Tabakentwöhnung als GKV-Leistung
Versicherte mit einer schweren Tabakabhängigkeit, die an einem Entwöhnungsprogramm teilnehmen, werden zukünftig Anspruch auf Arzneimittel zur Tabakentwöhnung haben. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die entsprechende Änderung der Arzneimittel-Richtlinie beschlossen. Den Wortlaut des Beschlusses finden Sie hier
Bitte beachten Sie, dass dieser Beschluss noch nicht in Kraft getreten ist. Für die Entwöhnung in Frage kommende und verordnungsfähige Arzneimittel können erst nach Veröffentlichung dieses Beschlusses verschrieben werden.