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Neu im Bereitschaftsdienst

Änderungen ab 1. Oktober 2024 / aktualisierte Bereitschaftsdienstordnung online verfügbar

Ab 1. Oktober 2024 treten im ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) einige Änderungen in Kraft. Die entsprechend aktualisierte Bereitschaftsdienstordnung hatte die KVBB-Vertreterversammlung am 14. Juni beschlossen.

Neu ist unter anderem, dass sich Ärztinnen und Ärzte mit kleinen Kindern künftig vom Bereitschaftsdienst befreien lassen können. Das gilt für Ärztinnen ab Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes. Ärzte können sich ab der Entbindung ihres Kindes bis zu drei Jahre vom Bereitschaftsdienst befreien lassen. Sind beide Eltern dienstpflichtig, können sie jedoch nicht zeitgleich befreit werden.

Für Ärztinnen und Ärzte, deren Praxis- und Wohnort weit voneinander entfernt in verschiedenen Bereitschaftsdienstregionen liegt, soll es ausnahmsweise möglich sein, ihren Dienst in der Region des Wohnortes zu absolvieren. Dies muss jedoch beantragt und genehmigt werden.

Auch soll die Videosprechstunde im Bereitschaftsdienst möglich werden.

Darüber hinaus gibt es noch einige formale Ergänzungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben, beispielsweise, dass in der Koordinierungsstelle ein softwaregestütztes standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren zum Einsatz kommt.

Die aktualisierte Bereitschaftsdienstordnung finden Sie hier