Konnektorentausch
Für Konnektoren der Firmen Secunet und RISE laufen in diesem Jahr die Sicherheitszertifikate aus. Bitte prüfen Sie deshalb rechtzeitig, wann dies in Ihrer Praxis der Fall ist und veranlassen Sie den notwendige Tausch oder die Verlängerung. Ohne einen aktuellen Konnektor kann Ihre Praxis nicht mehr auf die Telematikinfrastruktur (TI) und deren Anwendungen zugreifen.

Die Laufzeit Ihres Konnektors sowie aller anderen angeschlossenen TI-Komponenten können Sie in Ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS) auslesen. Ihr PVS-Anbieter informiert Sie ebenfalls mindestens sechs Monate vor Ablauf des Sicherheitszertifikats.
Um Ihren Konnektor wieder auf den aktuellen Stand zu bringen, gibt es drei Optionen:
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Austausch des Konnektors
Sie können Ihren alten Konnektor durch ein neues Gerät ersetzen. Dieses wird erneut in Ihrer Praxis aufgestellt und betrieben. -
Laufzeitverlängerung des vorhandenen Konnektors
Die gematik hat die Hersteller verpflichtet, bei Konnektoren eine Laufzeitverlängerung um maximal drei Jahre zu ermöglichen. Das geschieht per Softwareupdate. Ein Austausch des Konnektors ist nicht notwendig. Dafür gelten folgende Bedingungen:- Die Laufzeitverlängerung ist verpflichtend bei Konnektoren möglich, die bereits mit sogenannten ECC-Zertifikaten arbeiten. Fragen Sie Ihren PVS-Anbieter, ob dies auf Ihre Praxis zutrifft.
- Die notwendigen Softwareupdates sind bislang noch nicht zugelassen. Die gematik erwartet die Verfügbarkeit für Secunet- und RISE-Konnektoren im 3. Quartal 2023.
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Rechenzentrums-Konnektor/TI-As-A-Service
Bei dieser Lösung steht der Konnektor nicht mehr in Ihrer Praxis, sondern wird von einem Dienstleister in einem Rechenzentrum betrieben. Ihre Praxis ist mit einem sogenannten TI-Gateway an die TI angebunden. Sowohl der Anbieter als auch der Rechenzentrums-Konnektor selbst benötigen eine Zulassung der gematik. Damit ist im Herbst 2023 zu rechnen.
Es gibt jedoch bereits Anbieter auf dem Markt, die eine alternative Anbindungslösung ebenfalls über ein Rechenzentrum anbieten. Diese aktuellen Lösungen sind noch nicht von der gematik zugelassen, aber nutzbar.
Ablauf der Chips weiterer Komponenten
Neben dem Sicherheitszertifikat des Konnektors haben auch andere Komponenten einen Chip mit begrenzter Laufzeit, der ebenfalls nach Ablauf durch einen neuen ersetzt werden muss. Hierzu zählen unter anderem das Kartenterminal und der Praxisausweis.
Die Sicherheitsmodulkarte (gSMC-KT) ist nicht fest verbaut und kann – ähnlich wie die SIM-Karte Ihres Mobiltelefons – von Ihnen ausgetauscht werden. Eine neue gSMC-KT erhalten Sie von Ihrem PVS-Anbieter.
Auch der Praxisausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Das Ablaufdatum ist auf die Karte aufgedruckt. Alternativ kann es auch durch Ihren PVS-Betreuer ausgelesen werden.
Beachten Sie entsprechende Bearbeitungs- und Lieferzeiten und bestellen Sie rechtzeitig einen neuen Praxisausweis bei Ihrem Kartenanbieter. Natürlich können Sie auch den Anbieter wechseln.
Der eHBA ist ebenfalls fünf Jahre gültig. Je nach Anbieter erhalten Sie automatisch einen neuen Ausweis oder müssen ihn neu bestellen. Angaben zur Laufzeit Ihres eHBA finden Sie in den Unterlagen, die Sie mit der Auslieferung des eHBA erhalten haben.
Für die Auslieferung eines neuen eHBA sollten Sie mehrere Wochen einkalkulieren.
Finanzierung
Läuft Ihr Konnektor-Sicherheitszertifikat in den nächsten sechs Monaten aus, haben Sie Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Konnektor-Tausch. Der Pauschale dafür beträgt 2.300 Euro. Sie umfasst den Austausch des Konnektors inklusive Entsorgung des Altgeräts, die Installation eines neuen Praxisausweises und den Austausch der Sicherheitsmodulkarte in einem stationären Kartenterminal.
Für jedes weitere Kartenterminal, dessen Sicherheitszertifikat in den nächsten sechs Monaten ausgetauscht werden muss, werden 100 Euro gezahlt.
Die KV Brandenburg erhält die Informationen über einen getauschten Konnektor automatisch mit Ihrer nächsten Quartalsabrechnung. Die Pauschale für den Tausch wird dann im Honorarbescheid auf der TI-Liste ausgewiesen. Bitte reichen Sie keine Rechnungen ein.
Achtung: Sie haben auch Anspruch auf die Tausch-Pauschale, wenn Sie sich im Rahmen des Konnektor-Tauschs für einen Anschluss über einen Rechenzentrums-Konnektor entscheiden.
Ab Juli 2023: Umstellung der TI-Finanzierung
Die bislang geltenden TI-Pauschalen – auch die für den Tausch des Konnektors –sind nur noch bis 30. Juni 2023 gültig. Ab Juli sollen Praxen eine monatliche TI-Pauschale erhalten. So hat es der Gesetzgeber im Krankenhauspflegeentlastungsgesetz festgelegt. Weder die Höhe, die genaue Ausgestaltung noch die Abrechnung der neuen Pauschale sind bislang bekannt. Dies legt das Bundesministerium für Gesundheit fest. Verhandlungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband waren zuvor gescheitert
Was empfiehlt die KVBB ihren Mitgliedern?
- Spielen Sie bitte vor dem 30.06.23 alle verfügbaren und relevanten Updates für den Konnektor, das PVS und weitere TI-Module ein damit Ihre Praxis-IT-Sicherheit und Ihr System vor der Änderung der Finanzierungsvereinbarung auf einem aktuellen Stand sind
- Beachten Sie, dass gemäß der aktuell geltenden TI-Finanzierungsvereinbarung nur ein Anspruch auf die Konnektortauschpauschale besteht, wenn der Konnektor innerhalb von sechs Monaten vor Ablauf des Sicherheitszertifikates getauscht wird
- Ob bei der Umstellung auf Pauschalen ab dem 01.07.23 eine Vorfinanzierung der TI-Technik durch Sie notwendig wird, hängt stark davon ab, ob die Industrie die aktuellen Angebote an die neuen Pauschalen anpassen wird oder nicht. Informieren Sie sich im Zweifel direkt bei Ihrem Anbieter wie er die Zahlungsmodalitäten künftig ausgestaltet.
Die neue Finanzierungsvereinbarung wird vom BMG festgelegt. Die Verhandlungen zwischen der KBV und den Krankenkassen hierzu waren gescheitert. Sobald die neue Finanzierungsregelung vom BMG festgelegt wurde, informieren wir Sie. Ob und wie eine mögliche Übergangsregelung aussieht, können wir aktuell nicht einschätzen.
DigiPrax-Sprechstunde
Um den Konnektor-Tausch geht es auch in der nächsten DigiPrax-Sprechstunde der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg am 12. Juni um 13 Uhr.
Die Veranstaltung dauert eine Stunde und findet ausschließlich online statt. Sie und Ihr Team können also direkt von der Praxis aus daran teilnehmen.