Strukturvertrag Diabetes: Brandenburger Krankenkassen beenden Anwendbarkeit für Gestationsdiabetikerinnen

Die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen hat die Anwendbarkeit des Strukturvertrages Diabetes, die zuletzt noch für die Betreuung von Gestationsdiabetikerinnen zum Tragen kam, zum 31. Dezember 2024 für beendet erklärt.

Seit 1. Januar 2025 sind damit die Symbolnummern:  96040 bis 96042, 96057 und 96058, 96061, 96062, 96070, 96071, 96073, 96075 und 96076 nicht mehr abrechnungsfähig.

Die entsprechenden Leistungen sind (gegebenenfalls bis zum Abschluss einer Folgevereinbarung) mit den EBM Grundleistungen abgegolten. Eine (zusätzliche) Privatliquidation ist nicht zulässig.