Landärztestipendium
Förderprogramm zur Stärkung der landärztlichen Versorgung
Das MSGIV berät derzeit die mögliche Weiterführung einer Stipendienförderung für 2023. Sobald uns nähere Hinweise vorliegen werden wir an dieser Stelle gern über die konkreten Fördermöglichkeiten informieren.
Stipendium: 1.000 EURO pro Monat für 35 Studierende
Ab sofort können bis zum 15.08.2022 die Förderanträge für Stipendien für das Wintersemester 2022 gestellt werden!
Im Rahmen der neuen Richtlinie können für das Jahr 2022 pro Semester 35 Stipendien neu vergeben werden. Dafür verpflichten Sie sich zu einer mindestens fünfjährigen ärztlichen Tätigkeit in ländlichen Regionen* nach Abschluss der Facharztweiterbildung in den Fachrichtungen
- Allgemeinmedizin
- Augenheilkunde
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Kinder- und Jugendmedizin
- Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Neurologie
- Nervenheilkunde oder
- Psychiatrie und Psychotherapie
in der ambulanten oder stationären Versorgung oder im Öffentlichen Gesundheitsdienst an allen Standorten im Land Brandenburg. Vorrangig ist eine geplante Tätigkeit in der ambulanten Versorgung.
Landeskindern gegenüber fühlen wir uns besonders verpflichtet!
Antragsberechtigte
Das Stipendium richtet sich an Studierende der Humanmedizin, die an einer Hochschule in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) immatrikuliert sind und ohne aufenthalts- und arbeitsrechtliche Einschränkungen in Deutschland leben und arbeiten dürfen. Antragsberechtigt sind auch Studierende, die sich bereits im Studium der Humanmedizin befinden.
Ausgeschlossen von der Förderung sind Studierende, die eine studienbezogene Förderung von einem Krankenhausträger oder einer Kommune erhalten und sich im Rahmen der Förderung zu einer ärztlichen Tätigkeit nach ihrer Facharztweiterbildung verpflichtet haben.
Förderhöhe
Sie erhalten 1.000 Euro monatlich für die Dauer der Regelstudienzeit (maximal 75 Monate, längstens bis zum Ende des Medizinstudiums)
Verpflichtungen der Stipendiaten
- Mindestens fünfjährige ärztliche Tätigkeit in ländlichen Regionen* nach Abschluss der Facharztweiterbildung in den geförderten Fachrichtungen
- Mindestens eine Famulatur muss im Land Brandenburg absolviert werden
- Teilnahme am jährlichen Stipendiatentreffen
- Beginn der Facharztweiterbildung innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Medizinstudiums
- Absolvierung des überwiegenden Teils der Facharztweiterbildung in Brandenburg
* Ländliche Regionen sind Mittelzentren und die dazugehörigen Gemeinden in den Mittelbereichen im weiteren Metropolenraum (siehe Karte)
Co-Stipendium für Studierende der Medizin
Pro Semester können bis zu 25 Studierende ein Stipendium gewährt bekommen. Dafür verpflichten Sie sich zu einer mindestens 5-jährigen ärztlichen Tätigkeit in ländlichen Regionen* nach Abschluss der Facharztweiterbildung in den Fachrichtungen Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Augenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Psychiatrie und Psychotherapie, Neurologie, Nervenheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie in der ambulanten oder stationären Versorgung oder im Öffentlichen Gesundheitsdienst. Vorrangig ist eine geplante Tätigkeit in der ambulanten Versorgung.
Landeskindern gegenüber fühlen wir uns besonders verpflichtet!
Antragsberechtigte
Das Stipendium richtet sich an Studierende der Humanmedizin, die an einer Hochschule in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum immatrikuliert sind und ohne aufenthalts- oder arbeitsrechtliche Einschränkungen in Deutschland leben und arbeiten dürfen. Antragsberechtigt sind auch Studierende, die sich bereits im Studium der Humanmedizin befinden und ein Stipendium erhalten.
Förderhöhe
Sie erhalten bis zu 500 Euro monatlich für die Dauer der Regelstudienzeit (maximal 75 Monate, längstens bis zum Ende des Medizinstudiums). Die Höhe des Co-Stipendiums darf die Höhe der Zuwendung der Kommune oder des Krankenhausträgers nicht überschreiten.
Weitere Verpflichtungen des Stipendiaten
- Mindestens eine Famulatur muss im Land Brandenburg absolviert werden
- Teilnahme am jährlichen Stipendiatentreffen
- Beginn der Facharztweiterbildung innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Medizinstudiums
- Absolvierung des überwiegenden Teils der Facharztweiterbildung in Brandenburg
Das Antragsverfahren endete zum Sommersemester 2021. Eine Förderung für neue Antragsteller ist derzeit nicht möglich.
* Ländliche Regionen sind Mittelzentren und die dazugehörigen Gemeinden in den Mittelbereichen im weiteren Metropolenraum (siehe Karte)
Förderung der Facharztweiterbildung
Gefördert werden Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, die in folgenden Fachgebieten in den ländlichen Regionen* des Landes Brandenburg eine ärztliche Tätigkeit ausüben möchten.
- Allgemeinmedizin
- Allgemeinchirurgie
- Augenheilkunde
- Frauenheilkunde- und Geburtshilfe
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Kinder- und Jugendmedizin
- Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie
- Nervenheilkunde
- Neurologie
- Urologie
- Psychiatrie und Psychotherapie sowie
- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Antragsberechtigte
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in ländlichen Regionen*, die eine Weiterbildungsbefugnis in den o.g. Fachrichtungen haben, können für die Beschäftigung von Ärzten in Weiterbildung eine Zuwendung beantragen. Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Beginn der zu fördernden Weiterbildung gestellt werden.
Förderhöhe
Weiterbildende Vertragsärzte erhalten eine Zuwendung von monatlich bis zu 5.760 Euro für das Arbeitgeber-Bruttogehalt. Bei einer Beschäftigung in Teilzeit reduziert sich der Betrag entsprechend. 4.800 Euro sind bei einer Beschäftigung in Vollzeit als Bruttogehalt an die Ärztin/den Arzt in Weiterbildung zu zahlen. Für die ambulante Weiterbildung steht für das Jahr 2022 eine begrenzte Fördersumme zur Verfügung. Die Förderung der Weiterbildungsstellen erfolgt bis längstens 31.12.2022. Eine Zuwendung ist ausgeschlossen, wenn die Weiterbildung bei der/dem Weiterbildungsbefugten bereits begonnen wurde.
* Ländliche Regionen sind Mittelzentren und die dazugehörigen Gemeinden in den Mittelbereichen im weiteren Metropolenraum (siehe Karte)