Resolution der Vertreterversammlung der KV Brandenburg vom 29.09.2023
Die Vertreterversammlung der KV Brandenburg verurteilt sowohl das desaströse Verhandlungsergebnis zum Orientierungspunktwert als auch die Umstände des Zustandekommens auf das Schärfste. Das Ergebnis von nur 3,85 Prozent verkörpert die ganze Ignoranz und die jahrelange fehlende Wertschätzung der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Praxen durch die Krankenkassen.
Bedeutet es doch schlichtweg, dass bei weit unterhalb des Inflationswertes erzieltem Richtwert, sich die wirtschaftliche Entwicklung regressiv entwickelt und langfristig existenzgefährdend ist. Dies ist umso haltloser, da seit 2019 die MFA-Gehaltsentwicklung um 16,7 Prozent und die Zuwendungen für stationäre Leistungen um 13,5 Prozent stiegen. Gleichzeitig erhöhten sich die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung um 15,9 Prozent.
Die Vertragsärztinnen und -ärzte sowie die Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten werden daher nicht umhin kommen, ihre Leistungen eins zu eins an die zur Verfügung stehenden Honorarmittel anzupassen. Damit können nur noch Leistungen erbracht werden, die auch für die Praxen wirtschaftlich, zweckmäßig, ausreichend und notwendig sind.
Die Vertreterversammlung der KV Brandenburg kommentiert ebenfalls die Ergebnisfindung zum Punktwert mit den Stimmen der ärztlichen Selbstverwaltung als äußerst befremdlich und vertrauenszerstörend. Dieser Vorgang zeigt, wie wenig Verlass auf die Regelungskompetenz der gemeinsamen Selbstverwaltung ist.
Die Vertreterversammlung fordert die sofortige Wiederaufnahme der Verhandlungen mit dem Ziel, über eine Ergänzungsvereinbarung zumindest den vollen Inflationsausgleich zu erreichen. In Zeiten, in denen sich die Gesundheitspolitik der Ampelkoalition und die Krankenkassen einig sind, die ambulante Medizin schlechter als die stationäre Versorgung zu stellen, wird eine Verschlechterung der Versorgungssituation unserer Patientinnen und Patienten nicht aufzuhalten sein.