Heilmittel

Verordnen von Heilmitteln

Einen kurzen Überblick gibt Ihnen dieses KBV-Video

Auf eine wirtschaftliche Verordnungsweise von Heilmitteln ist zu achten. Zur Orientierung vereinbart die KVBB jährlich Richtwerte mit den Krankenkassen. Die Richtwerte dienen dem Vergleich innerhalb von Fachgruppen.

Die abgerechneten Heilmittelverordnungen werden zentral ausgewertet und können arztspezifisch abgerufen werden