Qualitätssicherung

Die Sicherung und Verbesserung der Qualität ärztlicher Tätigkeit ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine patienten- und bedarfsgerechte, fachlich qualifizierte und wirtschaftliche Versorgung auf hohem Leistungsniveau.

Alle an der ärztlichen/psychotherapeutischen Versorgung Beteiligten sind gesetzlich zur Qualitätssicherung verpflichtet. Zusätzlich werden in Form von leistungsbezogenen Richtlinien und Qualitätssicherungs-Vereinbarungen die Voraussetzungen an die fachliche Qualifikation, die apparativ-technischen, räumlichen, organisatorischen und hygienischen Anforderungen definiert. Durch entsprechende Genehmigungsverfahren werden die notwendigen Eingangs-Voraussetzungen und Auflagen zur Aufrechterhaltung geprüft.