Arzneimittel

Arzneimittel-Richtlinie

Die Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses unterstützt Vertragsärzte bei einer therapie- und preisgerechten Arzneimittelverordnung.  

Frühe Nutzenbewertung

Bei der Markteinführung eines neuen Arzneimittels müssen pharmazeutische Unternehmer belegen, ob und in welchem Ausmaß ihr Medikament einen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie hat. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website der KBV.