Konnektorentausch
Für Konnektoren der Firmen Secunet und RISE laufen in diesem Jahr die Sicherheitszertifikate aus. Bitte prüfen Sie deshalb rechtzeitig, wann dies in Ihrer Praxis der Fall ist und veranlassen Sie den notwendige Tausch oder die Verlängerung. Ohne einen aktuellen Konnektor kann Ihre Praxis nicht mehr auf die Telematikinfrastruktur (TI) und deren Anwendungen zugreifen.
Die Laufzeit Ihres Konnektors sowie aller anderen angeschlossenen TI-Komponenten können Sie in Ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS) auslesen. Ihr PVS-Anbieter informiert Sie ebenfalls mindestens sechs Monate vor Ablauf des Sicherheitszertifikats.
Um Ihren Konnektor wieder auf den aktuellen Stand zu bringen, gibt es drei Optionen:
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Austausch des Konnektors
Sie können Ihren alten Konnektor durch ein neues Gerät ersetzen. Dieses wird erneut in Ihrer Praxis aufgestellt und betrieben. -
Laufzeitverlängerung des vorhandenen Konnektors
Die gematik hat die Hersteller verpflichtet, bei Konnektoren eine Laufzeitverlängerung um maximal drei Jahre zu ermöglichen. Das geschieht per Softwareupdate. Ein Austausch des Konnektors ist nicht notwendig. Dafür gelten folgende Bedingungen:- Die Laufzeitverlängerung ist verpflichtend bei Konnektoren möglich, die bereits mit sogenannten ECC-Zertifikaten arbeiten. Fragen Sie Ihren PVS-Anbieter, ob dies auf Ihre Praxis zutrifft.
- Die notwendigen Softwareupdates sind bislang noch nicht zugelassen. Die gematik erwartet die Verfügbarkeit für Secunet- und RISE-Konnektoren im 3. Quartal 2023.
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Rechenzentrums-Konnektor/TI-As-A-Service
Bei dieser Lösung steht der Konnektor nicht mehr in Ihrer Praxis, sondern wird von einem Dienstleister in einem Rechenzentrum betrieben. Ihre Praxis ist mit einem sogenannten TI-Gateway an die TI angebunden. Sowohl der Anbieter als auch der Rechenzentrums-Konnektor selbst benötigen eine Zulassung der gematik. Damit ist im Herbst 2023 zu rechnen.
Es gibt jedoch bereits Anbieter auf dem Markt, die eine alternative Anbindungslösung ebenfalls über ein Rechenzentrum anbieten. Diese aktuellen Lösungen sind noch nicht von der gematik zugelassen, aber nutzbar.
Ablauf der Chips weiterer Komponenten
Neben dem Sicherheitszertifikat des Konnektors haben auch andere Komponenten einen Chip mit begrenzter Laufzeit, der ebenfalls nach Ablauf durch einen neuen ersetzt werden muss. Hierzu zählen unter anderem das Kartenterminal und der Praxisausweis.
Die Sicherheitsmodulkarte (gSMC-KT) ist nicht fest verbaut und kann – ähnlich wie die SIM-Karte Ihres Mobiltelefons – von Ihnen ausgetauscht werden. Eine neue gSMC-KT erhalten Sie von Ihrem PVS-Anbieter.
Auch der Praxisausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Das Ablaufdatum ist auf die Karte aufgedruckt. Alternativ kann es auch durch Ihren PVS-Betreuer ausgelesen werden.
Beachten Sie entsprechende Bearbeitungs- und Lieferzeiten und bestellen Sie rechtzeitig einen neuen Praxisausweis bei Ihrem Kartenanbieter. Natürlich können Sie auch den Anbieter wechseln.
Der eHBA ist ebenfalls fünf Jahre gültig. Je nach Anbieter erhalten Sie automatisch einen neuen Ausweis oder müssen ihn neu bestellen. Angaben zur Laufzeit Ihres eHBA finden Sie in den Unterlagen, die Sie mit der Auslieferung des eHBA erhalten haben.
Für die Auslieferung eines neuen eHBA sollten Sie mehrere Wochen einkalkulieren.
Finanzierung
Seit Juli 2023 gilt eine neue TI-Finanzierungsvereinbarung. Ein Konnektortausch ab dem 1.7.2023 ist bereits in den „neuen“ TI-Pauschalen berücksichtigt. Es gibt keine gesonderte Konnektortauschpauschale.
Hinweis: Praxen, welche aufgrund des Zertifikatsablaufs einen Konnektortausch im zweiten Quartal 2023 (vor dem 30 Juni 2023) vorgenommen haben, werden noch entsprechend der alten TI-Finanzierung berücksichtigt. Die Auszahlung der Konnektortauschpauschale erfolgt somit letztmalig mit dem Honorarbescheid Q2/2023 und wird auf der Liste TI ausgewiesen.