Landärztestipendium

Förderprogramm zur Stärkung der landärztlichen Versorgung

1.000 EURO pro Monat für 18 Studierende

Ab sofort können Medizinstudierende bis zum 30.08.2024 die Förderanträge für Stipendien zum Wintersemester 2024 stellen!

Im Rahmen der neuen Richtlinie können für das Jahr 2023 und 2024 jeweils für das Wintersemester 18 Stipendien neu vergeben werden. Dafür verpflichten Sie sich zu einer mindestens fünfjährigen ärztlichen Tätigkeit in ländlichen Regionen* nach Abschluss der Facharztweiterbildung in den Fachrichtungen

  • Allgemeinmedizin
  • Augenheilkunde
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe 
  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • Kinder- und Jugendmedizin
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie und  -psychotherapie 
  • Neurologie
  • Nervenheilkunde oder
  • Psychiatrie und Psychotherapie

in der ambulanten Versorgung.

Landeskindern gegenüber fühlen wir uns besonders verpflichtet!

Antragsberechtigte

Das Stipendium richtet sich an Studierende der Humanmedizin, die an einer Hochschule in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) immatrikuliert sind und ohne aufenthalts- und arbeitsrechtliche Einschränkungen in Deutschland leben und arbeiten dürfen. Antragsberechtigt sind auch Studierende, die sich bereits im Studium der Humanmedizin befinden.
Ausgeschlossen von der Förderung sind Studierende, die eine studienbezogene
Förderung von einem Krankenhausträger oder einer Kommune erhalten und sich im Rahmen der Förderung zu einer ärztlichen Tätigkeit nach ihrer Facharztweiterbildung verpflichtet haben.

Förderhöhe

Sie erhalten 1.000 Euro monatlich für die Dauer der Regelstudienzeit (maximal 75 Monate, längstens bis zum Ende des Medizinstudiums)

Verpflichtungen der Stipendiaten

  • Mindestens fünfjährige ärztliche Tätigkeit in ländlichen Regionen* nach Abschluss der Facharztweiterbildung in den geförderten Fachrichtungen in der ambulanten Versorgung
  • Mindestens eine 4-wöchige Famulatur muss im Land Brandenburg absolviert werden
  • Teilnahme am jährlichen Stipendiatentreffen
  • Beginn der Facharztweiterbildung innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Medizinstudiums
  • Absolvierung des ambulanten Teils der Facharztweiterbildung in Brandenburg

Ländliche Regionen sind Mittelzentren und die dazugehörigen Gemeinden in den Mittelbereichen im weiteren Metropolenraum (siehe Karte

Für Medizinstudierende und künftige Landärzt*innen in Brandenburg