Unsere Geschichte

Die Rechtsbeziehungen zwischen Ärzten und Krankenkassen in der Anfangsphase der Krankenversicherung seit Inkrafttreten der Bismarckschen Sozialgesetzgebung waren mit Einführung des Krankenversicherungsgesetzes 1883 und dem Beginn der allgemeinen Krankenkassenversicherungspflicht gekennzeichnet durch den Abschluss von Einzeldienstverträgen zwischen den einzelnen Krankenkassen und abschlussbereiten Ärzten. Die Vertragsbedingungen wurden durch die Krankenkassen vorgegeben. Dadurch gerieten die Ärzte zunehmend in eine finanzielle Abhängigkeit von den Krankenkassen.

Um ihre Rechtspositionen gegenüber den Krankenkassen wirksamer wahrnehmen zu können, schlossen sich die Ärzte im Jahr 1900 zu einem Kampfverband (Hartmannbund) zusammen. Die Ärzte begannen für Kollektivverträge, für Honorierung nach Einzelleistung, für Behandlungsfreiheit und freie Arztwahl zu kämpfen.

Das Berliner Abkommen vom 23.12.1913 legte erstmals die Rahmenbedingungen für die Verträge zwischen Krankenkassen und niedergelassenen Ärzten fest. Während der Weimarer Republik 1931 wurden die Kassenärztlichen Vereinigungen gegründet. Damit gab es erstmals eine Interessenvertretung für Kassenärzte und eine Verteilungsorganisation der Ärztehonorare. Seit 1955 haben die Kassenärztlichen Vereinigungen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

1999 wurden die Psychotherapeuten als Pflichtmitglieder in die Kassenärztlichen Vereinigungen aufgenommen. Bundesweit sind damit ca. 140.000 Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten in 17 KVen vereint. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung ist die Dachorganisation aller 17 KVen.

In der DDR wurden die Verwaltungsstellen der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands als Abrechnungsstellen in den Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) integriert; so auch im Gebiet des heutigen Landes Brandenburg.

Die Abrechnungsstelle für Ärzte und Zahnärzte des FDGB in Potsdam betreute die niedergelassenen Ärzte der Bezirke Potsdam, Frankfurt(Oder), Cottbus, Neubrandenburg, Schwerin und Rostock. Sie wurde geleitet von einem niedergelassenen Arzt.

Am 06. April 1990 wurde hieraus von ca. 50 bis 80 Ärztinnen und Ärzten in Werder an der Havel in der Jahreshauptversammlung der Abrechnungsstelle des FDGB die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg e.V. gegründet. Mit dem Einigungsvertrag und dem Einigungsvertragsgesetz vom 23. Oktober 1990 wurden auch für das Land Brandenburg die Grundlagen für die Angleichung des Systems der ambulanten ärztlichen Versorgung geschaffen. Seit 1991 besteht in jedem der fünf neuen Bundesländer eine Kassenärztliche Vereinigung in Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, in der alle zugelassenen Ärzte ordentliche Mitglieder sind.

Die obersten Organe der Kassenärztlichen Vereinigung sind die Vertreterversammlung und der Vorstand.

Aufgaben
Die den KVen nach § 75 Abs. 1 SGB V obliegenden Aufgaben lassen sich in folgende Bereiche unterteilen

  • Interessenvertretung der Vertragsärzte gegenüber den Krankenkassen beim Abschluss von Verträgen und Prüfungsvereinbarungen sowie durch Mitarbeit in den Ausschüssen der gemeinsamen Selbstverwaltung.
  • Sicherstellung einer den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entsprechenden ambulanten Versorgung.
  • Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Leistungserbringung und Abrechnung durch die Vertragsärzte.