Qualitätssicherung
Die Sicherung und Verbesserung der Qualität ärztlicher Tätigkeit ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine patienten- und bedarfsgerechte, fachlich qualifizierte und wirtschaftliche Versorgung auf hohem Leistungsniveau.
Alle an der ärztlichen/psychotherapeutischen Versorgung Beteiligten sind gesetzlich zur Qualitätssicherung verpflichtet. Zusätzlich werden in Form von leistungsbezogenen Richtlinien und Qualitätssicherungs-Vereinbarungen die Voraussetzungen an die fachliche Qualifikation, die apparativ-technischen, räumlichen, organisatorischen und hygienischen Anforderungen definiert. Durch entsprechende Genehmigungsverfahren werden die notwendigen Eingangs-Voraussetzungen und Auflagen zur Aufrechterhaltung geprüft.
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Genehmigungspflichtige / Anzeigepflichtige Leistungen
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Hygiene
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Qualitätszirkel
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Kommissionen
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sQS und oKFESektorenübergreifende Qualitätssicherung und Qualitätssicherung im Rahmen der organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme
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Qualitätsbericht
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FortbildungspflichtFortbildungsverpflichtung nach § 95d SGB V