ZK):
    • Primärscreening/Abklärungsuntersuchung (ZKP)
    • Abklärungskolposkopie (ZKA)
    • Zytologie (ZKZ)
    • HPV-Test (ZKH)

Dokumentationspflicht

Die Dokumentationspflicht im Rahmen der organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme entsteht mit der Abrechnung folgender Gebührenordnungsposition(en):
 

Spezifikationsjahr

 Programm

GOP(en)

2021

DK

01738, 01741, 13421 (Abklärungs- koloskopie entsprechend oKFE-Richtlinie)

2021

ZK

01761, 01762, 01763, 01764, 01765, 01766, 01767, 01768


Die Teilnahme an den organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen und der dadurch entstehende Mehraufwand durch die Verfahrensdokumentation werden durch eine Höherbewertung der Vergütung sowie/oder die Einführung einer neuen Kostenpauschale abgegolten.

 

Fristen

Wir empfehlen Ihnen, die Übermittlung der Exportdatei direkt nach Abschluss Ihrer Quartalsabrechnung vorzunehmen. Bitte beachten Sie jedoch die, für die jeweiligen Quartale die Fristen zur Übermittlung der Dokumentationen (s. Tabelle):
 

Quartal

Übermittlungsfrist

1. Quartal

15. Mai

2. Quartal

15. August

3. Quartal

15. November

4. Quartal

28. Februar des Folgejahres

Bis zum 15. März des Folgejahres ist Jahreskorrekturfrist.

 

Fristen - Sonderregelung 2020/2021 beendet

Der Bewertungsausschuss (BA) hat eine befristete Sonderregelung bezüglich der Fristen für die elektronische Übermittlung der Daten zur Programmbeurteilung beschlossen. Diese befristete Sonderregelung ist ausgelaufen. Eine Verlängerung erfolgt nicht! 

Die elektronische Übermittlung der Dokumentationsdaten für das Jahr 2021 muss durch die Praxen bis spätestens bis zum 28. Februar 2022 erfolgen. Ab dem ersten Quartal 2022 gelten wieder ausschließlich die Vorgaben der allgemeinen Bestimmungen zum EBM (siehe Fristen)

 

Verfahrensbeschreibung

Die KVBB ist Datenannahmestelle (DAS) in diesem Prozess. Als DAS wertet sie Ihre Datei(en) und darin enthaltene Datensätze nicht aus, sondern anonymisiert die leistungserbringeridentifizierenden Daten und pseudonymisiert diese (sofern dies laut Krebsfrüherkennungsprogramm erforderlich ist), bevor die Weiterleitung an die Vertrauensstelle (VST) erfolgt. Bei der Vertrauensstelle wird eine weitere Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung vorgenommen, bevor die Bundesauswertungsstelle (BAS) die Datei(en) erhält. Erst die BAS wertet Ihre Datei(en) aus und schickt eine Rückmeldung an die KVBB, die dann den Leistungserbringern zu Verfügung gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass das Übertragungsprotokoll nur einen Hinweis auf die erfolgreiche Übertragung darstellt. Informationen über Ergebnisse und Rückmeldungen sind dem KVBB-Portal zu entnehmen (Rückspieldatei bitte per Klick herunterladen und in Ihre Praxissoftware einspielen. Hierfür klicken sie bitte auf das folgende Symbol: „Wolke/Pfeil nach unten“.).

Softwareprobleme

Häufig beobachtete Fehlermeldungen, die auf Grund von Fehlern in der Praxissoftware auftreten können:

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um Fehler handelt, die gegebenenfalls durch die Anbieter Ihrer Praxissoftware behoben werden müssen. Bitte wenden Sie sich bei Unterstützungsbedarf und Fragen an Ihr jeweiliges Softwarehaus.

Falscher Schlüssel benutzt oder Senden von unverschlüsselte(n) Datei(en) an die KVBB
Eine exportierte Datei bekommt einen sogenannten GUID. Er ist nicht wiederverwendbar. Deshalb ist es für das Hochladen neuer Datei(en) wichtig, einen neuen Export zu erzeugen. Eine Datei mit demselben Namen (derselben GUID) wird von der BAS automatisch abgelehnt.

 

Falsches Quartal:
Einige SW-Hersteller liefern Datei(en) mit „1/2021“ als Bezugsquartal, damit wird der konkrete Datensatz dem Quartal 01/2021 zugeordnet. Dieser Fehler passiert unabhängig von Ihnen in der SW richtig ausgewählten/gestellten Quartal.

  • Bitte achten Sie darauf, dass das Bezugsquartal richtig angegeben ist (derzeit ist Q4/2020 wichtig). In Ihrer erstellten Datei sollen sich nur die folgende Tags befinden:
    <quarter V="4/2020"/>
  • Bitte achten Sie darauf, dass alle im Jahr 2020 behandelten Patienten auch mit dem Spezifikationsjahr 2020 exportiert werden.

Hinweis zu Datenübertragung

An jedem 2. Montag im Monat finden von 0.00 Uhr – 18.00 Uhr Wartungsarbeiten statt (z.B. Updates und Änderungen durch neue Spezifikationen, Fehlerbehebungen etc.). In diesem Zeitfenster können keine Dokumentationen übertragen werden.

  • Ansprechpartner

    Fragen zur Vergütung und Abrechnung:
    Abrechnungsberater
    0331 2309 100

    Fragen zur technischen Umsetzung:
    Onlineteam DatenNerv /
    KV SafeNet
    0331 98 22 98 06

    Fragen zur Qualitätssicherung:
    Frau Strauß (DKI, ZKP, ZKA, ZKH),  
    0331 2309 155

    Frau Walter (DKK, ZKZ)
    0331 2309 323