Pressemitteilung

Kein Arzneimitteltausch auf Kosten der Ärzte

Regressrisiko darf nicht steigen

Eine Vielzahl von Arzneimitteln ist auch weiterhin nicht lieferbar. Daher besteht aktuell nach den noch bis zum 7. April geltenden Corona-Regeln für Apotheken in vielen Fällen die Möglichkeit, nicht lieferbare Arzneimittel ohne Rücksprache mit dem behandelnden Arzt gegen gleichsam wirksame Produkte auszutauschen. Zukünftig will das Bundesgesundheitsministerium mit einem Lieferengpass-Gesetz Versorgungsproblemen begegnen.

Dazu kommentiert Catrin Steiniger, Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg: „Lieferengpässe dürfen nicht zu Versorgungsengpässen werden. Daher begrüße ich alle Initiativen und Regelungen, die der Arzneimittelversorgung unserer Patienten förderlich sind. Wichtig dabei ist, dass die verordnenden Ärztinnen und Ärzte über jeden Austausch informiert werden. Denn die Kolleginnen und Kollegen kennen ihre Patienten am besten und können Unverträglichkeiten und Wechselwirkungen gut einschätzen. Darüber hinaus muss gesichert sein, dass mögliche Mehrkosten von den Krankenkassen finanziert werden. Wir werden es nicht akzeptieren, dass für Ärztinnen und Ärzte das Regressrisiko steigt, weil lieferbare Arzneimittel zu Budgetüberschreitungen und damit automatisch zu Auffälligkeitsprüfungen führen.“