RSV und Mpox: Vergütung steht
Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg und Krankenkassen haben Impfvereinbarung aktualisiert
Nach langandauernden und durch zahlreiche neue G-BA-Beschlüsse immer komplexer werdende Verhandlungen haben sich KVBB und Krankenkassen auf Aktualisierungen in der Impfvereinbarung verständigt.
Neu in der Impfvereinbarung sind die Impfungen gegen Respiratorische Synzyial-Viren (RSV) und Mpox.
Die RSV-Impfung wurde mit Wirkung zum 27. September 2024 aufgenommen (Dokumentationsnummern 89137 bzw. 89138).
Die Impfung gegen Mpox (Dokumentationsnummern 89135A/B bzw. 89135V/W) ist seit dem 1. Januar 2025 Bestandteil der Impfvereinbarung.
Für beide Impfungen konnte für das Jahr 2025 eine Vergütung von jeweils 10,79 Euro (RSV 2024: 10,39 Euro) vereinbart werden. Dies entspricht der höchsten Vergütung, die die Krankenkassen in Brandenburg für eine Einzelimpfung zahlen und liegt deutlich über dem Preis, den die Krankenkassen zunächst angeboten hatten.
Bei den Schutzimpfungen gegen COVID-19 ergeben sich ebenfalls einige Anpassungen. So wurde bei der Aufnahme dieser Impfungen in die Impfvereinbarung im Jahr 2023 geregelt, dass die Vergütung jeweils einen Betrag für den Organisations- und den Dokumentationsmehraufwand in Höhe von 2,50 Euro enthält. Dieser sollte entfallen, sobald der Mehraufwand nicht mehr besteht, spätestens am 30. Juni 2024. Den Wegfall dieser Vergütungsbestandteile (für den Dokumentationsmehraufwand bei allen Impfungen und den Organisationsmehraufwand bei den als Einzeldosis verfügbaren COVID-Impfstoffen) haben die Krankenkassen vehement gefordert, letztlich jedoch einer schrittweisen Reduktion bis zum 30. Juni 2025 zugestimmt.
Damit wurde die Vergütung vom 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2024 für Einzel- und Mehrdosenimpfstoffe nur um 1 Euro auf 14,58 Euro gesenkt. Bis zum 30. Juni 2025 wird der Dokumentationsmehraufwand mit 1 Euro vergütet.
Die Vergütungen der COVID-19-Impfungen für das Jahr 2025 und die derzeit verfügbaren Impfstoffe finden Sie in der nachfolgenden Tabelle.
Impfung* | Dokumentationsnummer |
| ||
---|---|---|---|---|
| erste Dosen eines Impfzyklus bzw. unvollständige Impfserie | letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation oder abgeschlossene Impfung | Auffrischungs- impfung | Vergütung je Impfung in Euro 2025 |
COVID-19 mit Impfstoff
Comirnaty JN.1 |
88345 A |
88345 B |
88345 R | 14,48 Euro ab 01.07.2025 13,48 Euro |
Nuvaxovid JN.1 | 88346 A | 88346 B | 88346 R | 11,79 Euro ab 01.07.2025 10,79 Euro |
Spikevax JN.1 | 88347 A | 88347 B | 88347 R | 11,79 Euro ab 01.07.2025 10,79 Euro |
Comirnaty KP.2 | 88348 A | 88348 B | 88348 R | 14,48 Euro ab 01.07.2025 13,48 Euro |
Comirnaty JN.1 - berufliche bzw. Reiseindikation nach § 11 Absatz 3 SI-RL | 88345 V | 88345 W | 88345 X | 14,48 Euro ab 01.07.2025 13,48 Euro |
Nuvaxovid JN.1 - berufliche bzw. Reiseindikation nach § 11 Absatz 3 SI-RL | 88346 V | 88346 W | 88346 X | 11,79 Euro ab 01.07.2025 10,79 Euro |
Spikevax JN.1 - berufliche bzw. Reiseindikation nach § 11 Absatz 3 SI-RL | 88347 V | 88347 W | 88347 X | 11,79 Euro ab 01.07.2025 10,79 Euro |
Comirnaty KP.2 - berufliche bzw. Reiseindikation nach § 11 Absatz 3 SI-RL | 88348 V | 88348 W | 88348 X | 14,48 Euro ab 01.07.2025 13,48 Euro |
* bitte Fußnoten gemäß Impfvereinbarung beachten
Beim Impfstoff Spikevax JN.1 gilt zu beachten, dass dieser nur in begründeten medizinischen Einzelfällen zu verordnen ist, da er nicht zentral über den Bund beschafft wird und damit die Wirtschaftlichkeit in Frage steht.
Weitere Anpassungen betreffen die Impfungen gegen Pneumokokken und Dengue. Bei den Pneumokokken-Impfungen werden die Empfehlungen der Schutzimpfungs-Richtlinie vollständig übernommen. Bei der Dengue-Impfung haben die Vertragspartner entschieden, dass diese kein Bestandteil der Impfvereinbarung wird. Damit ist sie weiterhin nach GOÄ abzurechnen.
Für die RSV-Impfungen war vom 27. Dezember 2024 bis zum jetzigen Zeitpunkt eine Abrechnung nach GOÄ möglich, bei der es für den zurückliegenden Zeitraum verbleibt. Bei der Mpox-Impfung können begonnene Impfzyklen auch nach den oben genannten Konditionen der Impfvereinbarung vervollständigt werden.
Die Einzelheiten zum derzeit gültigen Stand können Sie in der aktualisierten Impfvereinbarung im internen Webauftritt für Praxen unter der Rubrik Verträge nachlesen.