IT-Sicherheit
IT-Sicherheit schützt nicht nur Daten, sondern auch die Patienten, die Praxis und den reibungslosen Ablauf der medizinischen Versorgung.
In einer Arztpraxis werden täglich viele persönliche und besonders schützenswerte Daten, wie z. B. Gesundheitsdaten, Befunde und Kontaktdaten verarbeitet. Diese Informationen müssen vor unbefugtem Zugriff, Verlust und Missbrauch geschützt werden. Eine gute IT-Sicherheit hilft dabei, dass Computer, Praxissoftware und wichtige Daten auch bei technischen Problemen oder Cyberangriffen verfügbar bleiben.
IT-Sicherheitsvorfall: Sofortmaßnahmen
Trotz aller Vorsicht und Prävention kann ein Sicherheitsvorfall nie zu 100 % ausgeschlossen werden. Dann gilt es schnell und strukturiert zu handeln. Jeder IT-Sicherheitsvorfall ist anders. Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt unter anderem von der vorhandenen IT, der Art des Angriffs und dem Umfang des Vorfalls ab. Daher gilt:
Versuchen Sie auf keinen Fall eigene Reparaturmaßnahmen durchzuführen!
Bewahren Sie Ruhe und ergreifen Sie folgende Sofortmaßnahmen:
1. Geräte vom Netzwerk trennen: WLAN ausschalten / Netzwerkkabel ziehen
Verhindern Sie eine Ausbreitung auf andere Systeme und Arbeitsplätze.
2. Geräte eingeschaltet lassen
Im laufenden Zustand befinden sich wichtige Informationen auf Arbeitsspeicher, laufenden Programmen oder Protokolldaten, die bei der Aufklärung des Vorfalls helfen können. Beim Ausschalten können solche Informationen verloren gehen.
3. Keine eigenen Reparaturversuche
Versuchen Sie nicht, den Schaden selbst zu beheben. Unkoordinierte Maßnahmen können wichtige Spuren beseitigen oder den Schaden vergrößern.
4. Mitarbeiter informieren
Informieren Sie Ihre Kollegen. Eine Weiterarbeit an den IT-Systemen während eines aktiven Vorfalls sollte unbedingt vermieden werden um die Ausbreitung einzudämmen.
5. IT-Dienstleister kontaktieren
Ihr IT-Dienstleister ist Ihr primärer Ansprechpartner und hilft dabei den Angriff einzudämmen, die Ursache zu untersuchen und die Systeme wieder sicher in Betrieb zu nehmen.
6. Bildschirmmeldung notieren oder fotografieren
Jede Information hilft. Sollten Sie eine Bildschirmmeldung oder Mail erhalten haben, klicken Sie diese nicht weg. Schreiben Sie den Text ab oder machen Sie ein Foto mit Ihrem Mobiltelefon. Nutzen Sie keine Screenshot-Programme oder Mailprogramme auf Ihrem Rechner um Bilder zu machen oder diese zu versenden.
7. Anzeige stellen beim ZAC
Bei Verdacht auf eine Straftat oder betroffene Patientendaten stellen Sie binnen von 72 Stunden eine Anzeige bei der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) Brandenburg.
8. KVBB informieren
Informieren Sie das Sachgebiet IT in der Arztpraxis, am besten telefonisch. Aus Sicherheitsgründen setzten wir Ihre Passwörter zurück und sperren vorübergehend Ihre E-Mail-Verbindung zu uns, bis der Sicherheitsvorfall behoben ist. Sollten Sie weitere Hilfe benötigen helfen, wir gerne weiter.
9. Patienten informieren
Abhängig von der Arbeitsfähigkeit der Praxis bietet sich ein Aushang an und in dringenden Fällen eine telefonische Kontaktaufnahme. Evtl. Abwesenheitszeiten können der KVBB-Arztsuche mitgeteilt werden. Bedenken Sie, dass Websites und angebundene Systeme evtl. mit Schadsoftware verseucht sein können.
IT-Dienstleister
Unterstützt Sie bei der Eindämmung, Analyse und Wiederherstellung der Systeme und Daten.
Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) Brandenburg
Sollten Patientendaten betroffen sein, z.B. durch eine Verschlüsselung der Daten, muss innerhalb von 72 Stunden eine Anzeige beim ZAC gestellt werden.
+49 3334 388-8686 (Mo–Do, erreichbar)
zac@polizei.brandenburg.de
Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg / Sachgebiet IT in der Arztpraxis
Rücksetzen Ihrer Benutzerkonten
+49 331 982298 06
online@kvbb.de
Prävention
IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV
Die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV legt die Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit in Praxen fest. Sie umfasst sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen. Die konkreten Anforderungen an eine Praxis richten sich sowohl nach der Praxisgröße als auch nach dem Ausstattungsgrad.
Zur Umsetzung bietet die KBV in Zusammenarbeit mit dem BSI zahlreiche praktische Beispiele und Vorlagen an. Der KBV-HUB und der BSI Quick-Check unterstützen Praxen bei der ersten Selbsteinschätzung der IT-Sicherheit. Typische Alltagssituationen, wie der Start neuer Mitarbeitender, der Einsatz externer Dienstleister oder verdächtige E-Mails im Postfach sensibilisieren dafür, wo Schutzmaßnahmen mit überschaubarem Aufwand umgesetzt werden können. Ein Umsetzungsfahrplan führt durch zentrale Schritte wie interne IT-Regeln, Personalprozesse und Schulungen.
Unsere Empfehlung:
- Besprechen Sie die Anforderungen der IT-Sicherheitsrichtlinie gemeinsam mit Ihrem IT-Dienstleister.
- Nutzen Sie die Vorlagen und Beispiele des KBV-HUB und den BSI Quick-Check zur Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie
- Beziehen Sie das gesamte Praxisteam bei der Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie ein und benennen Sie klare Zuständigkeiten bei der Zuarbeit.
NIS-2-Richtlinie
Unter die NIS-2-Richtlinie können größere und/oder umsatzstarke Praxen (inkl. Berufsausübungsgemeinschaften/BAG) und MVZ fallen, die z. B.
- mehr als 50 Personen beschäftigen
- einen Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro ausweisen
Ob Ihre Einrichtung betroffen ist, sollte anhand der aktuellen gesetzlichen Vorgaben geprüft werden.
NIS-2 steht für die zweite Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit („Network and Information Security Directive 2“). Es handelt sich um eine EU-Richtlinie zur Harmonisierung und Stärkung der Cybersicherheit. In Deutschland trat das zugehörige NIS-2-Umsetzungsgesetz am 6. Dezember 2025 in Kraft. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des BSI oder in der KBV PraxisInfo zum Thema.