Abrechnung

Aderlass: Öffnung der GOP 13505 für Gastroenterologen

Derzeit ist die Aderlasstherapie nur für Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie mit der GOP 13505 berechnungsfähig.

Für alle anderen Fachgruppen ist die Aderlasstherapie Bestandteil der Versicherten- oder Grundpauschalen und nicht gesondert berechnungsfähig (Anhang 1 EBM).

Aufgrund der Relevanz der Durchführung des Aderlasses im Rahmen der Behandlung von Patienten mit Hämochromatose (ICD-10-GM: E83.1)bei den Fachärzten für Innere Medizinund Gastroenterologie soll die GOP13505 neben den Grundpauschalennach den GOP 13390 bis 13392 berechnungsfähigsein.

Hierzu erfolgt zum 1. Oktober 2023 die Änderung der ersten Anmerkung zur GOP 13505 und die Aufnahme einer zweiten Bestimmung zum Abschnitt 13.3.4. In diesem Zusammenhang wird die Grundpauschale nach der GOP 13392 um einen Punkt abgesenkt.