EBM
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) regelt, wie viel Geld Sie für eine Behandlung bekommen. Der EBM ist das Gebührenverzeichnis, nach dem Sie ambulante Leistungen mit der KVBB abrechnen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband vereinbaren den EBM im Bewertungsausschuss (BA).
Die KBV stellt auf ihrer Website Online-Version des EBM zur Verfügung.
Alternativ können Sie den EBM herunterladen und offline nutzen. Hier gelangen Sie zum Download-Paket der KBV.
Darüber hinaus bietet die KBV den vollständigen Katalog des EBM in ihrer App an. Hier gelangen Sie zum Download der App KBV2GO!.
Die digitalisierten Nachschlagewerke des EBM sowie des ICD enthalten jeweils eine einfach zu bedienende Suchfunktion und werden laufend aktualisiert.
EBM-Änderungen
Wir haben für Sie umfassende Informationen zu den vom Bewertungsausschuss beschlossenen EBM-Änderungen zusammengestellt.
Die aktuelle Version des EBM können Sie auf der Website der KBV abrufen.
Fragen zum EBM und seinen Änderungen beantworten Ihnen die Mitarbeiter der Abrechnungsberatung der KVBB unter der EBM-Hotline 0331 982298 03.
Wünschen Sie eine weitergehende Beratung? Nutzen Sie das Angebot der Abrechnungsberatung, EBM-Änderungen und andere aktuelle Themen bei Ihren Stammtischen vorzustellen und Ihre Fragen vor Ort zu beantworten.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die vorgenannte EBM-Hotline.
Arztgruppenübergreifender allgemeiner Bereich
- GOP 01645J / 88200J
- Aufnahme neuer Abschnitt 1.9 in den EBM
- Redaktionelle Anpassungen der Abschnitte 1.7 EBM und 32.1 EBM auf Grund der formalen Überarbeitung der Mutterschafts-Richtlinie.
Detailinformationen
Zusätzliches Zweitmeinungsverfahren vor Eingriffen bei einem Hüftgelenkersatz
Ab dem 01.07.2024 haben Versicherte auch vor einem Eingriff zum Hüftgelenkersatz Anspruch auf eine zweite ärztliche Meinung.
Die Voraussetzung zur Abrechnung im Zweitmeinungsverfahren ist weiterhin eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung.
Berechtigt für dieses Zweitmeinungsverfahren sind folgende Fachrichtungen: Orthopädie und Unfallchirurgie, Orthopädie, Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie sowie Physikalische und Rehabilitative Medizin.
Für die Aufklärung und Beratung rechnet der „Erstmeiner“ die GOP 01645J ab.
Der „Zweitmeiner verwendet die indikationsspezifische Kennzeichnung bei allen im Zweitmeinungsverfahren durchgeführten und abgerechneten Leistungen mit dem Code 88200J im freien Begründungstext (KVDT-Feldkennung 5009).
Neue GOP im Zusammenhang mit Meldung implantatbezogener Maßnahmen für das Implantatregister Deutschland (IRD)
Der Bewertungsausschuss (BA) hat zum 01.Juli 2024 einen neuen Abschnitt 1.9 in den EBM aufgenommen. Es handelt sich hierbei um die Aufnahme neuer GOP zum Start des Meldeverfahrens für das neue Implantatregister Deutschland (IRD).
Berechnungsfähig sind sie als Zuschlag zu einem Eingriff aus den Abschnitten 31.2.2 EBM oder 36.2.2 EBM bei Durchführung einer implantatbezogenen Maßnahme mit Brustimplantaten.
Diese erfolgen nach den Vorgaben des Implantatregistergesetzes (IRegG)
GOP | Bezeichnung | Bewertung in Punkten |
01965 | Zuschlag gemäß Vorgaben Implantatregistergesetz je Meldung | 78 Pkt. |
40162 | Kostenpauschale für die Meldegebühr im Zshg. Einer implantatbezogenen Maßnahme entspr. GOP 01965 | 6,24 € |
*Orientierungswert 2024 11,9339 Cent
Die Vergütung der GOP 01965 EBM erfolgt zunächst extrabudgetär.
Den Beschluss des BA können Sie hier einsehen:
Arztgruppenübergreifender allgemeiner Bereich
- Ergänzung der obligaten Leistungsinhalte der GOP 02102 und der GOP 01540 bis 01542 EBM im Zusammenhang mit der Medikamentengabe von Onpattro® (Wirkstoff Patisiran)
- Redaktionelle Änderungen im Abschnitt 1.7 EBM
Fachärztlicher Versorgungsbereich
- Neuaufnahme der GOP 19466 und 19467 in den Abschnitt 19.4.4 EBM und Streichung der GOP 19462 EBM im Zusammenhang mit der Anwendung des Medikamentes Orserdu®
Detailinformationen
EBM-Anpassungen für die Verabreichung des Wirkstoffes Patisiran (Onpattro®)
Der Bewertungsausschuss (BA) hat zum 1. Juli 2024 die Ergänzung der obligaten Leistungsinhalte der GOP 02102 und der GOP 01540 bis 01542 EBM beschlossen. Die Anpassung steht im Zusammenhang mit der Verabreichung des Medikamentes Onpattro® (Wirkstoff Patisiran).
Patisiran ist ein weiterer Wirkstoff für die Behandlung einer hereditären Transthyretin-Amyloidose (hATTR-Amyloidose) bei erwachsenen Patienten mit Polyneuropathie der Stadien 1 oder 2.
Gemäß der Fachinformation für das Medikament ist eine Infusionsdauer von 80 min vorgesehen, demensprechend erfolgt die Ergänzung des obligaten Leistungsinhaltes der GOP 02102 EBM (Intravasale Infusionstherapie). Bei einer erforderlichen Verlängerung der Infusionszeit mit einer Dauer von mindestens zwei Stunden kann die GOP 01540 (Zusatzpauschale für die Beobachtung und Betreuung eines Kranken unter Behandlung mit Arzneimitteln, einschließlich Infusion) anstelle der GOP 02102 EBM berechnet werden – die Anpassung des Leistungsinhaltes erfolgt zeitgleich. Die Vergütung der obengenannten GOP erfolgt vorerst extrabudgetär.
Denn Beschluss finden Sie vorerst auf der Website der KBV.
Neue GOP im Zusammenhang mit der Anwendung des Medikamentes Orserdu®
Zum 1. Juli 2024 werden zwei neue GOP in den Abschnitt 19.4.4 EBM aufgenommen.
Die Behandlung mit dem Medikament Oserdu® kann bei postmenopausalen Frauen sowie bei Männern mit Estrogenrezeptor (ER)-positivem, HER2-negativem, lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Brustkrebs erfolgen, deren Erkrankung nach mindestens einer endokrinen Therapielinie, einschließlich eines CDK 4/6-Inhibitors, im fortgeschrittenen Stadium ist.
Entsprechend der Fachinformation ist vor einer Behandlung mit Orserdu® zur Indikationsstellung der Nachweis von aktivierenden Mutationen im jeweiligen Gen (ESR1-Gen bzw. PIK3CA-Gen) erforderlich sowie die gezielte Bestimmung der wichtigsten aktivierenden ESR1-Mutationen mittels PCR-basierter Verfahren.
Dementsprechend werden die nachfolgenden neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) in den Abschnitt 19.4.4 EBM aufgenommen.
GOP | Bezeichnung | Bewertung in Punkten |
19466 | Gezielte Bestimmung von ESR1-Mutationen unter Verwendung von zirkulierender TumorDNA zur Indikationsstellung einer gezielten Behandlung von postmenopausalen Frauen und Männern mit Estrogenrezeptor (ER)- positivem, HER2-negativem, lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Mammakarzinom, deren Erkrankung nach mindestens einer endokrinen Therapielinie, einschließlich eines CDK 4/6-Inhibitors, fortgeschritten ist, wenn diese laut Fachinformation obligat ist | 2100 |
19467 | Bestimmung des PIK3CA- und ESR1- Mutationsstatus unter Verwendung von zirkulierender Tumor-DNA zur Indikationsstellung einer gezielten Behandlung von postmenopausalen Frauen und Männern mit Hormonrezeptor-positivem, HER2- negativem, lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Mammakarzinom beiFortschreiten der Erkrankung nach endokriner Therapie, wenn die Bestimmung des Mutationsstatus eines der genannten Gene in einer Fachinformation obligat ist | 5850 |
*Orientierungswert 2024 11,9339 Cent
Den Beschluss des BA können Sie hier einsehen:
Arztgruppenübergreifender allgemeiner Bereich
- Anpassung der GOP 01420 EBM (Überprüfung der Notwendigkeit und Koordination der häuslichen Krankenpflege), GOP 01424 (Folgeverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege) Verordnung per Videosprechstunde möglich
- Verlängerung der Befristung der GOP 01444 EBM (Zuschlag zu den VP und GP… für die Authentifizierung eines unbekannten Patienten…)
- Aufnahme der GOP 01477 in den Abschnitt 1.4 EBM
- Aufnahme der GOP 01500, 01502 in den Abschnitt 1.5 EBM
- Aufnahme der GOP 01501 (Beobachtung und Betreuung nach Kardioversion…) sowie der GOP 01503 (Fortsetzung der Beobachtung und Betreuung nach Kardioversion…) in den Abschnitt 1.5 EBM
- Änderung des obligaten Leistungsinhaltes der GOP 01510 bis 01512 EBM
- Aufnahme der GOP 01522 (Beobachtung und Betreuung nach einer therapeutischen Herzkatheteruntersuchung…) in den Abschnitt 1.5 EBM
- Änderung des obligaten Leistungsinhaltes der GOP 01540 bis 01542 im Abschnitt 1.5 EBM
- GOP 01611 EBM (Verordnung von medizinischer Rehabilitation) – Empfehlung zur erneuten befristeten Finanzierung für vier weitere Quartale außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und Anpassung zur Verordnung in der Videosprechstunden
- Weiterführung der GOP 01648 EBM (Sektorenübergreifende Erstbefüllung einer elektronischen Patientenakte)
- Aufnahme der GOP 01681 (Meldung von Anhaltspunkten einer möglichen Kindeswohlgefährdung…) und GOP 01682 (Fallbesprechung mit dem Jugendamt…) in den Abschnitt 1.6 EBM
- Aufnahme einer neuen Anmerkung in die GOP 01770 bis 01773 in Bezug auf die Durchführung kurativer Sonographien
- Anpassung der Abrechnungsbestimmungen und Bewertung der GOP 01922 EBM (Kontrolle im Rahmen einer HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) gemäß Anlage 33 des BMV-Ä)
Hausärztlicher Versorgungsbereich
- Aufnahme der GOP 04421 (externe elektrische Kardioversion…) in den Abschnitt 4.4.1 EBM
Fachärztlicher Versorgungsbereich
- Aufnahme der GOP 13552 (externe elektrische Kardioversion…) in den Abschnitt 13.3.5 EBM
Arztgruppenübergreifender spezieller Versorgungsbereich
- Aufnahme der GOP 30326 (Infusionstherapie mit Etranacogen dezaparvovec) in den Abschnitt 30.3.3 EBM
- Aufnahme der GOP 30780 und 30781 EBM in den Abschnitt 30.7.1
- Änderung von Abrechnungsausschlüssen bei den GOP 33021, 33022, 33040, 33042, 33043, 33044 und weiterer im Zusammenhang mit den GOP 01770 bis 01773 EBM (Mutterschaftsvorsorge)
- Aufnahme der GOP 33105 (Beurteilung der Leber zur Indikationsstellung einer Therapie mit Etranacogen dezaparvovec)
Kostenpauschalen
- Aufnahmen der Krankenhäuser (gemäß § 5 Absatz 2 AKI-RL) für die Kostenpauschalen 40110 und 40111 EBM
- Erweiterung der Leistungsinhalte der Kostenpauschale 40128 EBM
- Streichung der Kostenpauschalen 40129 und 40131 im Abschnitt40.4 EBM
- Anhebung der Kostenpauschalen des Abschnitts 40.14 EBM (nichtärztliche Dialyseleistungen)
Ambulantes Operieren – Anhang 2 EBM/Band 2
- Jährliche Anpassung der Operationen- und Prozedurenschlüssel Version 2024
Detailinformationen
Verordnungen per Videosprechstunde
Ab 1. Januar 2024 sind die Gebührenordnungspositionen (GOP) 01420 EBM - Überprüfung der Notwendigkeit und Koordination der häuslichen Krankenpflege und die GOP 01424 EBM - Folgeverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege auch in Behandlungsfällen durchführbar und berechnungsfähig in denen der Arzt-Patienten-Kontakt ausschließlich in der Videosprechstunde stattgefunden hat. Auch die Verordnung einer medizinischen Rehabilitation (GOP 01611) ist in der Videosprechstunde möglich. Der Patient muss allerdings der Praxis ausreichend bekannt sein
Geregelt wurde auch, dass die Versandkosten für Verordnungen in der Videosprechstunde bezahlt werden. Dementsprechend wurde die Kostenpauschale (siehe weitere Artikel) 40128 erweitert.
Beschluss des Bewertungsausschusses (BA)
Authentifizierungszuschlag für Videosprechstunden verlängert
Für die Authentifizierung von unbekannten Patienten in Videosprechstunden erhalten Ärzte und Psychotherapeuten weiterhin den Zuschlag GOP 01444 EBM. Der Bewertungsausschuss (BA) hat die zum Jahresende auslaufende Regelung bis zum 31. Dezember 2025 nun ein weiteres Mal verlängert.
Die Entscheidung des BA finden Sie hier
DiGA „companion patella“
Die Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) „companion patella“ wurde zum 1. Oktober 2023 in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Companion patella ist eine Digitale Gesundheitsanwendung für Patienten im Alter von 14-65 Jahren mit vorderem Knieschmerz - zumeist für die Anwendung bei Erkrankungen rund um die Patella (ICD-10 Kode M22.2, M22.4, M76.5, M79.66, S83.0). Vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wurden die erforderlichen ärztlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Versorgung dieser digitalen Gesundheitsanwendung festgelegt. Dementsprechend wird zum 1. Januar 2024 die neue GOP 01477 (Verlaufskontrolle und Auswertung…) in den Abschnitt 1.4 EBM aufgenommen.
Zum Beschluss des BA geht es hier
Nachbeobachtung und Überwachung außerhalb Kapitel 31 EBM
Im Rahmen der Erweiterung des Abschnitts 2 des AOP-Kataloges werden vermehrt auch Leistungen aufgenommen, für die im Anschluss eine Überwachung oder Nachbeobachtung erforderlich ist. Hierfür werden die GOP 01500, 01501, 01502 und 01503 neu in den EBM aufgenommen.
Die entsprechenden GOP, für die eine oder mehrere dieser neuen GOP berechnungsfähig sind, werden in einem neuen Anhang 8 EBM abschließend aufgeführt.
Im unmittelbaren Anschluss an eine Prozedur gemäß Spalte 1 des Anhangs 8 ist entweder die GOP 01500 oder die GOP 01501 einmal berechnungsfähig und nur, sofern die Nachbeobachtung oder Überwachung mindestens 30 Minuten dauert. Wenn im Anschluss eine Fortsetzung der Beobachtung und Betreuung erforderlich ist, sind die entsprechenden Leistungen nach den GOP 01502 oder 01503 gegebenenfalls mehrfach berechnungsfähig.
Die neuen GOP sind zunächst nur bei folgenden Leistungen abrechenbar:
- GOP 02341 – Entlastungspunktion unter Gewinnung von mindestens 250 ml Ascites-Flüssigkeit, gemäß der Regelung im Anhang 8 EBM kann für die Nachbeobachtung die GOP 01500 und 01502 berechnet werden.
- GOP 04421 oder GOP 13552 – externe elektrische Kardioversion, für die Beobachtung und Betreuung sind die GOP 01501 und die GOP 01503 gemäß der Regelung im Anhang 8 EBM berechnungsfähig.
Die Abrechnung der GOP 01500 und 01502 sowie der GOP 01501 und 01503 unterliegt einem gemeinsamen Höchstwert in Stunden für die Summe der gemäß Spalte 3 berechnungsfähigen GOP des Anhangs 8 EBM.
Bei mehreren Indikationen zu Nachbeobachtung oder Überwachung in einer Sitzung erfolgt die Abrechnung entsprechend der Leistung mit dem größten Gesamthöchstwert.
Hier geht’s zum Beschluss.
Kardioversion – ab Januar neu im EBM
Zur Abrechnung der Kardioversion werden folgende GOP in den EBM aufgenommen:
- GOP 04421 in den Abschnitt 4.4.1 (GOP der Kinder-Kardiologie)
- GOP 13552 in den Abschnitt 13.3.5 (Kardiologische GOP)
Die im Zusammenhang mit der externen elektrischen Kardioversion durchgeführte Analgesie und/oder Sedierung kann entweder von dem die Kardioversion vornehmenden Arzt durchgeführt werden oder von einem Facharzt für Anästhesiologie, dieser kann hierfür die GOP 05310 und die GOP 05341 abrechnen.
Für die im Zusammenhang mit der Kardioversion durchgeführte Beobachtung und Betreuung sind die GOP 01501 und die GOP 01503 des Abschnitts 1.5 EBM berechnungsfähig (siehe vorheriger Artikel).
Des Weiteren sind die GOP 05310, 05341, 33022 und 33023 im Zusammenhang mit der Durchführung der Kardioversion entsprechend den GOP 04421 und 13552 mit einem „E“ zu kennzeichnen.
Den Beschluss des BA können Sie hier einsehen.
Cipaglucosidase alfa - Ein weiterer Wirkstoff als Enzymtherapie verfügbar
Zum 1. Januar 2024 wird der obligate Leistungsinhalt der GOP 01510 bis 01512 (Zusatzpauschalen für Beobachtung und Betreuung) umformuliert. Hintergrund der Änderung ist, dass ein weiterer Wirkstoff - Cipaglucosidase alfa (Handelsname: Pombiliti®) – für die Behandlung von Patienten mit seltenen lysosomalen Speicherkrankheit Morbus Pompe verfügbar ist. Der BA hat mit dem aktuellen Beschluss die Wirkstoffe Alglucosidase alfa und Avalglucosidase alfa gestrichen und durch den übergreifenden Terminus „einer Enzymersatztherapie“, der alle zugelassenen Wirkstoffe umfasst, ersetzt.
Beobachtung und Betreuung nach invasiver Kardiologie
Im Zusammenhang mit der Anpassung des AOP-Vertrages (§ 115B SGB V) und der Weiterentwicklung von Stentimplantationen in Koronargefäßen wurde beschlossen eine weitere Leistung für die Beobachtung und Betreuung in den Abschnitt 1.5 des EBM aufzunehmen.
Bei einer Überwachungszeit von mehr als sechs Stunden im direkten Anschluss an eine Therapeutische Herzkatheteruntersuchung kann ab 1. Januar 2024 die neue GOP 01522 berechnet werden.
GOP | Bezeichnung | Bewertung in Punkten* |
01522 | Zusatzpauschale für Beobachtung und Betreuung eines Kranken… | 1.307 Punkte |
*Orientierungswert 2024 11,9339 ct
Zum aktuellen Beschluss geht es hier.
Erweiterung des Leistungsinhaltes der GOP 01540 bis 01542
Ab 1. Januar 2024 ist die Beobachtung und Betreuung eines Kranken unter parenteraler intravasaler Behandlung mit dem Wirkstoff Pegunigalsidase alfa (Handelsname: Elfabrio®) berechnungsfähig. Im EBM erfolgte dementsprechend die Anpassung des obligaten Leistungsinhaltes der GOP 01540 bis 01542 im Abschnitt 1.5 EBM.
Den Beschluss können Sie hier einsehen.
GOP 01611 – Verordnung medizinischer Rehabilitation
Bereits seit dem Frühjahr 2023 können Ärzte und Psychotherapeuten Verordnungen von medizinischer Rehabilitation in der Videosprechstunde durchführen. Zum 1. Januar erfolgt die dementsprechende Anpassung des EBM. In diesem Zusammenhang erfolgt auch die Aufnahme einer Anmerkung zur GOP 01613, die klärt, dass die Berechnung dieser GOP in der Regel einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt erfordert, da der obligate Leistungsinhalt die Durchführung von mindestens zwei Funktionstest erfordert.
Des Weiteren empfiehlt der BA erneut eine befristete Finanzierung für vier weitere Quartale außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) weiterhin berechnungsfähig
Die Erstbefüllung der ePA wird auch in 2024 weiter honoriert. Der BA hat die zeitlich befristete Weiterführung der GOP 01648 EBM bis zum 14. Januar 2025 beschlossen. Die GOP wird unverändert mit 89 Punkten bewertet und extrabudgetär vergütet.
Jedoch ist im Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz) ab dem 15. Januar 2025 vorgesehen, dass die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte standardmäßig bestimmte Behandlungsdaten in die ePA einpflegen müssen – es sei denn, dass die Versicherten entsprechend des „Opt-out-Prinzip“ dem ausdrücklich widersprechen.
Sollte dieser Fall eintreten könnte eine neue Vergütungsregelung für vertragsärztliche ePA-Tätigkeiten erforderlich sein.
Den Beschluss zur Verlängerung der GOP können Sie hier einsehen.
Kinder- und Jugendschutz
Zum 1. Januar 2024 wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Ärzte und Psychotherapeuten Meldungen in Bezug auf mögliche Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt sowie Fallbesprechungen mit dem Jugendamt über den EBM abrechnen können. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen (gemäß § 73c SGB V) mit den kommunalen Spitzenverbänden
auf Landesebene Kooperationsvereinbarungen zum Kinder- und Jugendschutz schließen.
Der BA hat dementsprechend den Beschluss gefasst zwei neue GOP in den Abschnitt 1.6 des EBM aufzunehmen.
GOP | Bezeichnung | Bewertung in Punkten |
01681 | Meldung von Anhaltspunkten einer möglichen Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen zum Kinder- und Jugendschutz | 102 |
01682 | Fallbesprechung mit dem Jugendamt im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen zum Kinder- und Jugendschutz | 128 |
*aktuelle Orientierungswert 2024 11,9339 ct
Weitere Informationen finden Sie hier.
Kurative sonographische Diagnostik in der Schwangerschaft
Zum 1. Januar 2024 werden die Abrechnungsausschlüsse der Gebührenordnungspositionen (GOP) bezüglich der Ultraschalldiagnostik in der Schwangerschaft angepasst. Es eröffnet die Möglichkeit mehrere Leistungen nebeneinander zu berechnen, bei denen bislang ein Abrechnungsausschluss bestimmt war.
Neben der sonographischen Diagnostik nach der Mutterschafts-Richtlinie (GOP 01773 bis 01775) sind künftig bedingt auch kurative Sonographien des Kapitels 33 EBM berechnungsfähig. So ist es z. B. ab Januar 2024 möglich neben den Leistungen der Mutterschafts-Richtlinie - aus kurativen Gründen - ein Ultraschall des Abdomen (GOP 33042 EBM) durchzuführen und zu berechnen, die Angabe des entsprechenden ICD-10-Kodes vorausgesetzt. Bedingung ist auch, dass die Untersuchungen nicht am Embryo oder Fötus erfolgt.
Des Weiteren können im Behandlungsfall neben den GOP zur Schwangerenbetreuung und zur weiterführenden sonographischen Diagnostik (GOP 01770 bis 01773) ab Januar auch die GOP 33043 (Uro-Genital-Sonographie), die GOP 33044 (Sonographie der weiblichen Genitalorgane, ggf. einschließlich Harnblase) und die GOP 33081 (Sonographie weiterer Organe oder Organteile) einmal berechnet werden.
Die entsprechenden Anmerkungen werden für die GOP 01770 bis 01773 sowie - zur Vervollständigung - auch für die GOP 01774 und 01775 im Kapitel 33 EBM ergänzt.
Den entsprechenden Beschluss des Bewertungsausschusses finden Sie hier.
Anpassung bei der HIV Präexpositionsprophylaxe (PrEP)
Der BA hat Anpassungsbedarf bei der GOP 01922 EBM (Kontrolle im Rahmen der Präexpositionsprophylaxe) festgestellt und diesen mit dem aktuellen Beschluss zum 1. Januar 2024 umgesetzt.
Die GOP 01922 EBM konnte bisher dreimal im Behandlungsfall berechnet werden. Diese Abrechnungsbestimmung wurde nun geändert und die Leistung als solches in eine Pauschale überführt.
GOP | Bezeichnung | Bewertung in Punkten* | |
Bis 31.12.2023 | Ab 01.01.2024 | ||
01922 | Kontrolle im Rahmen einer HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) gemäß Anlage 33 des BMV-Ä | 82 | 163 |
*Orientierungswert 2024 11,9339ct
Ebenso erfolgte eine Anpassung des Anhangs 3 des EBM - es wurden Prüf- und Kalkulationszeiten angepasst und die Eignung der Prüfzeit auf das Quartalszeitprofil festgelegt.
Den aktuellen Beschluss finden Sie hier.
DiGA - weiter Fachgruppen können Verlaufskontrolle abrechnen
Im Zuge mehrerer Entscheidungen zu den digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) werden zum 1. Januar 2024 zwei neue GOP in den Abschnitt 30.7.1 EBM aufgenommen. Die Vergütung der beiden neuen GOP soll vorerst außerhalb der MGV erfolgen.
GOP | Bezeichnung | Bewertung in Punkten* |
30780 | Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) somnio… | 64 |
30781 | Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) Vivira… | 64 |
*aktueller Orientierungswert 2024 11,9339 ct
Genaueres:
Die Verlaufskontrolle der DiGA „somnio“ zur Behandlung von Schlafstörungen kann künftig von allen Ärzten mit der Genehmigung für Schmerztherapie und von Fachärzten für Physikalische und Rehabilitative Medizin berechnet werden. Für die Schmerztherapeuten wird spiegelgleich zu der GOP 01471 (Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA „somnio“) die neue GOP 30780 in den Abschnitt 30.7.1 aufgenommen. Für die Fachgruppe der Physikalischen und Rehabilitativen Medizin wird die im EBM bestehende GOP 01471 in die Präambel 27.1 Nummer 4 EBM aufgenommen.
Die Verlaufkontrolle der DiGA „Vivira“ zur Behandlung von Rückenschmerzen kann ab 1. Januar 2024 ebenfalls von Ärzten mit der Genehmigung für die Schmerztherapie berechnet werden. Wie bereits bei der DiGA somnio wird die entsprechende EBM Leistung 01472 gespiegelt und ebenfalls als neue GOP 30781 in den Abschnitt 30.7.1 des EBM aufgenommen.
Zum Beschluss des BA geht es hier.
Portopauschale 40128
Wenn Ärzte und Psychotherapeuten in der Videosprechstunde eine Verordnung auf Muster 12 (Verordnung häuslicher Krankenpflege), Muster 13 (Heilmittelverordnung) oder Muster 61 (Beratung bzw. Verordnung medizinischer Rehabilitation) ausstellen und dem Patienten postalisch zukommen lassen, können sie ab 1. Januar 2024 dafür die Kostenpauschale 40128 berechnen. Der Bewertungsausschuss (BA) hat den Leistungsinhalt der Kostenpauschale dementsprechend erweitert.
Zudem erfolgte zum 7. Dezember 2023 bereits die Erweiterung des Leistungsinhaltes im Zusammenhang mit der telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Für die Portokosten, die für den Versand einer mittels Stylesheet erzeugten papiergebundenen AU an den Patienten anfallen, rechnen Ärzte die Kostenpauschale 40128 ab.
Den Beschluss finden Sie hier.
Anpassung der Dialysesachkosten
Zum 1. Januar 2024 erfolgt eine Erhöhung der Kostenpauschalen für nichtärztliche Dialyseleistungen entsprechend der Steigerung des Orientierungswertes (OW) um 3,85 Prozent.
Darüber hinaus hat der BA festgelegt, dass auch für 2025 die Anpassung des OW auf nichtärztliche Dialyseleistungen angewendet wird.
Ambulantes Operieren – Jährliche Anpassung und Förderung der Ambulantisierung
Zum 1. Januar 2024 erfolgt die Aktualisierung des Anhang 2 (Band 2) EBM. Zur jährlichen Anpassung gehören die Aufnahme neuer OPS-Kodes, die Streichung ungültig gewordener OPS-Kodes sowie die redaktionelle Änderung von einzelnen Bezeichnungen.
Es werden 33 weitere Verfahren im Anhang 2 des EBM ergänzt u. a. handelt es sich um Biopsien der Gelenke und Prostata, Inzisionen im Bereich der männlichen Geschlechtsorgane und der Augen sowie die Revision von venösen Katheterverweilsystemen.
Neu aufgenommen werden außerdem OPS-Kodes für die Destruktion von Nervengewebe, OPS-Kodes der freien Hauttransplantation für den permanenten Hautersatz mit alloplastischem oder xenogenem Material inklusive der Versorgung von Verbrennungen und Verätzungen.
Des Weiteren erfolgen die Streichung der Exzision von Knochen- und Gelenkgewebe am Wirbelbogen sowie die Streichung von OPS-Kodes der Varizenchirurgie mit veralteter Lokalisationsangabe.
Im Rahmen der Förderung der Ambulantisierung werden die bereits 2023 eingeführten Förderzuschläge auf weitere operative Eingriffe ausgeweitet. Dabei handelt es sich um OPS-Kodes, die zum 1. Januar 2024 in den AOP-Katalog zum ambulanten Operieren nach § 115b Abs. 1 SGB V aufgenommen werden sollen und damit künftig auch von Krankenhäusern ambulant durchgeführt werden können. Diese Leistungen werden von Vertragsärzten bislang in sehr geringem Umfang abgerechnet. Mit den Förderzuschlägen soll ein finanzieller Anreiz geschaffen werden.
Den aktuellen Beschluss des BA können Sie hier einsehen:
Entscheidungserhebliche Gründe
Arztgruppenübergreifender allgemeiner Bereich
- Klarstellung zur GOP 01436 -Konsultationspauschale
- Aufnahme der GOP 01546 in den Abschnitt 1.5 EBM (Beobachtung und Betreuung)
- Aufnahme der GOP 01549 in den Abschnitt 1.5 EBM (Beobachtung und Betreuung)
Arztgruppenübergreifender spezieller Versorgungsbereich
- Aufnahme zwei neue GOP 32572 und 32573 EBM im Abschnitt 32.3.7
- Neuaufnahme, drei neue Leistungen im Abschnitt 25.3.2 und 25.3.4
- Neuaufnahme der GOP 34720 und 34721 in den Abschnitt 34.7 EBM in Zusammenhang mit der Indikationsstellung einer Therapie mit Pluvicto®
Detailinformationen
Klarstellung zur GOP 01436 EBM
Bei der Konsultationspauschale GOP 01436 EBM erfolgt in der zweiten Anmerkung eine Neuformulierung um die Allgemeinen Bestimmungen nach 4.1 umzusetzen. Demnach ist für die Berechnung der jeweiligen arztgruppenspezifischen Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschale neben der GOP 01436 EBM in demselben Behandlungsfall mindestens ein weiterer persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt oder Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä notwendig.
Beobachtung und Betreuung bei Behandlung mit Xevudy®
Das Medikament Xevudy® - Wirkstoff Sotrovimab – ist/sind monoklonale Antikörper zur Behandlung von Patienten mit bestätigter Covid-19-Erkrankung. Es kann bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren mit mindestens 40 Kilogramm Körpergewicht, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf besteht und die keine zusätzliche Sauerstofftherapie bedürfen, angewendet werden.
Zum 1. Oktober 2023 wird für die Beobachtung und Betreuung eines Patienten unter intravenöser Infusionstherapie mit Sotrovimab (Xevudy®) die neue GOP 01546 in den Abschnitt 1.5 EBM aufgenommen. Sie ist mit 491 Punkten bewertet und die Vergütung erfolgt vorerst außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.
Der entsprechende Beschluss wird auf der Homepage des Bewertungsausschusses veröffentlicht.
Beobachtung nach Behandlung eines Patienten mit Spravato®
Das Medikament Spravato® wird zumeist in Kombination mit weiteren Medikamenten als antidepressive Therapie bei Erwachsenen mit einer therapieresistenten Major Depression angewendet. Bisher war dieses Medikament im ambulanten Bereich nicht zugelassen. Die Anwendung des Medikaments erfolgt intranasal. Nach der Verabreichung des Medikamentes müssen die Patienten von medizinischen Fachpersonal überwacht werden, da es zu einer Sedierung, Dissoziation oder erhöhtem Blutdruck kommen kann.
Zum 1. Oktober 2023 wird für die Beobachtung bzw. Überwachung nach der intranasalen Anwendung von Spavato® nach der GOP 01549 mit einer Bewertung von 290 Punkten in den EBM-Abschnitt 1.5 aufgenommen. Die Finanzierung erfolgt zunächst extrabudgetär.
Nach aktueller Fachinformation muss die Entscheidung zur Verordnung von Spravato® von einem Psychiater getroffen werden. Die GOP 01549 EBM kann nur von Ärzten berechnet werden, die auf Grund ihrer Zulassung berechtigt sind aus dem EBM-Kapitel 21 abzurechnen.
Der entsprechende Beschluss wird auf der Homepage des Bewertungsausschusses veröffentlicht.
Neue Gebührenordnungspositionen (GOP) im Abschnitt 32.3,7 aufgenommen
Für die serologische Diagnostik der Toxoplasma-Infektion werden zum 1. Oktober 2023 zwei neue Gebührenordnungspositionen (GOP) aufgenommen. Hintergrund ist die Angleichung der serologischen Diagnostik der Toxoplasmose im EBM an den Stand von Wissenschaft und Technik.
Die bisherigen serologischen Einzelleistungen nach den GOP 32569 bis 32571 EBM werden ersetzt durch die GOP 32572 EBM, dem qualitativen Suchtest und/oder die quantitative Bestimmung von Toxoplasma- Antikörpern als Pauschale.
Die Bestimmung der Avidität von Toxoplasma-IgG-Antikörpern als weiterführender Abklärungstest wird als Zuschlag zur GOP 32572 EBM nach der GOP 32573 EBM vergütet und ersetzt die GOP 32640 EBM.
GOP | Beschreibung | Wertigkeit in € |
32572 | Qualitativer Nachweis und/oder quantitative Bestimmung von Toxoplasmose-Antikörpern…. | 11,75 |
32573 | Zuschlag zur GOP 32753 für die Bestimmung der Avidität von Toxoplasmose-IgG-Antikörpern ….. | 25,90 |
Den dazugehörigen Beschluss finden Sie hier
Neuaufnahme von drei neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) in den EBM: GOP 25322, GOP 25323 EBM Abschnitt 25.3.2 und GOP 25348 EBM Abschnitt 25.3.4
Der Bewertungsausschuss hat die Vergütung der stereotaktischen Radiochirurgie (SRS) zur Behandlung von interventionsbedürftigen Vestibularisschwannomen sowie von Hirnmetastasen festgelegt.
Es wurden hierfür drei neue GOP in den EBM aufgenommen, zwei für die Bestrahlungsleistung, eine für die Bestrahlungsplanung.
Für das erste Zielvolumen der Bestrahlung ist die GOP 25322 berechnungsfähig. Für jedes weitere Zielvolumen kann die GOP 25323 berechnet werden. Jede Metastase beziehungsweise jedes Vestibularisschwannom stellt dabei grundsätzlich ein eigenes Zielvolumen dar.
GOP | Beschreibung | Wertigkeit in Punkten |
25322 | Einzeitige stereotaktische Radiochirurgie (SRS)… für das erste Zielvolumen | 10 894 |
25323 | 3 Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 25322 für die stereotaktische Radiochirurgie (SRS) von mehr als einem Zielvolumen, je weiterem Zielvolumen | 2 723 |
25348 | Rechnerunterstützte Bestrahlungsplanung für die stereotaktische Radiochirurgie nach der Gebührenordnungsposition 25322 | 31 773 |
*Orientierungspunkwert 2023 : 11,4915 Cent
Alle drei Leistungen sind auch bei einer Verteilung der Strahlendosis im Rahmen der SRS auf bis zu fünf Sitzungen berechnungsfähig. Dieses mehrzeitige Vorgehen war nicht Teil der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und setzt eine ausführliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall voraus
Diese Leistungen werden auch in die Präambel 16.1 EBM aufgenommen und können somit nicht nur von Strahlentherapeuten abgerechnet werden, sondern sind auch für Neurochirurgen berechnungsfähig.
Die Methoden vertragsärztlicher Versorgung wurden angepasst und die stereotaktische Radiochirurgie zur Behandlung von interventionsbedürftigen Vestibularisschwannomen, sowie zur Behandlung von Hirnmetastasen als neue Nummer 40, bzw. 41 in die Anlage I „Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden“ aufgenommen.
Den Beschluss können Sie hier lesen
Zur Indikationsstellung einer Therapie mit Pluvicto® - neue GOP und Kostenpauschalen
Die Anwendung des radioaktiven Arzneimittels Pluvicto® erfolgt in Deutschland ausschließlich stationär. Nach aktuell gültiger Fachinformation ist zur Identifikation von Patienten, die für eine Behandlung mit Pluvicto®((177Lu) Lutetiumvipivotidtetraxetan) in Frage kommen, eine PSMA-Bildgebung (Positronenemissionstomographie (PET) des Körperstammes) erforderlich.
Dementsprechend erfolgt zum 1. Oktober 2023 die Aufnahme zwei neuer Gebührenordnungspositionen (GOP) in den Abschnitt 34.7 EBM.
GOP | Bezeichnung | Bewertung |
34720 | PSMA-PET des Körperstammes zur Indikationsstellung einer Therapie mit (177Lu)Lutetiumvipivotidtetraxetan (bei Vorliegen von diagnostischen CT-Untersuchungen) | 4.456 Punkte / 512,06 Euro |
34721 | PSMA-PET/CT des Körperstammes zur Indikationsstellung einer Therapie mit (177Lu)Lutetiumvipivotidtetraxetan (mit diagnostischer CT) | 5.653 Punkte / 649,61 Euro |
Die Abrechnung der beiden neuen Leistungen setzt eine bestehende Genehmigung der KVBB bis zum 31.03.2024 voraus. Ab dem 1. April 2024 ist für die Berechnungsfähigkeit der beiden GOP eine aktualisierte Genehmigung auf Basis einer angepassten Qualitätssicherungsvereinbarung PET, PET/CT erforderlich, die ausdrücklich das Verfahren PSMA-PET/CT umfasst.
Die neuen Leistungen werden zunächst außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung finanziert.
Des Weiteren erfolgt die Aufnahme der Kostenpauschale 40585 in den Abschnitt 40.10. EBM. Die Kostenpauschale 40585 ist für die Sachkosten im Zusammenhang mit der Durchführung der neuen Leistungen (GOP 34720 und 34721) bei Verwendung eines Ga-68-PSMA-Liganden berechnungsfähig.
Den Beschluss des Bewertungsausschusses finden Sie hier
Arztgruppenübergreifender allgemeiner Bereich
- Krankenhausbegleitung 2 Jahresbescheinigung (GOP 01615 EBM )
- Anpassung GOP 01645 EBM (Zweitmeinungsverfahren)
- Änderung der Einschränkungen zur GOP 01473 EBM
Hausärztlicher Versorgungsbereich
- Klarstellung zu den GOP 03355, 04590 und 13360 (Anleitung zur Selbstanwendung eines Real-Time-Messgerätes zur kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung (rtCGM))
Fachärztlicher Versorgungsbereich
- Neuaufnahme der GOP 08622, 08642, 08643, 08649 in den Abschnitt 8.6 EBM M (Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder Keimzellgewebe…)
Arztgruppenübergreifender spezieller Versorgungsbereich
- Neuaufnahme der GOP 32674, 32818 und 32820 in den Abschnitt 32.3 EBM
Kostenpauschalen
- Erstattung Stromkosten Heimdialyse
Detailinformationen
Krankenhausbegleitung: Vergütung einer 2-Jahresbescheinigung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in der Krankenhausbegleitungs-Richtlinie die Regelung für den Anspruch auf Krankengeld für die Bezugsperson bei Begleitung eines stationären Aufenthaltes für Menschen mit Behinderung getroffen. Hierzu wurde durch die KBV und die GKV im EBM eine GOP für die Abrechnung einer 2- Jahresbescheinigung aufgenommen.
Mit der GOP 01615 EBM wird bei Feststellung der medizinischen Notwendigkeit einer Mitaufnahme einer Begleitperson im Vorfeld einer nicht geplanten Krankenhausbehandlung sowie das Ausstellen dieser Bescheinigung, in freier Form, abgerechnet. Sie wurde in den Abschnitt 1.6 des EBM aufgenommen. Die GOP ist einmal im Krankheitsfall berechnungsfähig.
Zusätzlich wird die Kostenpauschale GOP 40142 EBM um diese neue GOP 01615 EBM ergänzt. Damit wurde klargestellt das die Kostenpauschale GOP 40142 EBM im Zusammenhang mit der GOP 01615 EBM insgesamt für eine Seite berechnet werden kann.
Die medizinische Notwendigkeit der Mitaufnahme einer Begleitperson unter Angabe mindestens eines medizinischen Kriteriums wird auf dem Muster 2 bei planbaren Aufenthalten bescheinigt
Die GOP 01615 EBM ist nicht berechnungsfähig wenn die Angabe nur auf dem Muster 2 (Krankenhauseinweisung) vermerkt wird. Dies ist Bestandteil der Versicherten- und Grundpauschalen.
GOP | Beschreibung | Punkte |
01615 | Feststellung der medizinischen Notwendigkeit einer Mitaufnahme einer Begleitperson im Vorfeld einer nicht geplanten Krankenhausbehandlung sowie das Erstellen einer formlosen schriftlichen Bescheinigung gemäß § 3 Abs. 2 der KHB-RL. | 30 |
*Orientierungspunktwert 2023 : 11,4915 ct
Anpassung der GOP 01645 EBM im Zweitmeinungsverfahren
Der Bewertungsausschuss hat im Rahmen der Aufklärung und Beratung bei einem Zweitmeinungsverfahren die GOP 01645 EBM angepasst. Ab dem 01. Juli 2023 können indikationsstellenden Ärztinnen und Ärzte je Indikation, sowie bei paarigen Organen oder Körperteilen je Seite, die oben genannte GOP einmal im Krankheitsfall abrechnen. Bislang war diese nur einmal im Krankheitsfall abrechnungsfähig.
Einschränkungen zur Gebührenposition (GOP) 01473 EBM angepasst
Im letzten Jahr wurde die digitale Gesundheitsanwendung (DiGa) „zanadio“ dauerhaft in das DiGa- Verzeichnis aufgenommen allerdings mit der Einschränkung der Anwendung auf Patientinnen. Diese Einschränkung wird nun zum 1. Juli 2023 aufgehoben und die erste Anmerkung zur GOP 01473 EBM entfällt.
Des Weiteren erfolgt eine Anpassung der Präambel der Internisten – Nr. 11 Abschnitt 13.1 EBM. Es können ab 1.Juli 2023 auch Fachärzte für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Angiologie die Verlaufskontrolle und die Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung „zanadio“ berechnen.
Zusätzlich wird die GOP 01471 für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der DiGa „somnio“ jeweils in die erste Anmerkung der GOP 13543 und 13644 sowie die GOP 01473 jeweils in die erste Anmerkung der GOP 13294, 13344, 13394 und 13543 aufgenommen. Damit wird klargestellt, dass die genannten Pauschalen für die fachärztliche Grundversorgung der Schwerpunktinternisten auch bei Ansatz der GOP 01471 bzw. GOP 01473 berechnungsfähig sind.
Anpassung der Abrechnungsbestimmungen zur kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung
Zum 1. Juli 2023 erfolgt bei den GOP 03355, 04590 und 13360 (Anleitung von Patienten zur Selbstanwendung eines Real-Time-Messgerätes zur kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung (rtCGM)) eine Konkretisierung des Abrechnungszeitraums. Neu geregelt wurde, dass in höchstens zwei aufeinanderfolgenden Quartalen und nur in Zusammenhang mit der ersten Verordnung eines rtCGM-Systems oder dem Umstieg auf ein anderes System die obengenannten GOP berechnungsfähig sind. Klargestellt wurde auch, dass die erste Verordnung eines rtCGM-Systems auch schon in dem Quartal vor Beginn der Schulung und somit die Abrechnung der GOP 03355, 04590 und 13360 erfolgen kann.
Des Weiteren wird die Abrechnungshäufigkeit auf siebenmal im Krankheitsfall reduziert anstatt wie bisher zehnmal.
Kryokonservierung – neue Leistungen beschlossen
Zum 1. Juli 2023 werden in den Abschnitt 8.6 EBM (Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder Keimzellgewebe sowie entsprechende medizinische Maßnahmen wegen keimzellschädigender Therapie) weitere Leistungen aufgenommen.
Die GOP 08622 EBM ist die Reproduktionsmedizinische Beratung und Aufklärung im Zusammenhang mit der Kryokonservierung von Ovarialgewebe und kann dreimal im Krankheitsfall berechnet werden. Im Einzelfall ist auch eine vierte Berechnung möglich bei medizinischer Notwendigkeit und dessen Begründung. Die GOP 08622 ist sowohl vor der Entnahme von Ovarialgewebe als auch vor dem Auftauen des Ovarialgewebes berechnungsfähig.
Des Weiteren wird im Zuge der Aufnahme der GOP 08622 die Leistungslegende der GOP 08621 angepasst und auf die reproduktionsmedizinische Beratung und Aufklärung zur Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Hodengewebe begrenzt.
GOP | Bezeichnung | Bewertung |
08622 | Reproduktionsmedizinische Beratung im Zusammenhang mit § 5 Abs. 2 Nr. 3 Kryo-RL | 128 Punkte |
08642 | Aufbereiten und Untersuchung von Ovarialgewebe nach Entnahme zur Kryokonservierung | 1.210 Punkte |
08643 | Aufbereiten und Einfrieren von Ovarialgewebe | 1.234 Punkte |
08649 | Auftauen und Aufbereiten von Ovarialgewebe | 876 Punkte |
*Orientierungspunktwert 2023 : 11,4915 ct
Die Finanzierung der neu aufgenommenen Leistungen erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und somit extrabudgetär.
Mikrobiologische Diagnostik – drei neue Gebührenordnungspositionen (GOP) ab 1.Juli 2023
Bei der Behandlung von Patienten mit einer schweren Hämophilie A kann die Arznei Roctavian® angewendet werden.
Die Anwendung des Medikaments bezieht sich auf erwachsene Patienten mit einer schweren Hämophilie (kongenitalem Faktor-VIII-Mangel) ohne Faktor-VIII-Inhibitoren in der Vorgeschichte und ohne nachweisbare Antikörper gegen Adeno-assoziiertes Virus Serotyp 5 (AAV5).
Für die Untersuchung auf Antikörper gegen Adeno-assoziierte Viren (AAV), wenn diese im Rahmen der Indikationsstellung einer gezielten medikamentösen Behandlung laut Fachinformation obligat ist, wird die GOP 32674 neu in den EBM aufgenommen.
Zur Behandlung einer therapierefraktären Cytomegalievirus (CMV)-Infektion und/oder -Erkrankung bei Erwachsenen die sich einer hämatopoetischen Stammzelltransplantation oder einer Transplantation solider Organe unterzogen haben, kann das Medikament Livtencity® angewendet werden. Für die Bestimmung der CMV-DNA-Konzentration wird die GOP 32818 in den EBM aufgenommen; für die genotypische CMV-Resistenztestung ist die neue GOP 32820 berechnungsfähig. Die beiden GOP sind ausschließlich für organtransplantierte und immunsupprimierte Personen berechnungsfähig.
Die Vergütung der neuen GOP 32818 erfolgt innerhalb der MGV, die Vergütung der beiden GOP 32674 und 32820 erfolgt vorerst außerhalb der MGV.
Beschluss wurde noch nicht auf der BA-Website veröffenlticht. Link folgt in Kürze.
GOP | Bezeichnung | Bewertung |
32674 | Qualitativer Nachweis und/oder quantitative Bestimmung von Antikörpern gegen Adenoassoziierte Viren (AAV) zur Indikationsstellung einer gezielten medikamentösen Behandlung, wenn diese(r) laut Fachinformation obligat ist | 40,00 € |
32818 | Quantitative Bestimmung der CMV-DANN - zur Diagnostik einer CMV-Reaktivierung bei organtransplantierten Patienten oder immundefizienten Patienten oder - vor, während, zum Abschluss oder nach Abbruch einer spezifischen antiviralen Therapie. | 44,50 € |
32820 | Genotypische CMV-Resistenztestung bei Verdacht auf ein Therapieversagen unter einer spezifischen antiviralen Therapie | 260,00 € |
Erstattung Stromkosten Heimdialyse
Mit dem Beschluss des Bewertungsausschuss zum 1. Juli 2023 erfolgt die Klarstellung, dass auch im Falle der kontinuierlichen cyclergestützten Peritonealdialyse (CCPD) als Heimdialyse der Patientin bzw. dem Patienten von der Dialysepraxis die Stromkosten zu erstatten sind.