Studium / Weiterbildung

Nachwuchs-Förderung: Neue Ausführungsbestimmungen

Für die Förderung des medizinischen Nachwuchses in Brandenburg wurden durch die KV Brandenburg verschiedene Förderprogramme ins Leben gerufen. Um diese auch in der Praxis umsetzen zu können, gibt es entsprechende Ausführungsbestimmungen, die jetzt auf einen aktuellen Stand gebracht wurden.

Die Höhe des Überbrückungsgelds, das für die Weiterbeschäftigung einer Ärztin/eines Arztes zwischen Facharztabschluss bis zur Aufnahme einer vertragsärztlichen Tätigkeit gezahlt wird, wird taggenau ermittelt. Die Auszahlung erfolgt monatlich ab dem Datum des Facharztabschlusses bzw. der Antragstellung.

Für den Zuschuss zum Sprachkurs ist ein Sprachzertifikat vorzuweisen, das nicht älter als fünf Jahre sein darf. Die Beantragung muss innerhalb von sechs Monaten nach Aufnahme einer vertragsärztlichen Tätigkeit erfolgen.

Die Kostenerstattung für die Teilnahme an Weiterbildungskursen kann erfolgen, wenn die vertragsärztliche Tätigkeit innerhalb von zwölf Monaten nach Facharztabschluss aufgenommen wurde. Die Erstattung der Kosten erfolgt frühestens im Folgemonat nach Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit.

Die Aufwandsentschädigung für die Betreuung von Ärzten in Weiterbildung wurde generell auf die bisher maximal angewandte Pauschale von 600 Euro für weiterbildende Vertragsarztpraxen und 800 Euro für Ärzte, die als KV RegioMed Praxen zertifiziert sind, festgelegt. Die bisherige Differenzierung in der Förderhöhe nach der Dauer der Weiterbildungszeit in der Praxis wurde aufgehoben, da der Aufwand in den Praxen gleich zu honorieren ist. Die Weiterbildungszeit muss jedoch mindestens drei Monate betragen. Die Aufwandsentschädigung wird einmalig gezahlt, auch bei jahresübergreifender Weiterbildungszeit.

Die Gewährung aller genannten Fördermaßnahmen erfolgt nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel. Können aufgrund der begrenzten förderfähigen Stellen nicht alle Anträge positiv beschieden werden, sind bei der Auswahl unter mehreren Anträgen nur vollständig eingereichte Anträge und das Eingangsdatum ausschlaggebend.

Hier finden Sie die ausführlichen Ausführungsbestimmungen