Verordnungen

Tabakentwöhnung als GKV-Leistung

Versicherte mit einer schweren Tabakabhängigkeit, die an einem Entwöhnungsprogramm teilnehmen, werden zukünftig Anspruch auf Arzneimittel zur Tabakentwöhnung haben. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die entsprechende Änderung der Arzneimittel-Richtlinie beschlossen. Den Wortlaut des Beschlusses finden Sie hier

Bitte beachten Sie, dass dieser Beschluss noch nicht in Kraft getreten ist. Für die Entwöhnung in Frage kommende und verordnungsfähige Arzneimittel können erst nach Veröffentlichung dieses Beschlusses verschrieben werden.