Psychosomatische Grundversorgung

Anmerkung: Autogenes Training, Relaxationsbehandlung nach Jacobson, Hypnose

Die fachliche Befähigung für die Ausführung und Abrechnung von übenden und suggestiven Interventionen (Autogenes Training, Relaxationsbehandlung nach Jacobson, Hypnose) gilt u.a. auch durch die erfolgreiche Teilnahme an zwei Kursen von jeweils 8 Doppelstunden im Abstand von mindestens sechs Monaten in den jeweiligen Interventionen als nachgewiesen.

Bitte beachten Sie, dass ihr Abschlusszertifikat diesen Vorgaben entspricht, alle erforderlichen Angaben ausweist (8 Doppelstunden innerhalb von 6 Monaten) und der Kurs entsprechend der Festlegung der QS-Kommission Psychotherapie innerhalb der Heilkunde durchgeführt wird. Kontaktieren sie uns gern im Vorfeld, um die Anerkennungsfähigkeit von Kursen abzustimmen.