ePA für alle

Es ist soweit: Die neue elektronische Patientenakte, die ePA für alle, startet ab dem 29. April 2025 in ganz Deutschland. Die Nutzung ist für Praxen zunächst freiwillig. Erst ab dem 1. Oktober 2025 sind sie verpflichtet, mit der ePA zu arbeiten.

Seit Januar 2025 haben die Krankenkassen rund 70 Millionen Akten angelegt. Somit hat jeder gesetzlich Versicherte in Deutschland eine ePA, sofern nicht widersprochen wurde. Die Widerspruchsrate liegt bei ca. 5%.

ePA für alle

ePA News

  • Neues umfangreiches Infomaterial der KBV zur ePA für alle jetzt abrufbar KBV-Themenseite
  • Freiwillige Testphase der ePA startet am 29. April 2025
  • HCV-Sicherheitsverfahren in allen Praxisverwaltungssystemen umgesetzt
  • Ausnahmeregelungen für Kinder und Jugendliche. KBV und BMG stimmen Richtlinie ab

ePA Testen – Was muss ich beachten?

  1. Manche PVS rollen die ePA automatisch aus, in anderen muss das ePA-Modul zusätzlich aktiviert werden. Nicht in allen Praxen wird das ePA-Modul unmittelbar am 29. April verfügbar sein. Bitte beachten Sie die Hinweise Ihres Anbieters.
  2. Es können diverse Einstellungen z.B. bezüglich Automatismen zum ePA Modul vorgenommen werden.
  3. Gerade zu Beginn der bundesweiten Testphase ist noch mit Fehlern im System und Betrieb zu rechnen. Melden Sie Fehler an Ihren Hersteller, nur so kann die ePA verbessert werden.

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Sicherheit der ePA