Psychotherapie

Anmerkung: Autogenes Training, Relaxationsbehandlung nach Jacobson, Hypnose

Die fachliche Befähigung für die Ausführung und Abrechnung von übenden und suggestiven Interventionen (Autogenes Training, Relaxationsbehandlung nach Jacobson, Hypnose) gilt u.a. auch durch die erfolgreiche Teilnahme an zwei Kursen von jeweils 8 Doppelstunden im Abstand von mindestens sechs Monaten in den jeweiligen Interventionen als nachgewiesen.

Bitte beachten Sie, dass ihr Abschlusszertifikat diesen Vorgaben entspricht, alle erforderlichen Angaben ausweist (8 Doppelstunden innerhalb von 6 Monaten) und der Kurs entsprechend der Festlegung der QS-Kommission Psychotherapie innerhalb der Heilkunde durchgeführt wird. Kontaktieren sie uns gern im Vorfeld, um die Anerkennungsfähigkeit von Kursen abzustimmen.

Therapeuten, die eine Qualifikation od. Zusatzbezeichnung vor dem 01.04.2026 begonnen haben, können nach Vorlage entsprechender Nachweise eine entsprechende Genehmigung gemäß der PT-Vereinbarung vom 02.02.2017 (gültig bis 31.03.2024) erhalten.