Verordnungen Verträge

RSV und Mpox: Vergütung steht

Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg und Krankenkassen haben Impfvereinbarung aktualisiert

Nach langandauernden und durch zahlreiche neue G-BA-Beschlüsse immer komplexer werdende Verhandlungen haben sich KVBB und Krankenkassen auf Aktualisierungen in der Impfvereinbarung verständigt.

Neu in der Impfvereinbarung sind die Impfungen gegen Respiratorische Synzyial-Viren (RSV) und Mpox.

Die RSV-Impfung wurde mit Wirkung zum 27. September 2024 aufgenommen (Dokumentationsnummern 89137 bzw. 89138).

Die Impfung gegen Mpox (Dokumentationsnummern 89135A/B bzw. 89135V/W) ist seit dem 1. Januar 2025 Bestandteil der Impfvereinbarung.

Für beide Impfungen konnte für das Jahr 2025 eine Vergütung von jeweils 10,79 Euro (RSV 2024: 10,39 Euro) vereinbart werden. Dies entspricht der höchsten Vergütung, die die Krankenkassen in Brandenburg für eine Einzelimpfung zahlen und liegt deutlich über dem Preis, den die Krankenkassen zunächst angeboten hatten.  

Bei den Schutzimpfungen gegen COVID-19 ergeben sich ebenfalls einige Anpassungen. So wurde bei der Aufnahme dieser Impfungen in die Impfvereinbarung im Jahr 2023 geregelt, dass die Vergütung jeweils einen Betrag für den Organisations- und den Dokumentationsmehraufwand in Höhe von 2,50 Euro enthält. Dieser sollte entfallen, sobald der Mehraufwand nicht mehr besteht, spätestens am 30. Juni 2024. Den Wegfall dieser Vergütungsbestandteile (für den Dokumentationsmehraufwand bei allen Impfungen und den Organisationsmehraufwand bei den als Einzeldosis verfügbaren COVID-Impfstoffen) haben die Krankenkassen vehement gefordert, letztlich jedoch einer schrittweisen Reduktion bis zum 30. Juni 2025 zugestimmt.

Damit wurde die Vergütung vom 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2024 für Einzel- und Mehrdosenimpfstoffe nur um 1 Euro auf 14,58 Euro gesenkt. Bis zum 30. Juni 2025 wird der Dokumentationsmehraufwand mit 1 Euro vergütet.

Die Vergütungen der COVID-19-Impfungen für das Jahr 2025 und die derzeit verfügbaren Impfstoffe finden Sie in der nachfolgenden Tabelle.

Impfung*

Dokumentationsnummer

 

 

erste Dosen eines Impfzyklus bzw. unvollständige Impfserie

letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation oder

abgeschlossene Impfung

Auffrischungs-

impfung

Vergütung je

Impfung in

Euro 

2025

COVID-19 mit Impfstoff

 

Comirnaty JN.1

 

 

88345 A

 

 

88345 B

 

 

88345 R

14,48 Euro

ab 01.07.2025

13,48 Euro

Nuvaxovid JN.1

88346 A

88346 B

88346 R

11,79 Euro

ab 01.07.2025

10,79 Euro

Spikevax JN.1

88347 A

88347 B

88347 R

11,79 Euro

ab 01.07.2025

10,79 Euro

Comirnaty KP.2

88348 A

88348 B

88348 R

14,48 Euro

ab 01.07.2025

13,48 Euro

Comirnaty JN.1

-  berufliche bzw. Reise­indikation nach § 11 Absatz 3 SI-RL

88345 V

88345 W

88345 X

14,48 Euro

ab 01.07.2025

13,48 Euro

Nuvaxovid JN.1

-  berufliche bzw. Reiseindikation nach § 11 Absatz 3 SI-RL

88346 V

88346 W

88346 X

11,79 Euro

ab 01.07.2025

10,79 Euro

Spikevax JN.1

-  berufliche bzw. Reiseindikation nach § 11 Absatz 3 SI-RL

88347 V

88347 W

88347 X

11,79 Euro

ab 01.07.2025

10,79 Euro

Comirnaty KP.2

-  berufliche bzw. Reiseindikation nach § 11 Absatz 3 SI-RL

88348 V

88348 W

88348 X

14,48 Euro

ab 01.07.2025

13,48 Euro

* bitte Fußnoten gemäß Impfvereinbarung beachten

Beim Impfstoff Spikevax JN.1 gilt zu beachten, dass dieser nur in begründeten medizinischen Einzelfällen zu verordnen ist, da er nicht zentral über den Bund beschafft wird und damit die Wirtschaftlichkeit in Frage steht.

Weitere Anpassungen betreffen die Impfungen gegen Pneumokokken und Dengue. Bei den Pneumokokken-Impfungen werden die Empfehlungen der Schutzimpfungs-Richtlinie vollständig übernommen. Bei der Dengue-Impfung haben die Vertragspartner entschieden, dass diese kein Bestandteil der Impfvereinbarung wird. Damit ist sie weiterhin nach GOÄ abzurechnen.

Für die RSV-Impfungen war vom 27. Dezember 2024 bis zum jetzigen Zeitpunkt eine Abrechnung nach GOÄ möglich, bei der es für den zurückliegenden Zeitraum verbleibt. Bei der Mpox-Impfung können begonnene Impfzyklen auch nach den oben genannten Konditionen der Impfvereinbarung vervollständigt werden.

Die Einzelheiten zum derzeit gültigen Stand können Sie in der aktualisierten Impfvereinbarung im internen Webauftritt für Praxen unter der Rubrik Verträge nachlesen.

 

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    Beratende Apothekerinnen
    0331/23 09 100

    Fachbereich Verträge