eRezept

Das elektronische Rezept (eRezept) ist die digitale Form der bisherigen papiergebundenen ärztlichen Verordnung. Nach der eAU ist es ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung des Gesundheitswesens. Seit Juli 2022 läuft die bundesweite Testphase des eRezepts und in vielen Praxen ist es seither bereits regelmäßig im Einsatz.

Im aktuellen Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministerium ist vorgesehen, dass das eRezept ab 1. Januar 2024 verpflichtend wird. Unser Appell daher an Sie: Bereiten Sie sich jetzt auf das eRezept vor!

Nachfolgend haben wir Ihnen alle Informationen rund um das Thema zusammengestellt:

 

Was kann als eRezept verordnet werden?

In der aktuellen ersten Ausbaustufe können eRezepte nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (Muster 16 „rosa Rezept“) ausgestellt werden. Für alle anderen Verordnungen, die bisher auf dem „rosa Rezept“ erfolgten, z. B. Verbands- und Hilfsmittel oder Kompressionsstrümpfe nutzen Praxen bitte weiterhin Muster 16. Auch BtM-Rezepte, T-Rezepte, Privatrezepte, grüne Rezepte werden vorerst noch als Papierrezept ausgestellt.

Kann als eRezept verordnet werden:

Kann noch nicht als eRezept verordnet werden:

Verordnungen von apotheken- und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu Lasten der GKV

T-Rezepte

Verordnungen von Fertigarzneimitteln mit PZN

BtM-Rezepte

Wirkstoffverordnungen

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Rezepturen

Heil- und Hilfsmittel

Freitextverordnungen

Verordnungen von sonstigen Mitteln gemäß §31 SGB V: Verbandsmittel, Harn- und Blutteststreifen, Medizinprodukte, Diätika

 

Und weitere…

Technische Voraussetzungen

  • Konnektor: wird in der aktuellen Version mindestens PTV4+, optimal PTV5 benötigt
  • Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA): Wird zur Unterschrift benötigt. Die Landesärzte- bzw. Psychotherapeutenkammer Brandenburg beraten Sie.
  • eRezept-Modul im PVS: Verfügbarkeit / Freischaltung ggf. bei PVS-Hersteller erfragen
  • Komfortsignatur: Freischaltung / Installation beim PVS-Hersteller erfragen
  • Benutzerverwaltung / Rollen-Rechte-Vergabe im PVS überprüfen: Das eRezept kann nur von einer Ärztin/einem Arzt mit ihrem/seinem eHBA unterschrieben werden. Dafür muss die Ärztin/der Arzt klar in ihrer/seiner Rolle im PVS angemeldet sein. Sprechen Sie ggf. mit Ihrem Systembetreuer über die jeweilige Umsetzung in Ihrem PVS.  

Checkliste der KBV

Test-E-Rezept

Sie wollen das eRezept einmal ohne Patientenechtdaten ausprobieren?
Die TK stellt einen Testpatienten zur Verfügung:

IK der TK: 101575519
Versichertennummer: T555558879
Vorname: Max
Nachname: TK-Mustermann
Geburtsdatum: 01.01.1995
Straße: Bramfelder Str. 140
PLZ: 22305
Ort: Hamburg
Versichertenstatus: 1

Wie funktioniert das Test-E-Rezept?

Was sind Ihre Vorteile vom eRezept?

Durch das eRezept wird der Medikationsprozess insgesamt sicherer. Von der Arztpraxis bis in die Apotheke werden eRezepte bei der digitalen Übertragung mehrfach verschlüsselt und sicher gespeichert. Einige Vorteile im Praxisalltag haben wir Ihnen nachfolgend zusammengestellt.

Wie kann das eRezept in der Apotheke eingelöst werden?

In den Apotheken steht seit Mitte August 23 ein zusätzlicher Einlöseweg für das eRezept zur Verfügung – die Einlösung durch die eGK. Dazu ist keine Pin Eingabe notwendig. Es ist davon auszugehen, dass durch den neuen Einlöseweg der Papierausdruck für das eRezept in den Praxen nahezu vollständig entfallen kann.

Während die Praxen das eigentliche eRezept mit der Ausstellung auf einem zentralen Rezeptserver speichern, können Patienten ihr eRezept nun auf 3 Wegen in ihrer Apotheke einlösen:

  1. durch das Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)
  2. über die APP„Das E-Rezept“ 
  3. per Papierausdruck mit QR-Code, der in der Praxis ausgedruckt wird oder

Wie können Sie Ihre Patienten Informieren?

Die gematik stellt den Arztpraxen und MVZ zahlreiche kostenlose Erklärfilme für die Wartezimmer zur Verfügung. Zudem finden Sie Plakate oder Flyer zum Selbstdruck:
Website gematik

Informationsmaterialien können bei Bedarf auch gegen eine anteilige Beteiligung an den Druck- und Versandkosten bei der gematik bestellt werden:
Informationsmaterialien

 

Die größten Irrtümer zum eRezept

  • Falsch! Das eRezept ist auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert.
    RICHTIG: Das eRezept wird auf dem eRezept-Server der Telematikinfrastruktur gespeichert.
  • Falsch! Für den Abruf des eRezepts in der Apotheke mit der eGK benötige ich eine PIN.
    RICHTIG: Für den Abruf des eRezepts in der Apotheke mit der eGK ist keine PIN notwendig.
  • Falsch! Wofür brauche ich einen eHBA? Ich kann doch auch, wie bei der eAU, mit meiner SMC-B (Praxisausweis) signieren.
    RICHTIG: Jeder Arzt in einer Praxis benötigt einen eigenen eHBA. Dieser muss im PVS aktiviert sein. Die SMC-B-Karte darf und kann nicht zur Signatur von eRezepten verwendet werden!
  • Falsch! Die Apotheken sind noch nicht bereit, eRezepte entgegenzunehmen und einzulösen.
    RICHTIG: Alle Apotheken sind technisch bereit, eRezepte entgegenzunehmen und einzulösen.

Veranstaltungen zum eRezept

DigiPrax-Sprechstunde: Das eRezept

  • Donnerstag, 14.12.2023 von 12:30 - 13:30 Uhr Anmeldung

Webinar „Die digitale Praxis der KVBB: Das elektronische Rezept (eRP)“ gemeinsam mit Arzt und Apotheke das eRezept testen

  • Donnerstag, 30.11.2023, 17 - 19 Uhr Anmeldung

gematik trifft: Kassenärztliche Vereinigungen zum E-Rezept vom 20.9.2023

  • Wie Sie das eRezept in Ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS) erstellen, sehen Sie in einem Videomitschnitt der gematik-Veranstaltung. Neben dem Podiumsgespräch zu grundlegenden Voraussetzungen für das eRezept, können Sie zwischen 11 verschiedenen PVS-Schulungen wählen, um zu sehen, wie der eRezept-Prozess im jeweiligen System umgesetzt wurde: gematik