Hybrid-DRG

Die Abrechnungsmodalitäten für die neuen Hybrid-DRG beim ambulanten Operieren stehen fest. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Damit können Vertragsärztinnen und -ärzte nun rückwirkend zum 1. Januar 2024 die Fallpauschalen für bestimmte Eingriffe abrechnen.

In der Vereinbarung gemäß § 115f SGB V (Hybrid-DRG-AV) ist das Verfahren der Abrechnung ab 1. Januar 2025 beschrieben. Sie sieht unter anderem vor, dass Praxen ihre Abrechnung jederzeit elektronisch einreichen können und die Krankenkassen die Rechnungen der Ärztinnen und Ärzte innerhalb von 21 Tagen begleichen müssen, sofern sie an der Abrechnung nichts zu beanstanden haben. Alternativ können Praxen die Hybrid-DRG auch über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) abrechnen. Dafür müssen sie diese beauftragen

Sowohl die Krankenkassen als auch die KVen müssen die Technik für das neue Abrechnungsverfahren allerdings erst noch einrichten. Laut Abrechnungsvereinbarung haben sie dazu bis spätestens Ende 2024 Zeit. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung.

Abrechnung ab 1. Januar 2025

Zum 31. Dezember 2024 endet die Übergangsregelung zur Abrechnung von Hybrid-DRG-Leistungen gegenüber den Krankenkassen. Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) erweitert ihr Leistungsangebot und bietet Ihnen ab dem 1. Januar 2025 die Abrechnung von Hybrid-DRG-Leistungen als eigenständige Dienstleistung an.
Wir bieten Ihnen folgende Vorteile:

  • Abrechnung jederzeit
    Ihre Hybrid-DRG-Fälle können Sie direkt nach Leistungserbringung und unabhängig von der quartalsbasierten Honorarabrechnung abrechnen.
  • Auszahlung zeitnah
    Die Auszahlung der Beträge erfolgt schneller als bei Ihrer Quartalsabrechnung, und Sie erhalten eine Vergütung unmittelbar nach Erstattung durch die Krankenkassen. Nach sachlich-rechnerischer Prüfung durch die Krankenkassen bzw. SKT erfolgt die Bezahlung mit einer Frist von 21 Tagen nach Rechnungslegung gegenüber dem Kostenträger.
  • Abrechnung mittels Praxissoftware oder HDRG-Abrechnungsportal der KVBB
    Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben gemeinsam die technischen Vorgaben für Anbieter von Praxisverwaltungssystemen abgestimmt, damit die Software bestmöglich bei der Abrechnung der Hybrid-DRG ab dem 1. Januar 2025 in der Arztpraxis genutzt werden kann. Sofern Ihr Anbieter diese Möglichkeit unterstützt, ist eine Übertragung an die KVBB analog dem Verfahren der normalen Abrechnungmöglich. Alternativ bietet die KVBB Ihnen die Möglichkeit, die Abrechnungen im HDRG-Abrechnungsportal der KVBB abzurechnen.

Für die Abrechnung Ihrer Hybrid-DRG-Leistungen benötigen wir Ihre Beauftragung. Sollten wir Sie bereits im laufenden Jahr bei der Abrechnung von Hybrid-DRG-Leistungen unterstützt haben, bedarf es aufgrund der ab dem 1. Januar 2025 geänderten Abrechnungsbedingungen ebenso einer neuen Beauftragung.
 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der KBV in den Praxisnachrichten sowie auf der Themenseite zum ambulanten Operieren.

Abrechnungsausschluss nach EBM (Stand 21.05.2024)

In einer aktuellen Entwicklung hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine neue Auslegung des § 115f SGB V vorgenommen, die direkte Auswirkungen auf die Abrechnungspraxis von Ärzten in Brandenburg haben kann. Nach dieser neuen Interpretation besteht aus Sicht des BGM ein Abrechnungsausschluss nach dem EBM sofern eine Abrechnung nach dem Hybrid-DRG-System möglich ist. Diese Neuerung kann erhebliche Auswirkungen auf die Abrechnungspraxis haben. Um das Risiko möglicher Kassenanträge zu minimieren, empfehlen wir betroffenen Ärzten folgende Schritte:

1. Umstellung bereits eingereichter EBM-Rechnungen:

Wenn Sie bereits eine EBM-Rechnung eingereicht haben, die auch nach dem Hybrid-DRG-System abgerechnet werden könnte, sollten Sie diese zurückziehen. Bitte wenden Sie sich dazu bis zum 21.06.2024 an Ihren zuständigen Mitarbeiter des Fachbereichs Abrechnungsprüfung.

2. Abrechnung auf Grundlage von Hybrid-DRG:

Innerhalb von sechs Monaten nach Erbringung einer Leistung haben Sie die Möglichkeit, eine Leistungsabrechnung auf Grundlage von Hybrid-DRG bei der KV Brandenburg einzureichen. Nutzen Sie hierzu das Beauftragungsformular der KVBB.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Abrechnungsberatung der KVBB unter der Telefonnummer 0331 2309 100 gerne zur Verfügung.