Zusätzliche Fördermöglichkeiten
Folgende Fördermaßnahmen hat der Vorstand der KV Brandenburg mit Wirkung ab dem 01.01.2017 beschlossen:
Zuschuss für einen Sprachkurs | bis zu 1.500 € |
Zugelassene Vertragsärzte und angestellte Ärzte, die ein Sprachzertifikat als Grundlage für die Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit im Land Brandenburg erhalten haben, können innerhalb von 6 Monaten nach Aufnahme einer vertragsärztlichen Tätigkeit im Land Brandenburg einen einmaligen Zuschuss von maximal 1.500 € für das Absolvieren eines Sprachkurses bei der KV Brandenburg beantragen. Das Sprachzertifikat darf dabei nicht älter als 5 Jahre sein. | |
Förderung der Teilnahme an Weiterbildungskursen | bis zu 1.000 € |
Die KV Brandenburg fördert die Teilnahme an Weiterbildungskursen, die im Rahmen der Facharztweiterbildung absolviert wurden. Vertragsärzte können sich 50 % der Kosten von Weiterbildungskursen bis zu einer Höhe von maximal 1.000 € erstatten lassen. Dabei gelten Weiterbildungsveranstaltungen mit medizinischen Inhalten gemäß der Weiterbildungsordnung als förderfähig. Voraussetzung ist, dass die vertragsärztliche Tätigkeit innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der Facharztweiterbildung aufgenommen wurde. | |
Überbrückungsgeld | max. 3x 5.400,- € |
Zur Überbrückung des Übergangszeitraumes vom Facharztabschluss bis zur Aufnahme einer vertragsärztlichen Tätigkeit können 5.400 € pro Monat für max. 3 Monate gewährt werden, vorausgesetzt, vormals geförderte Ärzte in Weiterbildung werden in der Praxis eines niedergelassenen Vertragsarztes, einer Berufsausübungsgemeinschaft, einer Einrichtung nach § 402 SGB V oder einem Medizinischen Versorgungszentrum bis zur Entscheidung des Zulassungsausschusses weiterbeschäftigt. | |
Antragsverfahren | |
Welche Unterlagen dem jeweiligen Antrag beizufügen sind und welche Voraussetzungen im Weiteren erfüllt sein müssen, entnehmen Sie bitte unseren Ausführungsbestimmungen |