Hinweisgeber-Meldestelle
Am 2. Juli 2023 tritt das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Damit wird eine Richtlinie der Europäischen Union in Deutsches Recht umgesetzt. Auch bei der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) wurde daher ein System zur Meldung von Verstößen eingeführt. Meldeberechtigt sind alldiejenigen, die im geschäftlichen/beruflichen Kontakt mit der KVBB stehen.
Sie können über unsere Meldestelle Ihre Meldung abzugeben. Dabei entscheiden Sie, ob und welche Ihrer Kontaktdaten Sie angeben und ob Sie eine Rückmeldung wünschen. Sofern Sie eine Rückmeldung wünschen und Ihre Kontaktdaten angeben, erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Meldung auf dem von Ihnen angegebenen Kommunikationsweg.
Im Weiteren erhalten Sie innerhalb von 3 Monaten eine Information über den Umgang mit Ihrem Hinweis einschl. etwaigen ergriffene Maßnahmen.
Ihre Meldung können Sie direkt bei unsere externe Ombudsstelle (datenschutz nord GmbH, Dominik Bleckmann, Volljurist) abgeben, die sie vertraulich behandelt und prüft.
Sie haben die Möglichkeit, Meldungen zu Rechtsverstößen oder rechtsmissbräuchlichem Verhalten, insbesondere in folgenden Bereichen abgeben:
- Öffentliches Auftragswesen
- Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
- Produktsicherheit und -konformität
- Verkehrssicherheit
- Umweltschutz
- Tiergesundheit und öffentliche Gesundheit
- Verbraucherschutz
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
- Verstöße gegen die finanziellen Interessen der Union im Sinne von Artikel 325 AEUV sowie gemäß den genaueren Definitionen in einschlägigen Unionsmaßnahmen
- Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften im Sinne von Artikel 26 Absatz 2 AEUV, einschließlich Verstöße gegen Unionsvorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen, sowie -Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften in Bezug auf Handlungen, die die Körperschaftsteuer-Vorschriften verletzen oder in Bezug auf Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des geltenden Körperschaftsteuerrechts zuwiderläuft.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Auch können Sie Hinweise zu Verstößen in anderen Bereichen abgeben.
Allerdings, wird nachgewiesen, dass Sie wissentlich falsche Informationen gemeldet wurden, können rechtliche Maßnahmen gegen Sie eingeleitet werden.
Ihre Meldungen können Sie abgeben durch:
- Persönliche Vorsprache nach Vereinbarung eines Termins,
- durch Übersendung einer schriftlichen Meldung per Post,
- telefonisch
- elektronisch per E-Mail
Herrn Dominik Bleckmann
Datenschutz nord GmbH, Konsul-Smidt-Str. 88, 28217 Bremen
+49 421 6966 32 349
compliance@dsn-group.de