Verordnungen

Hinweise zur Covid-19- Impfstoffbestellung

Arztpraxen können den an die Omikron-Variante XBB.1.5 angepassten COVID-19-Impfstoff von BioNTech/Pfizer für Personen ab 12 Jahren ab sofort bestellen. Die Bestellung erfolgt weiterhin wöchentlich, eine Bevorratung soll daher nicht erfolgen. Das ZEPAI bittet darum, jeweils nur den tatsächlichen Bedarf für die Folgewoche zu bestellen. Der Impfstoff ist eine Fertiglösung (keine Rekonstitution nötig) und wird nach wie vor in Fläschchen mit sechs Dosen ausgeliefert.

Höchstbestellmengen:

Mit der ersten Bestellung bis Dienstag, 12. September (12 Uhr), können Praxen bis zu 240 Dosen des XBB.1.5-Vakzins von BioNTech/Pifzer anfordern. Die Anlieferung des Impfstoffs erfolgt über die Apotheke ab dem 18. September.

Angabe auf dem Rezept:

Als Kostenträger geben sie das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit dem Institutionskennzeichen (IK) 103609999 an.

Praxen geben auf dem Rezept zur Unterscheidung von anderen Impfstofftypen die Bezeichnung „Comirnaty 30 Mikrogramm/Dosis Omicron XBB.1.5“ an.

Abrechnung und Dokumentation

COVID-19-Impfungen mit dem Impfstoff Comirnaty Omicron XBB.1.5 werden mit der Pseudonummer 88342 und dem entsprechenden Suffix abgerechnet. Die Ziffer kann ab sofort verwendet werden. Im PVS-System steht zunächst noch als Text „Impfstoff Nr. 12“; voraussichtlich Ende September steht ein PVS-Update für das 4. Quartal 2023 zur Verfügung, das den angepassten Text enthält.

Auch das Impf-DokuPortal für die Meldung der Impfungen wird entsprechend ergänzt.

Der Bund stellt den Impfstoff für gesetzlich und privat Versicherte bereit. Bei Privatpatienten gilt die GOÄ.