Versorgung ukrainischer Soldaten
Bundesverwaltungsamt wickelt Kosten für Behandlung von über MedEvac evakuierten Kriegsverletzten ab
Um die Behandlung ukrainischer Soldatinnen und Soldaten in Deutschland weiterhin zu gewährleisten, stellt die Bundesregierung bis Ende 2025 Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro zur Verfügung.
Für die Abwicklung der Kosten der medizinischen Versorgung der Kriegsverletzten wurde das Bundesverwaltungsamt (BVA) als zuständige Stelle bestimmt.
Diese Neuerung betrifft die Krankenbehandlung von über das MedEvac-Programm evakuierte ukrainische Soldatinnen und Soldaten. Die Behandlung geflüchteter Zivilpersonen aus der Ukraine erfolgt wie bisher über das Sozialsystem.
Soldatinnen und Soldaten weisen sich mit einem Patienteninformationsschreiben des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe aus. Dieser Nachweis berechtigt auch zur Kostenabrechnung zwischen Leistungserbringern und BVA.
Rechnung an Bundesverwaltungsamt
Für ambulante ärztliche Behandlungskosten erfolgt eine Rechnungsstellung unmittelbar gegenüber dem BVA. Die Soldatin/der Soldat schließt einen Behandlungsvertrag mit der behandelnden Ärztin/dem Arzt. Die Erstattung der Kosten erfolgt durch das BVA ohne Beteiligung der Soldatinnen und Soldaten. Die Abrechnung in solchen Einzelfällen erfolgt nach den Leistungsmaßstäben der gesetzlichen Krankenversicherung (EBM).
Eine Abrechnung auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist zulässig, soweit erforderlich. Dabei deckt die Kostenerstattung durch das BVA nur medizinisch notwendige Leistungen ab. Kosten für eine darüber hinaus gehende Versorgung, insbesondere Wahlleistungen, werden nicht erstattet.
Wird nach der Entlassung aus dem Krankenhaus eine regelmäßige ambulante Wundversorgung benötigt, ist eine Verordnung durch den behandelnden Arzt erforderlich. Auf Grundlage dieser Verordnung kann ein Pflegedienst beauftragt werden.
Verordnung Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
Im ambulanten Bereich sowie im Bereich der Arznei-, Heil- und Hilfsmittel gilt als Verordnungsmuster das Privatrezept. Die Verschreibung von Betäubungsmitteln erfolgt auf einem Betäubungsmittelrezept.
Kosten für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel rechnet der Leistungserbringer ebenfalls direkt mit dem BVA ab. Eine Zuzahlungspflicht der Patientin/des Patienten besteht nicht.
Alle beteiligten Leistungserbringer können ihre Rechnungen oder ggf. Kostenvoranschläge zur Ausstellung einer optionalen Kostenübernahmebestätigung zukünftig an folgende Adresse richten:
Bundesverwaltungsamt
Dienstleistungszentrum
Beihilfe – Ukraine
Referat B II 1
Postfach 163
3001 Hannover
Beihilfe-Ukraine@bva.bund.de