Abrechnung

Hybrid-DRG: Abrechnungsausschluss nach EBM (Stand 21.05.2024)

In einer aktuellen Entwicklung hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine neue Auslegung des § 115f SGB V vorgenommen, die direkte Auswirkungen auf die Abrechnungspraxis von Ärzten in Brandenburg haben kann. Nach dieser neuen Interpretation besteht aus Sicht des BGM ein Abrechnungsausschluss nach dem EBM sofern eine Abrechnung nach dem Hybrid-DRG-System möglich ist. Diese Neuerung kann erhebliche Auswirkungen auf die Abrechnungspraxis haben. Um das Risiko möglicher Kassenanträge zu minimieren, empfehlen wir betroffenen Ärzten folgende Schritte:

1. Umstellung bereits eingereichter EBM-Rechnungen:

Wenn Sie bereits eine EBM-Rechnung eingereicht haben, die auch nach dem Hybrid-DRG-System abgerechnet werden könnte, sollten Sie diese zurückziehen. Bitte wenden Sie sich dazu bis zum 21.06.2024 an Ihren zuständigen Mitarbeiter des Fachbereichs Abrechnungsprüfung.

2. Abrechnung auf Grundlage von Hybrid-DRG:

Innerhalb von sechs Monaten nach Erbringung einer Leistung haben Sie die Möglichkeit, eine Leistungsabrechnung auf Grundlage von Hybrid-DRG bei der KV Brandenburg einzureichen. Nutzen Sie hierzu das Beauftragungsformular der KVBB.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Abrechnungsberatung der KVBB unter der Telefonnummer 0331 2309 100 gerne zur Verfügung.

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