Honorar

Honorarverteilung im III. Quartal 2022

Die Berechnung der Honorarverteilung basiert auf dem am 18. Juni 2022 in der Vertreterversammlung beschlossenen Honorarverteilungsmaßstab (HVM).

Wesentliche Änderungen betrafen zum einen die Einführung eines Zusatzfallwertes für die kurative Mammographie im RLV-Modell der Radiologie. Zum anderen werden COVID-19-Leistungen (SNR 88240) ab dem dritten Quartal 2022 nicht mehr gesondert vergütet. Die entsprechenden Finanzierungsregeln auf Bundesebene sind zum 30. Juni 2022 weggefallen.

Das Finanzierungsvolumen, das für die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zur Verfügung stand, beruht auf der geschlossenen Vereinbarung zur Gesamtvergütung des Jahres 2022 in Fassung des 2. Nachtrags.

Eckdaten der Berechnung zur Honorarverteilung III/2022

Für die Vergütung innerhalb der MGV standen insgesamt ca. 217,0 Mio. Euro zur Verfügung. Die vorgegebene Aufteilung auf die Honorarfonds ergab folgende Beträge:

Bereiche

Hausärzte

Fachärzte

Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung

217,0 Mio. Euro

Honorarfonds Labor

16,8 Mio. Euro

Honorarfonds ärztlicher Bereitschaftsdienst

6,4 Mio. Euro

Honorarfonds Hausarzt/Facharzt

97,8 Mio. Euro

96,1 Mio. Euro

davon: haus- und fachärztliches Vergütungsvolumen

97,8 Mio. Euro

89,9 Mio. Euro

davon: Honorarfonds genetisches Labor

 

2,3 Mio. Euro

davon: Honorarfonds PFG

 

3,9 Mio. Euro

 

Der Orientierungspunktwert des Jahres 2022 beträgt 11,2662 Cent.

Die laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen der Abschnitte 32.2 und 32.3 wurden mit einer Auszahlungsquote von 93,240 Prozent des Orientierungspunktwertes vergütet. Für humangenetische Leistungen gab es die garantierte festgelegte Mindestauszahlungsquote in Höhe von 79,331 Prozent des Orientiwerungspunktwerts. Dies wurde aus dem fachärztlichen Budget gestützt.

Die Honorarverteilung der versorgungsbereichsspezifischen Vergütungsvolumina ist nachfolgend tabellarisch dargestellt:

Hausärztliches Vergütungsvolumen

Quartal III/2022

97,8 Mio. €

Quoten

darunter:

 

 

Rückstellungen/Bereinigungen

-2,2 Mio. €

 

Ausgleich Zentrale Honorarfonds (Labor/Bereitschaftsdienst)

-0,4 Mio. €

 

Entnahme für den Strukturfonds

0,2 Mio. €

 

Entnahme für den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ)

4,6 Mio. €

 

Vergütung für abgerechnete Leistungen gem. § 10 HVM
(inkl. Strukturpauschalen)

95,1 Mio. €

100 %

Leistungsbezogene Honorarfonds

0,5 Mio. €

 

Vergütung der Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM

0,03 Mio. €

100 %

Förderung der Weiterbehandlung akuter Behandlungsfälle

0,01 Mio. €

100 %

Vergütung der eigenerbachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2 u. 32.3 EBM sowie von Laborgemeinschaften (Anforderung über Muster 10A) abgerechnete Laborleistungen

0,5 Mio. €

93,240 %

 

Fachärztliches Vergütungsvolumen

Quartal III/2022

96,1 Mio. €

Quoten

darunter:

 

 

Honorarfonds genetisches Labor (inkl. FKZ)

2,3 Mio. €

79,331 %

Honorarfonds PFG (inkl. FKZ)

3,9 Mio. €

100 %

Rückstellungen/Bereinigungen

0,0 Mio. €

 

Entnahme für den Strukturfonds

0,2 Mio. €

 

Entnahme für den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ)

14,6 Mio. €

 

Ausgleich Zentrale Honorarfonds (Labor/Bereitschaftsdienst)

-0,4 Mio. €

 

Ausgleich Honorarfonds (PFG/Humangenetik)

-0,3 Mio. €

 

Leistungsbezogene Honorarfonds

13,0 Mio. €

 

Vergütung der Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM

1,5 Mio. €

100 %

Vergütung der Leistungen des Kapitels 19 sowie der übrigen Leistungen der Fachärzte für Pathologie und Neuropathologie

1,7 Mio. €

83,707 %

Vergütung der Leistungen der Empfängnisregelung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbrüchen (Sonstige Hilfen) Abschnitte 1.7.5 bis 1.7.7 EBM

1,3 Mio. €

100 %

Vergütung der als Auftragsleistung durchgeführten Langzeit-EKG-Auswertungen (GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM)

0,01 Mio. €

100 %

Haus- und Heimbesuche

(GOP 01410, 01413 und 01415 EBM)

0,3 Mio. €

100 %

Strukturpauschale konservative Augenheilkunde

1,2 Mio. €

65,731 %

Anästhesiologische Leistungen im Zusammenhang mit vertragszahnärztlicher Behandlung von Patienten mit eingeschränkter Kooperationsfähigkeit

0,001 Mio. €

100 %

Ärztlich angeordnete Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern (Abschnitt 38.2 EBM)

0,01 Mio. €

100 %

Förderung der Weiterbehandlung akuter Behandlungsfälle

0,002 Mio. €

100 %

Vergütung der eigenerbachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2 u. 32.3 EBM sowie von Laborgemeinschaften (Anforderung über Muster 10A) abgerechnete Laborleistungen

0,7 Mio. €

93,240 %

Vergütung der Laborgrundpauschalen (GOP 12210 und 12220 EBM)

0,5 Mio. €

100 %

Vergütung der strahlentherapeutischen Leistungen

(Kapitel 25 EBM)

5,8 Mio. €

100 %

Arztgruppenbezogene Honorarfonds

2,1 Mio. €

 

Sonstige Leistungen von Fachärzten für Strahlentherapie

0,05 Mio. €

79,331 %

Sonstige Leistungen von Fachärzten für Laboratoriumsmedizin und von Fachwissenschaftlern

0,07 Mio. €

79,331 %

Sonstige Leistungen von Fachärzten für innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie sowie entsprechender Institute bzw. Ärzte mit nephrologischem Schwerpunkt

0,2 Mio. €

97,130 %

Sonstige MGV-Leistungen von ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzten und Vertragstherapeuten

1,8 Mio. €

84,987 %

Sonstige Vertragsärzte im fachärztlichen Bereich

(Leistungen von Fachärzten für Humangenetik, Biochemie oder Klinische Pharmakologie und Toxikologie und der Vertragsärzte, für die kein RLV gem. § 10 HVM gebildet wird)

0,03 Mio. €

79,331 %

RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung für Überschreitungsleistungen

60,6 Mio. €

 

 

Die Fachärzte überschritten die Regelleistungsvolumina um durchschnittlich ca. 19 Prozent. Aus der MGV standen für die Vergütung der Überschreitungsleistungen insgesamt ca. 6,7 Mio. Euro zur Verfügung.Somit wurden die das RLV/QZV überschreitenden Leistungsmengen im fachärztlichen Versorgungsbereich mit einer Auszahlungsquote von 63,573 Prozent des Orientierungspunktwertes vergütet.

Im hausärztlichen Versorgungsbereich wurden erbrachte Leistungen mit dem vollen regionalen Orientierungspunktwert vergütet.

Außerhalb der MGV bzw. für Sonderverträge wurden Leistungen im Umfang von ca. 111,8 Mio. Euro vergütet:

GKV-Leistungen außerhalb der MGV/Sonderverträge

Quartal III/2022

Gesamt

Leistungen des ambulanten Operierens

9,9 Mio. €

Präventionsleistungen

14,0 Mio. €

Wegepauschalen

0,6 Mio. €

Antrags- und genehmigungspflichtige psychotherapeutische Leistungen/ Probatorik sowie psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung bzw. neuropsychologischen Therapie

16,3 Mio. €

Nephrologische Leistungen (Kapitel 13.3.6 EBM)

2,6 Mio. €

Dialysesachkosten

15,7 Mio. €

Zuschläge zur PFG

1,1 Mio. €

Medikationsplan (§ 29a BMV-Ä)

1,5 Mio. €

DMP

9,4 Mio. €

Mammographie-Screening

1,8 Mio. €

Hausarztzentrierte Versorgung

0,2 Mio. €

Onkologievereinbarung

1,5 Mio. €

Sozialpsychiatrievereinbarung

1,0 Mio. €

Schutzimpfungen

2,8 Mio. €

TSVG-Leistungen

24,2 Mio. €

Laborleistungen i.Z.m. Testungen auf den beta-Coronavirus SARS-CoV-2

1,6 Mio. €

Notfalldatenmanagement

1,4 Mio. €

Weitere Leistungen außerhalb der MGV/Sonderverträge

6,2 Mio. €

Versichertenentwicklung

Die Anzahl der in Brandenburg gesetzlich Versicherten befindet sich weiterhin in einem Aufwärtstrend:

Versichertenentwicklung IV_2022 zu IV_2021