Zusätzliche Fördermöglichkeiten

Folgende Fördermaßnahmen hat der Vorstand der KV Brandenburg mit Wirkung ab dem 01.01.2017 beschlossen:

Zuschuss für einen Sprachkurs     

  bis zu 1.500 €

Zugelassene Vertragsärzte und angestellte Ärzte, die ein Sprachzertifikat als Grundlage für die Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit im Land Brandenburg erhalten haben, können innerhalb von 6 Monaten nach Aufnahme einer vertragsärztlichen Tätigkeit im Land Brandenburg einen einmaligen Zuschuss von maximal 1.500 € für das Absolvieren eines Sprachkurses bei der KV Brandenburg beantragen.

Das Sprachzertifikat darf dabei nicht älter als 5 Jahre sein.
Förderung der Teilnahme an Weiterbildungskursen     bis zu 1.000 €

Die KV Brandenburg fördert die Teilnahme an Weiterbildungskursen, die im Rahmen der Facharztweiterbildung absolviert wurden. Vertragsärzte können sich 50 % der Kosten von Weiterbildungskursen bis zu einer Höhe von maximal 1.000 € erstatten lassen.

Dabei gelten Weiterbildungsveranstaltungen mit medizinischen Inhalten gemäß der Weiterbildungsordnung als förderfähig.

Voraussetzung ist, dass die vertragsärztliche Tätigkeit innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der Facharztweiterbildung aufgenommen wurde.

Überbrückungsgeld     max. 3x 5.400,- €
Zur Überbrückung des Übergangszeitraumes vom Facharztabschluss bis zur Aufnahme einer vertragsärztlichen Tätigkeit können 5.400 € pro Monat für max. 3 Monate gewährt werden, vorausgesetzt, vormals geförderte Ärzte in Weiterbildung werden in der Praxis eines niedergelassenen Vertragsarztes, einer Berufsausübungsgemeinschaft, einer Einrichtung nach § 402 SGB V oder einem Medizinischen Versorgungszentrum bis zur Entscheidung des Zulassungsausschusses weiterbeschäftigt.
 
Antragsverfahren  
Welche Unterlagen dem jeweiligen Antrag beizufügen sind und welche Voraussetzungen im Weiteren erfüllt sein müssen, entnehmen Sie bitte unseren Ausführungsbestimmungen