Hinweise zur Covid-19- Impfstoffbestellung und Abrechnung
Arztpraxen können den an die Omikron-Variante XBB.1.5 angepassten COVID-19-Impfstoff von BioNTech/Pfizer für Personen ab 12 Jahren bestellen. Die Bestellung erfolgt weiterhin wöchentlich, eine Bevorratung soll daher nicht erfolgen. Das ZEPAI bittet darum, jeweils nur den tatsächlichen Bedarf für die Folgewoche zu bestellen. Der Impfstoff ist eine Fertiglösung (keine Rekonstitution nötig) und wird nach wie vor in Fläschchen mit sechs Dosen ausgeliefert. Kompakte Informationen über die Impfstoffe finden Sie hier.
Angabe auf dem Rezept:
Als Kostenträger geben sie das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit dem Institutionskennzeichen (IK) 103609999 an.
Praxen geben auf dem Rezept zur Unterscheidung von anderen Impfstofftypen die Bezeichnung „Comirnaty 30 Mikrogramm/Dosis Omicron XBB.1.5“ an.
Abrechnung und Dokumentation
COVID-19-Impfungen mit dem Impfstoff Comirnaty Omicron XBB.1.5 werden mit der Pseudonummer 88342 und dem entsprechenden Suffix abgerechnet. Die Ziffer kann ab sofort verwendet werden.
Auch das Impf-DokuPortal für die Meldung der Impfungen wurde entsprechend ergänzt.
Der Bund stellt den Impfstoff für gesetzlich und privat Versicherte bereit. Bei Privatpatienten gilt die GOÄ.
Hinweis:
Der angepasste Impfstoff Spikevax XBB.1.5 des Unternehmens Moderna hatte die Zulassung der EU-Kommission für Erwachsene und Kinder ab 6 Monaten erhalten.
Das in Einzeldosen-Durchstechfläschchen angebotene Vakzin wird jedoch nicht zentral vom Bund beschafft und zur Verfügung gestellt. Es kann somit auch nicht zulasten des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) und damit nicht kostenfrei für die gesetzliche Krankenversicherung bezogen werden.
Daher rät KBV gegenwärtig vor dem Hintergrund eines bestehenden Regressrisikos von Verordnungen ab.
Näheres erfahren Sie hier.