EBM
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) regelt, wie viel Geld Sie für eine Behandlung bekommen. Der EBM ist das Gebührenverzeichnis, nach dem Sie ambulante Leistungen mit der KVBB abrechnen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband vereinbaren den EBM im Bewertungsausschuss (BA).

Die KBV stellt auf ihrer Website Online-Version des EBM zur Verfügung
Alternativ können Sie den EBM herunterladen und offline nutzen. Hier gelangen Sie zum Download-Paket der KBV. Darüber hinaus bietet die KBV den vollständigen Katalog des EBM in ihrer App an. Hier gelangen Sie zum Download der App KBV2GO!. Die digitalisierten Nachschlagewerk des EBM sowie des ICD enthalten jeweils eine einfach zu bedienende Suchfunktion und werden laufend aktualisiert.
EBM-Änderungen
Wir haben für Sie umfassende Informationen zu den vom Bewertungsausschuss beschlossenen EBM-Änderungen zusammengestellt.
Die aktuelle Version des EBM können Sie auf der Website der KBV abrufen.
Fragen zum EBM und seinen Änderungen beantworten Ihnen die Mitarbeiter der Abrechnungsberatung der KVBB unter der EBM-Hotline 0331 982298 03.
Wünschen Sie eine weitergehende Beratung? Nutzen Sie das Angebot der Abrechnungsberatung, EBM-Änderungen und andere aktuelle Themen bei Ihren Stammtischen vorzustellen und Ihre Fragen vor Ort zu beantworten.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die vorgenannte EBM-Hotline.
Es erfolgte die Festlegung für den Orientierungswert für das Jahr 2023 auf 11,4915 Cent (aktuell 11,2662 Cent). Die Vergütung für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen steigt somit um zwei Prozent.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Für das Jahr 2022 wurde der Orientierungswert angepasst und um 1,275 Prozent erhöht. Der Bewertungsausschuss hat den Orientierungswert für das Jahr 2022 nun auf 11,2662 Cent beschlossen.
Den Beschluss dazu finden Sie hier.
Arztgruppenübergreifender allgemeiner Bereich
- Krankenhausbegleitung 2 Jahresbescheinigung (GOP 01615 EBM )
Detailinformationen
Krankenhausbegleitung: Vergütung einer 2-Jahresbescheinigung
Der Gemeinsame Bundesausschuß (G-BA) hat in der Krankenhausbegleitungs-Richtlinie die Regelung für den Anspruch auf Krankengeld für die Bezugsperson bei Begleitung eines stationären Aufenthaltes für Menschen mit Behinderung getroffen. Hierzu wurde durch die KBV und die GKV im EBM eine GOP für die Abrechnung einer 2- Jahresbescheinigung aufgenommen.
Mit der GOP 01615 EBM wird bei Feststellung der medizinischen Notwendigkeit einer Mitaufnahme einer Begleitperson im Vorfeld einer nicht geplanten Krankenhausbehandlung sowie das Ausstellen dieser Bescheinigung, in freier Form, abgerechnet. Sie wurde in den Abschnitt 1.6 des EBM aufgenommen. Die GOP ist einmal im Krankheitsfall berechnungsfähig.
Zusätzlich wird die Kostenpauschale GOP 40142 EBM um diese neue GOP 01615 EBM ergänzt. Damit wurde klargestellt das die Kostenpauschale GOP 40142 EBM im Zusammenhang mit der GOP 01615 EBM insgesamt für eine Seite berechnet werden kann.
Die medizinische Notwendigkeit der Mitaufnahme einer Begleitperson unter Angabe mindestens eines medizinischen Kriteriums wird auf dem Muster 2 bei planbaren Aufenthalten bescheinigt
Die GOP 01615 EBM ist nicht berechnungsfähig wenn die Angabe nur auf dem Muster 2 (Krankenhauseinweisung) vermerkt wird. Dies ist Bestandteil der Versicherten- und Grundpauschalen.
GOP | Beschreibung | Punkte |
01615 | Feststellung der medizinischen Notwendigkeit einer Mitaufnahme einer Begleitperson im Vorfeld einer nicht geplanten Krankenhausbehandlung sowie das Erstellen einer formlosen schriftlichen Bescheinigung gemäß § 3 Abs. 2 der KHB-RL. | 30 |
Arztgruppenübergreifender spezieller Versorgungsbereich
- 3-Tageszeitraum: Zusatzpauschale TSS-Terminvermittlung in Präambel 31.2.1 Nr. 8 / 36.2.1 Nr.4
- Telefonische AU bei Absonderung mit GOP 40128 EBM
Detailinformationen
3-Tages-Zeitraum beginnend mit dem Operationstag: Änderung von zwei Präambeln
Der GBA hat rückwirkend zum 01.04.2023 die Präambeln 31.2.1 Nummer 8 und 36.2.1 Nummer 4 um weitere GOP ergänzt.
Insbesondere geht es um die Aufnahme der fachgruppenspezifischen Zusatzpauschalen für die Behandlung aufgrund einer TSS-Terminvermittlung und/oder Vermittlung durch den Hausarzt.
Damit wurde klargestellt das diese auch in einem Zeitraum von 3-Tagen –beginnend mit dem Operationstag abgerechnet werden können.
Zusätzlich wurde in beiden Präambeln der Wortlaut „Versicherten- und Grundpauschalen“ in „Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen“ geändert.
Versandkosten bei AU-Bescheinigung nach telefonischer Anamnese und Absonderungspflicht
Im Rahme einer telefonischen Anamnese bei Patienten die einer öffentlich-rechtlichen Pflicht zur Absonderung unterliegen oder bei denen eine öffentlich-rechtliche Empfehlung zur Absonderung besteht, können Vertragsärzte eine Arbeitsunfähigkeit ausstellen und diese an den Patienten versenden.
Die Kostenpauschale 40128 wurde um den neuen Sachverhalt ergänzt. Zuvor galt die Regelung nur bei Feststellung während einer Videosprechstunde.
Arztgruppenübergreifender allgemeiner Bereich
- Aufnahme der GOP 01422 und 01424 EBM (Erst- und Folgeverordnung psychiatrische häusliche Krankenpflege…) in weitere Präambeln der Fachgruppenkapitel des EBM
- Anpassung der Leistungsinhalte bei den GOP 02102 (Infusionstherapie…) und GOP 01540, 01541, 01542 (Beobachtung und Betreuung …) in Bezug auf die Verabreichung des Medikamentes Xenpozyme® bei ASMD
- Neuaufnahme der GOP 01474 (Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) Invirto …) in den Abschnitt 1.4 des EBM
Fachärztlicher Versorgungsbereich
- Streichung der GOP 16223 und 21235 EBM (psychiatrische und neurologische Kontrolluntersuchung)
Arztgruppenübergreifender spezieller Versorgungsbereich
- Abschnitt 31.2 EBM - Klarstellung zur Mehrkostenregelung bei bestimmten intraocularen Eingriffen
- Aufnahme der neuen GOP 30320 bis 30323 in den Abschnitt 30.3.3 EBM
- Änderung der Anmerkungen bei den GOP 35150 (Probatorische Sitzung), 35151 (Sprechstunde) und 35152 (Akutbehandlung) EBM
- Aufnahme der GOP 31319 und 36319 (Endoskopischer gynäkologischer Eingriff der Kategorie TT2) in den EBM - Operationsverfahren der OPS-Kode 5-681.53 (Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Uterus: Endometriumablation: Hochfrequenzablation)
- Neuregelung der Vergütung der GOP 32816 EBM (Nukleinsäurenachweis des beta-Coronavirus SARS-CoV-2)
- Redaktionelle Klarstellung zur GOP 32851 EBM (Nukleinsäurenachweis von einem oder mehreren der nachfolgend aufgeführten Erreger akuter respiratorischer Infektionen …)
Detailinformationen
Psychiatrisch häusliche Krankenpflege (pHKP) durch Fachärzte mit Zusatzweiterbildung Psychotherapie
Zum 1. April 2023 erfolgt die Aufnahme der GOP 01422 und 01424 EBM (Erst- und Folgeverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege) in weitere Präambeln der Fachgruppenkapitel des EBM. Alle Fachärzte mit der Zusatzweiterbildung Psychotherapie können nun die Verordnungsleistungen zur pHKP durchführen und berechnen.
Infusionstherapie mit Xenpozyme®
Ab dem 1. April 2023 ist die Vergütung für die Verabreichung der Enzymersatztherapie mit dem neuen Medikament Xenpozyme® geregelt.
Für die Verabreichung des Medikaments sowie die Beobachtung und Betreuung können die bekannten GOP 02102 und 01540, 01541, 01542 (je nach Dauer) EBM berechnet werden. Die Leistungsinhalte wurden dementsprechend angepasst.
Die Vergütung der obengenannten GOP erfolgt weiterhin bis vorerst zum 30.März 2025 extrabudgetär – so die Empfehlung des Bewertungsausschusses.
Apps bei psychischen Erkrankungen – Vergütung geregelt
Die App Invirto wurde dauerhaft in das DIGA-Verzeichnis aufgenommen, und der Bewertungsausschuss hat dementsprechend zum 1. April die Vergütung geregelt. Die Abrechnung der Verlaufskontrolle und Auswertung erfolgt über die neue GOP 01474 EBM, die mit 64 Punkten/7,35 Euro bewertet wurde. Die Vergütung erfolgt vorerst für zwei Jahre extrabudgetär und kann von Ärzten bzw. Psychotherapeuten mit einer Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Verhaltenstherapie je Indikation einmal im Krankheitsfall berechnet werden. Bislang – während der Erprobungsphase - erfolgte die Abrechnung über die Pauschale 86700.
Die Anwendung der App ist indikationsgebunden und kann zur Behandlung von Patienten zwischen 18 und 65 Jahren mit Agoraphobie mit und ohne Panikstörung(Modul Agora), Panikstörung (Modul Panik) oder Soziale Phobien (Modul Sozial) genutzt werden.
Informativ: Im Dezember 2022 erfolgte die vorläufige Aufnahme der DIGA elona therapy Depression zur Erprobung. Für die Verlaufskontrolle und Auswertung kann ab 1. April 2023 die Pauschale 86700 berechnet werden. Die Anwendung der App elona therapy Depression kann die ambulante Psychotherapie bei einer Angsterkrankung, Depression oder hypochondrischen Störungen begleiten.
Die DIGA Kaia Rückenschmerzen wurde ebenfalls dauerhaft in das DIGA-Verzeichnis aufgenommen. Der Bewertungsausschuss hat entschieden, für diese App keine gesonderten Leistungen in den EBM aufzunehmen, da das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für diese DiGA keine erforderlichen ärztlichen Leistungen bestimmt hat.
Integration der psychiatrischen und neurologischen Kontrolluntersuchung in die Grundpauschale
Zum 1. April 2023 werden die Leistungsinhalte der gestrichenen GOP 16223 und 21235 als fakultative Leistungen in die Grundpauschalen der Kapital 16 und 21 integriert. Beide GOP waren im Zuge der Weiterentwicklung des EBM zum 1. April 2020 befristet in den EBM aufgenommen worden.
Es erfolgt in diesem Zusammenhang eine Neubewertung der jeweiligen Grundpauschalen.
GOP | Bewertung bis 31.03.2023 in Punkten | Bewertung ab 01.04.2023 in Punkten |
16210 | 195 | 196 |
16211 | 183 | 184 |
16212 | 184 | 186 |
21214 | 253 | 254 |
21215 | 261 | 262 |
Bei den psychiatrischen Grundpauschalen 21210 bis 21212 sowie der Grundpauschale 21213 erfolgt keine Anpassung.
Klarstellung zur Mehrkostenregelung – Sonderlinsen bei intraocularen Eingriffen
Bereits 2012 wurde die Mehrkostenregelung bei Sonderlinsen im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (§33 Abs. 9 SGB V) beschlossen.
Es wurde festgelegt, dass die Krankenkassen nicht nur die Kosten bei der Versorgung mit einer Standardlinse, sondern auch die Kosten bei der Versorgung mit einer Sonderform der Intraokularlinse übernehmen, wenn sich Patienten für eine entsprechende Sonderlinse außerhalb des Regelfalls entscheiden. Eine Anpassung des EBM erfolgte nicht.
Vor geraumer Zeit wurden die Beratungen in den Fachgremien wieder aufgenommen, nachdem sich das Bundesamt für Soziale Sicherung an den Bewertungsausschuss wandte.
Zum 1. April 2023 wurde nun beschlossen, dass eine neue Nummer 18 in die Präambel 2.1 zum Anhang 2 EBM aufgenommen wird. Diese regelt, dass bei intraocularen Eingriffen, deren Kategorie mit einem „A“ gekennzeichnet ist und für die keine medizinische Indikation für die Implantation einer Sonderform der Intraocularlinse vorliegt, auch dann die GOP der Abschnitte 31.2 oder 36.2 EBM berechnungsfähig sind, wenn die Implantation über das Maß des Notwendigen hinausgeht, weil Patienten sich für eine Sonderform der Intraocularlinse entscheiden. Somit entfallen auch die Verpflichtungen zur medizinischen Begründung und zur Genehmigung durch die Krankenkasse, die nach Nummer 17 der Präambel 2.1 zum Anhang 2 EBM vorgesehen sind. Diese Eingriffe sind mit einem „I“ zu kennzeichnen.
Infusionstherapie mit Roctavian® bei schwerer Hämophilie
Zum 1. April erfolgt die Aufnahme vier neuer GOP für die Anwendung des Medikamentes Roctavian® in den neuen Abschnitt 30.3.3 - Anwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien – des EBM. Das Medikament Roctavian® (gentherapeutische Arzneimittel Valoctocogen Roxaparvovec) kann bei der Behandlung von schwerer Hämophilie A angewendet werden. Das Medikament Roctavian® ist derzeit nur zur einmaligen Anwendung zugelassen, eine mehrmalige Abrechnungsmöglichkeit für einen Patienten ist somit nicht vorgesehen.
Die neuen GOP sind ausschließlich für die intravasale Infusionstherapie mit Roctavian® berechnungsfähig. Sie umfassen auch die unmittelbar im Anschluss an die Verabreichung folgende Beobachtung und Betreuung. Die Differenzierung der GOP erfolgt nach Infusions und Überwachungsdauer.
Die Vergütung der Leistungen nach den GOP 30320 bis 30323 EBM erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen.
Hinweis: Die GOP sind erst nach Inkrafttreten der Anlage 4 der ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Durchführung von Gentherapien bei Hämophilie (ATMP-QS-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) berechnungsfähig.
Anpassungen bei der Sprechstunde, Probatorik und der Akutbehandlung
Die Psychotherapie-Richtlinie unterscheidet zwischen dem Therapieangebot für Kinder und Jugendliche und Therapieangeboten für Erwachsene. Grundsätzlich haben Patienten ab 18 Jahren Anspruch auf das Therapieangebot für Erwachsene. In diesem Fall gelten auch die Regelungen für Erwachsene.
Dies betrifft auch die psychotherapeutische Sprechstunde (GOP 35151), die probatorischen Sitzungen (GOP 35150) und die psychotherapeutische Akutbehandlung (GOP 35152). Für diese Leistungen sind jeweils spezifische Kontingente für die Behandlung von Erwachsenen sowie für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen festgelegt. Dementsprechend erfolgt nun zum 1. April 2023 eine entsprechende Anpassung bzw. indirekte Klarstellung der Anmerkungen bei den genannten Leistungen im EBM.
Hochfrequenzablation des Endometriums
Zum 1. April 2023 wird die Hochfrequenzablation des Endometriums mittels Netzelektrode bei Menorrhagie als neues Operationsverfahren in den EBM aufgenommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte bereits im Mai 2022 die Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung um das Verfahren ergänzt. Infolgedessen erfolgt nun die Anpassung des EBM.
Für diesen Eingriff werden zwei neue Gebührenordnungspositionen (GOP) in die Kapitel 31 und 36 des EBM aufgenommen. Der entsprechende OPS-Code 5-681.53 wird im Band 2 EBM integriert. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
Für die Abbildung der Sachkosten, die im Zusammenhang mit Hochfrequenzablation des Endometriums anfallen, wird auch eine neue Kostenpauschale in den Abschnitt 40.11 EBM aufgenommen.
GOP | Bezeichnung | Bewertung |
31319 | Endoskopischer gynäkologischer Eingriff der Kategorie TT2 | 2437 Punkte |
36319 | Endoskopischer gynäkologischer Eingriff der Kategorie TT2 | 1143 Punkte |
Kostenpauschale | ||
40685 | Kostenpauschale für die Sachkosten im Zusammenhang mit der Durchführung einer Hochfrequenzablation des Endometriums mittels Netzelektrode entsprechend der Gebührenordnungsposition 31319 | 1020 Euro |
Der Bewertungsausschuss (BA) geht davon aus, dass die Hochfrequenzablation des Endometriums mittels Netzelektrode im Regelfall in Kombination mit einer Hysteroskopie durchgeführt wird.
Wenn der Eingriff jedoch ohne hysteroskopische Kontrolle erfolgt, werden aufgrund der kürzeren Eingriffszeit und des geringeren Umfangs der OP-Ausstattung Abschläge auf die Bewertung der OP-Leistungen sowie der zugehörigen Leistungen (Anästhesie/Narkose, postoperative Überwachung, die postoperative Behandlung) vorgenommen. Die Gebührenordnungspositionen sind dann mit einem „A“ zu kennzeichnen (GOP 31319A, 31503A, 31697A, 31698A, 31822A, 36319A, 36503A und 36822A).
Kapitel 31 EBM | Kapitel 36 EBM | ||
GOP | Abschlag in Punkten | GOP | Abschlag in Punkten |
31319 | 1027 | 36319 | 710 |
31503 | 245 | 36503 | 29 |
31697 | 163 | 36822 | 232 |
31698 | 164 |
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31822 | 349 |
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Die Berechtigung zur Anwendung dieser Methode erhalten Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, die über eine Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung ambulantes Operieren verfügen.
Vergütung des PCR-Tests neu festgelegt
Zum 1. April 2023 entfällt bei der GOP 32816 EBM (Nukleinsäurenachweis des beta-Coronavirus SARS-CoV-2) mit der Streichung der zweiten Anmerkung die Anforderung, dass das Ergebnis der PCR-Testung binnen 24 Stunden zu übermitteln ist.
Des Weiteren wird die Vergütung der GOP 32816 EBM von nunmehr 27,30 Euro auf 19,90 Euro abgesenkt.
Der Bewertungsausschuss (BA) sieht als Begründung für diese Änderungen das Ende der besonderen Rahmenbedingungen wie auch eine Normalisierung der Lieferketten.
Klarstellung bei der GOP 32851 EBM
Der Bewertungsausschuss (BA) hat zum 1. April 2023 eine redaktionelle Klarstellung bei der GOP 32851 EBM (Nukleinsäurenachweis von einem oder mehreren der nachfolgend aufgeführten Erreger akuter respiratorischer Infektionen …) vorgenommen.
Nunmehr wird das „und“ in der Aufzählung zwischen den beiden viralen Erregern Enteroviren und Coronaviren durch ein Komma ersetzt, da die Abrechnungsbestimmung „je Erreger“ getrennt auf die Untersuchung von Enteroviren und Coronaviren anzuwenden ist.
Arztgruppenübergreifender allgemeiner Bereich
Hausärztlicher Versorgungsbereich
- Neuaufnahme einer ergänzenden Regelung zu den GOP 03008 und 04008 EBM
Fachärztlicher Versorgungsbereich
Arztgruppenübergreifender spezieller Versorgungsbereich
- Redaktionelle Änderung der GOP 32851 (Nukleinsäurenachweis von einem oder mehreren der nachfolgend aufgeführten Erreger akuter respiratorischer Infektionen)
Kostenpauschalen
- Erhöhung der Kostenpauschalen 40556 (Yttrium-90-Colloid), GOP 40558 (Rhenium-186-Colloid), GOP 40560 (Erbium-169-Colloid)
Anhänge des EBM
- Aufnahme eines neuen Anhang 7 in den EBM – Energiekosten
Detailinformationen
Zuschlag für den Hausarzt-Vermittlungsfall (GOP 03008/04008) auch bei hausarztzentrierter Versorgung
Hausärzte und Pädiater, die an einem Selektivvertrag zur hausärztlichen Versorgung oder einem Vertrag zur knappschaftlichen Versorgung teilnehmen, können auch die GOP 03008/04008 EBM für die Terminvermittlung zu einem Facharzt in einer bestimmten Frist berechnen, wenn sie nicht Gegenstand des Selektivvertrages sind.
Zur Umsetzung erfolgte die Aufnahme einer entsprechenden Anmerkung in die jeweiligen GOP, dass die GOP in selektivvertraglichen Fällen auch ohne die Versichertenpauschale (GOP 03000 bzw. 04000) berechnet werden kann. Ärzte müssen in diesem Fall die GOP 88196 zur Abrechnung der GOP 03008/04008 EBM hinzufügen.
Klarstellung bei der GOP 32851 EBM
Rückwirkend zum 1. Januar 2023 hat der Bewertungsausschuss eine redaktionelle Klarstellung bei der GOP 32851 EBM (Nukleinsäurenachweis von einem oder mehreren der nachfolgend aufgeführten Erreger akuter respiratorischer Infektionen …) vorgenommen.
Mit der Streichung des „und“ und das Einfügen eines Komma in der Aufzählung der viralen Erreger „Enteroviren und Coronaviren“ wird klargestellt, dass die Abrechnungsbestimmung „je Erreger“ jeweils getrennt auf die Untersuchung von Enteroviren und von Coronaviren anzuwenden ist.
Finanzhilfen für Praxen mit sehr hohem Energieverbrauch
Für Fachgruppen mit energieintensiven Leistungen sind die stark gestiegenen Stromkosten eine besondere Herausforderung. Dementsprechend werden zusätzliche Finanzhilfen bereitgestellt.
Die Abrechnung der zusätzlichen Stromkosten erfolgt über die Pseudo-GOP 88600 des EBM.
Berechtigt zur Abrechnung zusätzlicher Stromkosten sind ausschließlich Vertragsärzte, die Gebührenordnungspositionen (GOP) des EBM aus mindestens einem der folgenden Abschnitte abrechnen:
- Hochvolttherapie (Abschnitt 25.3.2 EBM)
- Computertomographie (Abschnitt 34.3 EBM)
- Magnet-Resonanz-Tomographie (Abschnitt 34.4 EBM)
- Sach- und Dienstleistungen bei Behandlung mit renalen Ersatzverfahren und extrakorporalen Blutreinigungsverfahren (Abschnitt 40.14 EBM)
Praxen können ihre zusätzlichen Stromkosten mithilfe einer Selbstauskunft gegenüber der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung geltend machen
Die Selbsterklärung ist für jedes Quartal, in dem zusätzliche Stromkosten geltend gemacht werden, spätestens zum Ende des auf das Abrechnungsquartal folgenden Monats, abzugeben.
Beschluss
Pauschalen für Sachkosten werden rückwirkend erhöht
Die Sachkostenpauschalen für eine Radiosynoviorthese (GOP 17371 und 17373) werden rückwirkend zum 1. Januar 2023 erhöht.
Die Erhöhung der Pauschalen GOP 40556 (Yttrium-90-Colloid), GOP 40558 (Rhenium-186-Colloid) und GOP 40560 (Erbium-169-Colloid) erfolgt um 30 Prozent.
GOP | Bewertung bis 31.12.2022 in Euro | Bewertung ab 01.01.2023 in Euro |
40556 | 100 | 130 |
40558 | 125 | 163 |
40560 | 95 | 124 |
Die Finanzierung des Mehrbedarfs wird durch eine entsprechende Erhöhung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen umgesetzt.
Arztgruppenübergreifender allgemeiner Bereich
- Verlängerung der GOP 01444 EBM (Authentifizierung von unbekannten Patienten im Rahmen einer Videosprechstunde)
- Aufnahme GOP 01473 (Verlaufskontrolle DIGA zanadio)
- Aufnahme eines neuen Eingriffes ins ärztliche Zweitmeinungsverfahren (Cholezytsektomie)
- Änderung des obligaten Leistungsinhaltes der GOP 01510 bis 01512 EBM (Beobachtung und Betreuung…) in Bezug auf die Behandlung auf Morbus Pomp
- GOP 01648 EBM (Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte) Vergütung für 2023 geregelt
- Vergütung der HIV- Präexpositionsprophylaxe weiter geregelt
- Aufnahme der GOP 01940 EBM (Covid-19- Präexpositionsprophylaxe) in den neuen Abschnitt 1.7.9 EBM
Fachärztlicher Versorgungsbereich
- Aufnahme GOP 19327 (immun-zytologische Untersuchungen) und GOP 19328 in Abschnitt 19.3 EBM
- Aufnahme GOP 08315 (zytologische Untersuchung spez. gefärbter Abstriche…)
Arztgruppenübergreifender spezieller Versorgungsbereich
- Umfangreiche Neuerungen für den Bereich der ambulanten Operationen – EBM-Weiterentwicklung
- Neuaufnahme der GOP 32810 in den EBM – Nukleinsäurenachweis von Orthopoxviren (Affenpocken)
- Anpassung der GOP 35572 (Strukturzuschlag im Anhang 3 des EBM
- Änderung der Präambel des Abschnittes 37.7 EBM (Außerklinische Intensivpflege) sowie Aufnahme weiterer GOP (GOP 37710, 37711 und 37720) in diesen Abschnitt
Wichtiger Hinweis:
Es erfolgen zum 1. Januar 2023 umfangreiche Änderungen zu den TSVG-Konstellationen resultierend aus dem GKV-Finanzierungsstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) bzw. dem Wegfall der Neupatientenregelung. Bitte verfolgen Sie unsere Veröffentlichungen zum Thema!
Sachkosten
- Anpassung von Kostenpauschalen 40815 bis 40819 und 40823 bis 40838 des EBM-Abschnitts 40.14 sowie Klarstellung zu den Kostenpauschalen 40835 und 40836
Detailinformationen
Verlängerung des Authentifizierungszuschlags Videosprechstunde
Der Zuschlag GOP 01444 EBM zur Authentifizierung eines unbekannten Patienten in der Videosprechstunde war vorerst befristet bis zum 30. September 2021 in den EBM aufgenommen worden und dann verlängert bis zum 31.12.2022. Nun erfolgt eine weitere Verlängerung bis zum 31. Dezember 2023 um weiterhin den entstehenden Praxisaufwand abzubilden.
Aufnahme einer neuen GOP 01473 EBM in dem Abschnitt 1.4 (DIGA)
Zum 01.Januar 2023 wird die Verlaufskontrolle der DIGA „zanadio“ in den EBM regulär nach Erprobungsverfahren aufgenommen. Außerdem wurde beschlossen, das auch die FÄ für Physikalische und Rehabilitative Medizin die Verlaufskontrolle für die DIGA „Vivira“ mit der GOP 01472 EBM abrechnen können, bis eine technische Authentifizierung der Versicherten durch den Vertragsarzt sichergestellt ist.
Die Regelung zur Erstverordnung von DIGA mit der GOP 01470 EBM lief zum Jahresende 2022 aus.
GOP | Beschreibung | Bewertung |
01473 | Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und Auswertung der DIGA zanadio | 64 Punkte |
*Orientierungspunktwert 11,4915 Cent
Den Beschluss finden Sie hier
Änderung des Leistungsinhaltes der GOP 01510 bis 01512 in Bezug auf die Behandlung von Morbus Pomp
Ab 1. Januar 2023 wird die Behandlung mit der Enzymersatztherapie - Avalglucosidase alfa - bei Morbus Pomp berechnungsfähig. Dementsprechend erfolgt die Aufnahme der Beobachtung und Betreuung eines Kranken unter parenteraler intravasaler Gabe von Avalglucosidase alfa bei Morbus Pompe in den obligaten Leistungsinhalt der GOP 01510 bis 01512 EBM.
Der Beschluss ist auf der Website des Bewertungsausschusses einsehbar.
Die Vergütung für die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) in 2023
Für die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) werden auch im Jahr 2023 rund zehn Euro (89 Punkte) vergütet. Die EBM-Regelung zur GOP 01648 wird dementsprechend ein weiteres Jahr weitergeführt.
Die Regelung zur Befüllung der ePA für den vertragsärztlichen Bereich wurde bereit zum 1. Januar 2022 in den EBM eingeführt. Angesichts der noch geringen Verbreitung der ePA bei den Versicherten hat die KBV eine Weiterführung der GOP mit der bisherigen Bewertung um ein Jahr in die Beratungen mit dem GKV-Spitzenverband eingebracht. Da mit dem GKV-Spitzenverband keine Einigung zustande kam, wurde der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) aufgerufen und konnte sich der KBV-Argumentation anschließen, sodass der Beschlussentwurf der KBV angenommen worden ist.
Den Beschluss des EBA finden Sie hier
HIV-Präexpositionsprophylaxe (HIV-PrEP)
Ab 1. Januar 2023 ist die extrabudgetäre Vergütung der medikamentösen HIV-Präexpositionsprophylaxe für Versicherte mit einem substanziellen HIV-Risiko geregelt. Die Verlängerung dieser Regelung erfolgt befristet bis zum 31.12.2023.
Hintergrund: Mit der damaligen Einführung der Leistungen wurde eine extrabudgetäre Vergütung für vorerst zwei Jahre beschlossen. Mit der aktuellen Überprüfung hat der BA nun ein zweites Mal feststellen müssen, dass eine Überführung in die MGV nicht vorgenommen werden kann. Der BA hat eine Verlängerung der extrabudgetären Vergütung dieser Leistungen bis zum 31. Dezember 2023 empfohlen.
Den Beschlusstext finden Sie hier
Neuaufnahme der GOP 19327 und 19328 in den Abschnitt 19.3 EBM und 08315 in den Abschnitt 8.3 EBM
Zum 01.01.2023 werden die im Zusammenhang mit kurativen gynäkologisch-zytologischen Untersuchungen abrechnungsfähigen Gebührenordnungspositionen (GOP) entsprechend der Musterweiterbildungsordnung 2018 weiterentwickelt und in den EBM Kapiteln der abrechnenden Arztgruppe verortet. Das Vorliegen einer entsprechenden Qualifikationsvoraussetzung ist verpflichtend.
Die Qualifikationsvoraussetzungen für die Berechnung der GOP 01762, 01763, 01766, 01767, 01769, 01826, 19327 und 19328 gelten bei Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit der Zusatz-Weiterbildung Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie als erfüllt.
Die GOP 19331 EBM (zytologische Untersuchung zur Diagnostik der hormonellen Funktion) wird entsprechend der regelhaften Durchführung in der frauenärztlichen Praxis als neue GOP 08315 in das Kapitel 8 EBM überführt.
GOP | Beschreibung | Bewertung in Punkten |
08315 | Zytologische Untersuchung eines oder mehrerer speziell gefärbter Abstriche zur Diagnostik der hormonellen Funktion | 27 |
19327 | Zytologische Untersuchung eines oder mehrerer Abstriche(s) von der PortioOberfläche und/oder aus dem Zervixkanal | 180 |
19328 | DNA- und/oder mRNA-Nachweis ausschließlich von High-Risk-HPV-Typen sowie ggf. Genotypisierung | 188 |
*Orientierungswert in 2023 = 11,4915 Cent
Den Inhalt des Beschlusses entnehmen Sie bitte hier
Ärztliches Zweitmeinungsverfahren – Aufnahme in die Richtlinie „Eingriffe zur Cholezystektomie“
Im Rahmen der Richtlinie des ärztlichen Zweitmeinungsverfahrens tritt zum 01. Januar 2023 die Aufnahme zur ärztlichen Zweitmeinung bei „Eingriffen zur Cholezystektomie“ in Kraft.
Auch Kinder-Gastroenterologen können ab 01.Januar auf die Gebührenordnungsposition (GOP) 01645 EBM zugreifen und als Erstmeiner agieren.
Die ärztliche Zweitmeinungserbringung bei Eingriffen zur Cholezystektomie berechtigt folgende Fachgruppen mit einer Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg:
- Innere Medizin und Gastroneterologen
- Allgemeinchirurgen
- Viszeralchirurgen
- Kinder- und Jugendchirurgen
- Kinder- und Jugendmediziner mit Zusatz-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Gastroenterologie
Die Vergütung und bundeseinheitliche Kennzeichnung erfolgt wie bekannt für den „Erstmeiner“ einmal im Krankheitsfall und wird mit der GOP 01645I EBM abgerechnet.
Durch den „Zweitmeiner“ hat eine indikationsspezifische Kennzeichnung aller im Zweitmeinungsverfahren durchgeführten und abgerechneten Leistungen als Freitext im Feld freier Begründungstext (KVDT-Feldkennung 5009) mit dem Code 88200I zu erfolgen. Zusätzlich rechnet er seine arztgruppenspezifische Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale ab. Sollten für seine Beurteilung weitere ergänzende Untersuchungen notwendig sein, müssen diese medizinisch begründet sein.
Die Einzelheiten entnehmen Sie der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Neuer EBM-Abschnitt 1.7.9 und Aufnahme der GOP 01940
Auf Grund von Änderungen der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung, wurde durch den Bewertungsausschuss (BA), die Aufnahmen einer Covid-19-Präexpositionsprophylaxe (COVID-19-PrEP) mit monoklonalen Antikörpern (MAK) Evusheld® (Wirkstoffe: Tixagevimab und Cilgavimab) zum 1. Januar 2023 in den EBM beschlossen.
Hinweis: Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung gilt vorerst befristet bis zum 7. April 2023.
Zur Umsetzung der Abrechnung und Vergütung einer erfolgten Covid-19-Präexpositionprophylaxe wird die GOP 01940 in den neuen Abschnitt 1.7.9 des EBM aufgenommen. Die neue Leistung ist für Versicherte gedacht, bei denen entweder aus medizinischen Gründen kein oder kein ausreichender Immunschutz gegen COVID-19 durch eine Impfung erzielt werden kann oder bei denen Impfungen auf SARS-CoV-2 aufgrund einer Kontraindikation nicht durchgeführt werden können. Der obligate Leistungsinhalt der GOP 01940 umfasst neben der Prüfung der Indikation für eine COVID-19-PrEP die Aufklärung und Beratung des Patienten.
Die GOP 01940 ist mit 163 Punkten bewertet und von Allgemeinmedizinern, Kinder- und Jugendmedizinern sowie Internisten bis zu zweimal im Krankheitsfall berechnungsfähig, sofern die COVID-19-PrEP mindestens einmal verabreicht wurde. Die Vergütung erfolgt innerhalb der MGV.
Den Beschluss finden Sie hier
EBM-Weiterentwicklung im Bereich des ambulanten Operierens
Zum 1. Januar 2023 erfolgen umfangreiche Änderungen im Bereich des ambulanten Operierens. Unter anderem werden 196 OPS-Verfahren in den Anhang 2 des EBM aufgenommen. Die Durchführung dieser Operationen war bisher ausschließlich stationär möglich.
Des Weiteren wurde die Möglichkeit geschaffen die postoperative Nachbeobachtung für bestimmte Patientengruppen (z. B. Kinder, Demenz, Parkinson) auszuweiten. Dafür werden neue Zuschläge in den EBM aufgenommen. Die Dauer der postoperativen Überwachung richtet sich nach dem Aufwand der Operation. Aktuell sind je nach Kategorie 30 Minuten bis acht Stunden im EBM vorgesehen. Künftig ist für bestimmte Patienten eine doppelt so lange Nachbeobachtung möglich.
Die Kassen stellen außerdem für das Jahr 2023 zusätzlich 60 Millionen Euro für die Förderung der ambulanten Operationen bereit. Es sollen mit diesem Geld Zuschläge in unterschiedlicher Höhe für rund 500 OPS-Kodes des Anhangs 2 finanziert werden.
Ebenfalls erfolgt eine Neukalkulation und Anpassung aller Leistungen des ambulanten Operierens. Sie betrifft die EBM-Abschnitte 31.2 und 36.2 sowie die GOP 01854, 01855, 01904 bis 01906 für Sterilisationen und Schwangerschaftsabbrüche.
Ab Januar 2023 wird es einen neuen Zuschlag für Reoperationen geben. Dies betrifft Rezidiv- bzw. Reoperationen zur Wiedereröffnung eines Operationsgebietes zur Behandlung einer Komplikation, einer Durchführung einer Rezidivtherapie oder der Durchführung einer anderen Operation in diesem Operationsgebiet. Ab Januar können dann alle Eingriffe die im Abschnitt 1 des AOP-Katalogs hinterlegt sind als Reoperation gekennzeichnet werden, wenn medizinisch notwendig und soweit sie nicht bereits im EBM über eigenständige OPS-Schlüssel abgebildet und spezifisch bewertet sind.
Ebenfalls erfolgt die Aufnahme der matrixassoziierten Chondrozytenimplantation (M-ACI) in den EBM. Das zweistufige Operationsverfahren dient der Behandlung von symptomatischen Knorpeldefekten des Kniegelenks, wenn der Defekt einen Schweregrad 3 oder 4 hat. Für dieses Operationsverfahren werden vier neue OPS-Kodes in den Anhang 2 des EBM aufgenommen.
Weitere Maßnahmen zur Förderung des ambulanten Operierens sind in Vorbereitung.
Detailinformationen zu den obengenannten Neuerungen finden Sie unter den folgenden Links:
Nukleinsäurenachweis von Orthopoxviren – Affenpocken
Für den Nukleinsäurenachweis des Affenpockenerregers können Fachärzte für Laboratoriumsmedizin oder für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie künftig die GOP 32810 statt der Pseudo GOP 88740 abrechnen.
Die GOP 32810 wird zum 1. Januar 2023 dauerhaft in den Abschnitt 32.3.12 des EBM aufgenommen.
Bei Verdacht auf eine Affenpocken-Infektion beauftragen Praxen die Laboruntersuchung des Probenmaterials aus Haut- oder Schleimhautläsionen auf Muster 10.
Auch erfolgt die Aufnahme der GOP 32810 in die Kennnummer 32006 – die Kosten für die Untersuchung werden dementsprechend nicht auf das Laborbudget angerechnet. Die Erkrankung bzw. ein Erregernachweis von Orthopoxviren sind namentlich meldepflichtig.
Der aktuelle Beschluss des BA ist hier einsehbar:
Außerklinische Intensivpflege
Bereits zum 1. Dezember 2022 erfolgte ein Beschluss zur Aufnahme von Leistungen der außerklinischen Intensivpflege (Abschnitt 37.7) in den EBM. Zum 1. Januar 2023 folgen nun drei weitere Leistungsziffern.
Ab 1. Januar 2023 im EBM | ||
GOP | Bezeichnung | Vergütung* |
37710 | Verordnung auf Formular 62B und Behandlungsplan auf Formular 62C, höchstens dreimal im Krankheitsfall | 167 Punkte / 19,19 Euro |
37711 | Zuschlag zur Versichertenpauschale oder Grundpauschale für den die außerklinische Intensivpflege koordinierenden Vertragsarzt (gemäß § 12 Abs. 1 der AKI-RL), einmal im Behandlungsfall | 275 Punkte / 31,60 Euro |
37720 | Fallkonferenz gemäß § 12 Abs. 2 der AKI-RL, höchstens achtmal im Krankheitsfall | 86 Punkte / 9,88 Euro |
*Orientierungswert 2023: 11,4915 Cent
Bitte beachten Sie unsere umfassende Veröffentlichung zum Thema auf unserer Homepage. Weiter Informationen finden Sie auch unter den nachfolgenden Links:
Streichung des PFG-Ausschlusses für den Strukturzuschlag der Gruppentherapie
Für den sogenannten Strukturzuschlag zur Gruppentherapie (GOP 35572) wird die Kennzeichnung im Anhang 3 zum Ausschluss der Pauschale zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung (PFG) gestrichen. Diese Anpassung erfolgt, da die zum 1. Oktober 2021 neu in den EBM aufgenommenen GOP 35173 bis 35179 (Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung) Bestandteil der fachärztlichen Grundversorgung und gleichzeitig gemäß der Legende der GOP 35572 zuschlagsberechtigt sind. Sofern die GOP 35572 als Zuschlag zu anderen in der Leistungslegende genannten Leistungen, die nicht zur fachärztlichen Grundversorgung zählen, zugesetzt wird, führen diese Leistungen zum Ausschluss der jeweiligen PFG im Behandlungsfall.
Den Beschluss des BA finden Sie hier
Infektionszuschlag in der Dialyse auch bei Covid-19-Inkektionen
Der Bewertungsausschuss hat klargestellt, dass Dialyseärzte für COVID-19-Patienten auch einen Infektionszuschlag abrechnen können. Damit ist die GOP 40835 (91,80 Euro) für den Zuschlag zur Wochenpauschale und die GOP 40836 (30,60 Euro) für den Zuschlag zur Einzelpauschale auch bei einer COVID-19-Infektion abrechenbar.
Dialyseärzte erhalten bei Vorliegen bestimmter Infektionen für den höheren Aufwand - zum Beispiel bei Isolierung des Patienten - einen Zuschlag zu den Kostenpauschalen für die Infektionsdialyse.
Bei COVID-19 war dies bereits im Rahmen einer Corona-Sonderregelung übergangsweise möglich. Diese Übergangsregelung wurde nun regulär in den EBM überführt.
Der Beschluss des BA
Des Weiteren erfolgt zum 1. Januar 2023 eine höhere Bewertung von nichtärztlichen Dialyseleistungen um zwei Prozent. Es handelt sich um die Sachkostenpauschalen 40815 bis 40819 und 40823 bis 40838 des EBM-Abschnitts 40.14.
Zum Beschluss geht es hier
Arztgruppenübergreifender spezieller Versorgungsbereich
- Neuer Abschnitt 37.7 (Außerklinische Intensivpflege)
Detailinformationen
Ein neuer Abschnitt zum 01.12.2022 – Die außerklinische Intensivpflege Kapitel 37.7
Der neue Abschnitt 37.7 - außerklinische Intensivpflege im Rahmen der AKI-RL (Inkrafttreten zum 01.01.2023) - wurde durch zwei verschiedene Beschlussteile (Beschluss A und Beschluss B) in den EBM aufgenommen.
Der Beschlussteil A (tritt zum 01.12.2022 in Kraft) enthält zunächst die Leistung (GOP 37700, GOP 37701, GOP 37704,GOP 37705, GOP 37706, GOP 37714 EBM) zur Erhebung des Potentials in Bezug auf die Beatmungsentwöhnung und Entfernung der Trachealkanüle, beziehungsweise Therapieoptimierung („Potenzialerhebung“). Die Erhebung ist in der Regel Voraussetzung für die Verordnung der außenklinischen Intensivpflege.
Sie soll mindestens alle sechs Monate durchgeführt werden und darf zum Zeitpunkt der Verordnung nicht älter als drei Monate sein.
Im Beschlussteil B (tritt zum 01.01.2023 in Kraft) wird zeitgleich mit Inkrafttreten der AKI-RL der Abschnitt 37.7. zur Vergütung (GOP 37710, GOP 377711, GOP 37720 EBM) der Verordnung inklusive Behandlungsplan, der ärztlichen Koordination und der Fallkonferenz ergänzt.
Potentialerhebung
Die GOP 37700, GOP 37701, GOP 37704,GOP 37705 und GOP 37706 EBM können nur von Vertragsärzten abgerechnet werden, die eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg haben.
- Fachärzte mit Zusatzbezeichnung Intensivmedizin
- Fachärzte für Innere Medizin und Pneumologie
- Fachärzte für Anästhesiologie mit mindestens 6-monatiger einschlägiger Tätigkeit in einer spezialisierten Beatmungsentwöhnungs-Einheit
- Fachärzte für Innere Medizin, Chirurgie, Neurochirurgie, Neurologie oder Kinder- und Jugendmedizin mit mindestens 12-monatiger einschlägiger Tätigkeit in einer Beatmungsentwöhnungs-Einheit
- weitere Fachärzte mit mindestens 18-monatiger einschlägiger Tätigkeit in einer spezialisierten Beatmungsentwöhnungs-Einheit
- bei nicht beatmeten Patienten auch Fachärzte mit mindestens 18-monatiger einschlägiger Tätigkeit in einer stationären Einheit der neurologisch-neurochirurgischen Früh-Reha
Ab 01.12.2023
GOP | Beschreibung | Bewertung in Punkten |
37700 | Potenzialerhebung gem.§5 der AKI-RL unter Verwendung des Vordrucks Muster 62 | 257 |
37701 | Zuschlag zur GOP 37700 im Rahmen eines Hausbesuches GOP 01410 oder 01413 | 128 |
37704 | Zuschlag zur GOP 37700 für die Durchführung einer Schluckendoskopie | 294 |
37705 | Zuschlag zur GOP 37700 für die Bestimmung des Säurebasenhaushalts und Blutgasanalyse | 84 |
37706 | Grundpauschale im Zusammenhang mit der GOP 37700 für Ärzte und Krankenhäuser gem. §5 Abs.2 Satz 2 der AKI-RL, welche eine Genehmigung haben | 159 |
37714 | Pauschale für die konsiliarische Erörterung und Beurteilung med. Fragestellungen durch einen konsiliarisch tätigen Arzt
Diese GOP ist nicht genehmigungspflichtig | 106 |
Ab 01.01.2023 Verordnung
| ||
GOP | Beschreibung | Bewertung in Punkten |
37710 | Verordnung außerklinischer Intensivpflege unter Verwendung des Vordrucks nach Muster 62 Teil B und C gem. §6 AKI-RL | 167 |
37711 | Zuschlag zur Versicherten- oder Grundpauschale für koordinierenden Vertragsarzt | 275 |
37720 | Fallkonferenz gem. §12 Abs. 2 der AKI-RL
Diese GOP ist nicht genehmigungspflichtig | 86 |
*Orientierungswert 2022
**Orientierungswert 2023
Wer sowohl zur Verordnung als auch zur Potenzialerhebung qualifiziert ist, kann beide Aufgaben übernehmen.
Es gilt das „Vier-Augen-Prinzip“: wer verordnet darf nicht das Potenzial erheben und umgekehrt. Dies gilt insbesondere für die Fälle bei denen voraussichtlich langfristig kein Beatmungsentwöhnungs- oder Dekanülierungspotenzial vorliegt und damit auch die regelmäßige Potenzialerhebung nicht notwendig wird.
Hinweis: Sollte im Zusammenhang mit der „Potenzialerhebung“ eine Bronchoskopie (GOP 09315 oder 13662 EBM)durchgeführt werden, sind diese Leistungen mit einem „A“ zu kennzeichnen (GOP 09315A, GOP 13662A) (Bundeseinheitliche Kodierung)
Die GOP 37700 EBM kann im Rahmen einer Videosprechstunde stattfinden und mit dem Technikzuschlag (GOP 01450 EBM) abgerechnet werden.
Die Leistungen werden zunächst für zwei Jahre außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vergütet.
Den Beschluss dazu finden sie hier
Arztgruppenübergreifender allgemeiner Bereich
- Beschluss zur GOP 01442 EBM (Videofallkonferenz Pflege) – Verlängerung der extrabudgetären Vergütungsempfehlung bis zum 31.12.2022
- Aufnahme einer neuen Anmerkung in die Unterabschnitte 1.7.3.2.1, 1.7.3.2.2 sowie zu den GOP 01738 (iFOBT) und 01741 (Koloskopischer Komplex…) die Fristen für die Dokumentation betreffend
Hausärztlicher Versorgungsbereich
- Änderung der ersten Anmerkung zu den GOP 03335/04335 (Orientierende audiometrische Untersuchung…) – Nachweis der Wartung des Audiometers
- Änderung des obligaten Leistungsinhaltes der GOP 04550 (Zusatzpauschale pädiatrische Rheumatologie)
Fachärztlicher Versorgungsbereich
- Neuaufnahme GOP 08536 (Hormonelle Vorbereitung des Endometriums) in den Abschnitt 8.5 des EBM
- Neubewertung der GOP 08635 (Stimulationsbehandlung im Zyklusfall)
- Änderung der Präambel 9.1 EBM Nr. 6 sowie Änderungen der Anmerkungen zu den GOP 09320 und 09336 EBM - Tonschwellenaudiometrische Untersuchung – Nachweis der Wartung des Audiometers
- Aufnahme zweier neuer Anmerkung zur GOP 13421 EBM (Koloskopie) - die Fristen für die Dokumentation betreffend sowie zur Kodierung
- Neuaufnahme der GOP 19465 (Nachweis einer MET-Exon-14-Skipping-Mutation…) in den Abschnitt 19.4.4 EBM sowie redaktionelle Anpassungen des Abschnittes
- Änderung der Präambel 20.1 Nr. 6 EBM sowie der GOP 20320 und 20336 EBM – Tonschwellenaudiometrische Untersuchung und Kinderaudiometrie an einer speziellen Kinderaudiometrieanlage – Nachweis der Wartung des Audiometers
- Redaktionelle Anpassungen der Präambel 25.1 EBM Nr. 4 und Nr. 7
Arztgruppenübergreifender spezieller Versorgungsbereich
- Aufnahme einer Anmerkung zur GOP 30440 EBM (Extrakorporale Stoßwellentherapie…)
- Redaktionelle Anpassungen der GOP 30200 und 30201 EBM (Chirotherapeutischer Eingriff...) – wird in Manualmedizinischer Eingriff umformuliert
- Anpassungen des obligaten Leistungsinhaltes der GOP 30901 EBM
- Neuaufnahme der GOP32868 (Untersuchung auf das Vorliegen der Allele UGT1A1*6 und UGT1A1*28) in den Abschnitt 32.3.14 EBM
- Änderung der Legende der GOP 37302 EBM (Zuschlag zur Versicherten- oder Grundpauschale für den koordinierenden Vertragsarzt …) – in Bezug auf die Strahlentherapeutische Betreuung
- Neuaufnahme von 9 neuen GOP im Kapitel 37.5 (Psychiatrische und Psychotherapeutische Komplexversorgung)
Detailinformationen
Videofallkonferenzen in der Pflege
Im Rahmen der Prüfung der GOP 01442 EBM (Videofallkonferenz mit der/den an der Versorgung des Patienten beteiligten Pflege(fach)kraft/Pflege(fach)kräften…) hinsichtlich der weiteren Finanzierung wurde festgelegt, dass die Vergütung vorerst weiterhin außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung erfolgt. Der Beschluss gilt bis zum 31.12.2022.
Beschluss des BA
Anpassung der Dokumentationsfristen für die organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme - Darmkrebs
Im Rahmen der organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme, geregelt in der oKFE-RL, ist die elektronische Übermittlung von Daten für die Programmbeurteilung fester Bestandteil der ärztlichen Dokumentation.
Die Dokumentationen sind zudem Voraussetzung für die Berechnung der jeweiligen Gebührenordungspositionen (GOP) des EBM. Dies betrifft die GOP 01738 (Hämoglobin im Stuhl, immunologisch), 01741 (Koloskopischer Komplex gemäß Teil II. § 3 der oKFE-RL) und 13421 (Zusatzpauschale Koloskopie) sowie die GOP der Unterabschnitte 1.7.3.2.1 und 1.7.3.2.2 (Primärscreening bzw. Abklärungsdiagnostik zur Früherkennung des Zervixkarzinoms gemäß Teil III. C. § 6 und 7 der oKFE-RL).
Mit dem aktuellen Beschluss des Bewertungsausschusses erfolgt durch die Aufnahme neuer Anmerkungen bei den obengenannten GOP die Möglichkeit die Dokumentation bis zum 15. Kalendertag des 2. Monats des jeweiligen Folgequartals zu übermitteln, die endgültige Vollständigkeit dieser vorausgesetzt.
Nachweis der Wartung bei Audiometern
Es erfolgen zum 1. Oktober 2022 Anpassungen zu den Gebührenordnungspositionen der audiometrischen Untersuchungen in den Abschnitten 3, 4, 9 und 20 des EBM. Die Anpassung formuliert, dass der Vertragsarzt in einer der Quartalsabrechnung beizufügenden Erklärung zu bestätigen hat, dass die vorgeschriebene jährliche Wartung durchgeführt wurde.
Hintergrund: Zum einen erfolgt eine Korrektur des Paragraphen, auf den bzgl. der messtechnischen Kontrollen in der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MPBetreibV) verwiesen wird. Zum anderen wird das Verfahren für den Vertragsarzt bezüglich des Nachweises der erfolgten Wartung angepasst.
Pädiatrische Rheumatologie – Ergänzung des Leistungsinhaltes
Die GOP 04550 „Zusatzpauschale pädiatrische Rheumatologie“ umfasst laut Leistungslegende die Behandlung und/oder Betreuung eines Kindes oder Jugendlichen mit mindestens einer der in der Textierung genannten rheumatischen Indikationen.
Die genannten Indikationen umfassen auch solche, welche in seltenen Fällen bereits vor dem vierten Lebensjahr auftreten, wie beispielsweise das Blau-Syndrom, periodische Fiebersyndrome oder Arthritis. Die Leistungslegende und der obligate Leistungsinhalt der GOP 04550 werden daher zum 1. Oktober 2022 um Säuglinge und Kleinkinder ergänzt.
Neuaufnahme der GOP 08536 EBM in den Abschnitt 8.5 (künstliche Befruchtung nach Kryokonservierung)
Aufgrund einer keimzellschädigenden Therapie haben weibliche Versicherte in der Regel keinen Spontanzyklus mehr. Daher wird zum 01.Oktober 2022 für die hormonelle Endometriumsvorbereitung, bei einer künstlichen Befruchtung, nach einer Kryokonservierung unbefruchteter Eizellen die neue GOP 08536 nach Beschluss des Bewertungsausschusses in den EBM aufgenommen.
Bei der Endometriumsvorbereitung (GOP 08536 EBM) zur Durchführung einer extrakorporalen Befruchtung mittels intrazytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) sind Ultraschall- und Laborkontrollen notwendig. Dafür wurde die vorgenannte GOP in den Abschnitt 8.5 EBM aufgenommen. Die Leistung kann einmal im Zyklusfall berechnet werden.
GOP | Beschreibung | Punkte |
08536 | Hormonelle Vorbereitung des Endometriums gemäß Nummer 12.3 Buchstabe b bei medizinischer Indikation nach Nummer 11.5 Buchstabe b der Richtlinien über künstliche Befruchtung zur Durchführung einer extrakorporalen Befruchtung mittels intrazytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) | 335 Punkte |
*Orientierungswert: 2022 = 11,2662 Cent
Im Rahmen dieser Neuaufnahme, hat der Bewertungsausschuss eine Änderung im Abschnitt 8.6 des EBM beschlossen.
Es geht um die Stimulationsbehandlung (GOP 08635 EBM) zur Kryokonservierung von Eizellen. Sie ist aktuell bis zu dreimal im Zyklusfall berechnungsfähig und mit 1.991 Punkten bewertet.
Ab dem 01.Jabuar 2023 wird die GOP 08635 EBM bei der ersten Stimulationsbehandlung im Zyklusfall wie bisher mit der vollen Punktzahl bewertet (1.991 Punkten), aber ab der zweiten Stimulationsbehandlung im Zyklusfall mit 1.901 Punkten.
Neuaufnahme der GOP 19465 EBM zur Anwendung des Arzneimittels Tepmetko beim Lungenkarzinom in den Abschnitt 19.4.4 EBM
Zum 01.Oktober 2022 ist der Nachweis auf das Vorliegen einer MET-Exon-Skipping-Mutation aus zirkulierender Tumor-DNA („Liquid Biopsy“) in den Abschnitt 19.4.4 des EBM aufgenommen worden.
Mit der GOP 19465 EBM besteht nun die Möglichkeit diese Untersuchung/Nachweis, zur gezielten Behandlung von erwachsenen Patienten mit einem fortgeschrittenen nicht kleinzelligen Lungenkarzinom vor Beginn einer systemischen Therapie mit Tepmetko®, abzurechnen. Der Nachweis ist für die Anwendung erforderlich.
Die Leistung ist zweimal im Krankheitsfall berechnungsfähig und wird extrabudgetär vergütet
GOP | Beschreibung | Punkte |
19465 | Nachweis oder Ausschluss von allen bekannten MET-Exon-14-Skipping-Mutationen unter Verwendung von zirkulierender Tumor-DNA … | 3.934 Punkte |
*Orientierungswert: 2022 = 11,2662 Cent
Redaktionelle Anpassungen der Präambel 25.1 EBM Nr. 4 und Nr. 7
Im Zuge der vorgenommenen Änderungen der Präambel 25.1 Nr. 4 zum 1. Oktober 2022 wird klargestellt, dass die mit Beschluss des Bewertungsausschusses am 15. September 2020 erfolgte Neudefinition des Zielvolumens auf die gebräuchliche medizinisch-fachliche Definition des klinischen Zielvolumens abzielt.
Des Weiteren dient die Anpassungen der Präambel 25.1 Nr. 7 Satz 1 der Klarstellung, das die Gebührenordnungspositionen (GOP) 25340 bis 25342, 25345 sowie die GOP 34360 und 34460 EBM je Zielvolumen einmal im Rahmen einer Bestrahlungsserie berechnungsfähig sind. Die Ausführungen zur Nebeneinander- bzw. Mehrfachberechnung bleiben hiervon unberührt.
Extrakorporale Stoßwellentherapie - Klarstellung
Mit der Aufnahme einer neuen ersten Anmerkung zur GOP 30440 (Extrakorporale Stoßwellentherapie…) erfolgt zum 1. Oktober 2022 die Klarstellung, dass die GOP 30440 EBM nur berechnungsfähig ist wenn der Patient in den letzten zwei Quartalen unter Ausschluss des aktuellen Quartals wegen der Fasciitis plantaris (M72.2) bei einem Arzt bereits behandelt wurde.
Sofern der Vertragsarzt nicht selbst den Patienten in den letzten zwei Quartalen unter Ausschluss des aktuellen Quartals aufgrund des Fersenschmerzes behandelt hat, hat er sich zu erkundigen, ob der Patient wegen der Fasciitis plantaris bereits bei einem anderen Arzt gemäß der neunten Bestimmung des Abschnitts 30.4 behandelt wurde.
Die Anmerkung dient auch der Richtigstellung der grundsätzlichen Notwendigkeit einer ausreichend dokumentierten, konservativen Vortherapie bevor die extrakorporale Stoßwellentherapie zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt wird.
Anpassungen des obligaten Leistungsinhaltes der GOP 30901 EBM
Bei der GOP 30901 EBM (Kardiorespiratorische Polysomnographie…) erfolgt zum 1. Oktober 2022 ebenfalls eine Anpassung des obligaten Leistungsinhaltes im fünften Spiegelstrich. Der Zusatz „nach Rechtschaffen und Kales“ wird gestrichen, damit diese veraltete Auswertungsform nicht angewendet wird.
Neuaufnahme der GOP32868 (Untersuchung auf das Vorliegen der Allele UGT1A1*6 und UGT1A1*28) in den Abschnitt 32.3.14 EBM zum 1. Oktober 2022
Hintergrund: Mit diesem Beschluss werden die Empfehlungen des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vom 21. Dezember 2021 (Rote-Hand-Brief) für eine Genotypisierung zur Bestimmung des UDP-Glucuronosyltransferase 1A1 (UGT1A1) Metabolisierungsstatus vor einer systemischen Therapie mit irinotecanhaltigen Arzneimitteln im EBM umgesetzt.
Es sollen Patienten identifiziert werden, die als langsame UGT1A1-Metabolisierer ein erhöhtes Risiko für schwere Neutropenien und Durchfälle haben und für die deswegen eine geringere Anfangsdosis von irinotecanhaltigen Arzneimitteln in Betracht gezogen werden sollte.
Die GOP 32868 EBM zur Untersuchung auf das Vorliegen der Allele UGT1A1*6 und UGT1A1*28 wird neu in den Abschnitt 32.3.14 EBM aufgenommen.
Anpassung der GOP 37302 EBM – Besonders qualifizierte und koordinierte palliativmedizinische Versorgung
Bei der Anpassung handelt es sich um eine Ergänzung der Legende der GOP 37302 (Zuschlag zur Versicherten- oder Grundpauschale für den koordinierenden Vertragsarzt gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 der Anlage 30 zum BMV-Ä) im Rahmen der besonders qualifizierten und koordinierten palliativmedizinische Versorgung damit Fachärzte für Strahlentherapie die GOP 37302 als Zuschlag für den koordinierenden Arzt berechnen können.
Hintergrund: Gemäß der aktuellen (Muster-)Weiterbildungsordnung können Fachärzte für Strahlentherapie die Zusatzweiterbildung Palliativmedizin absolvieren und bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen eine Genehmigung u. a. zur Abrechnung der GOP 37302 erhalten.
Neue Gebührenordnungspositionen (GOP) im Kapitel 37.5 (Psychiatrische und Psychotherapeutische Komplexversorgung)
Zum 01.Oktober 2022 wurden 9 neue GOP im EBM in dem Kapitel 37.5 aufgenommen.
Das neue Versorgungsprogramm soll eine aufeinander abgestimmte multiprofessionale Behandlung und Betreuung von Menschen mit psychischen Erkrankungen sicherstellen.
Berechnungsfähig sind die Leistungen von:
- Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie
- Fachärzten für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Fachärzten für Nervenheilkunde
- Fachärzten für Neurologie und Psychiatrie
- ärztliche und psychologische Psychotherapeuten (ausgenommen der GOP 37510 EBM)
GOP | Beschreibung | Punkte |
37500 | Eingangssprechstunde je vollendete 15 Minuten, höchstens viermal im Krankheitsfall | 231 |
37510 | Differentialdiagnostische Abklärung je vollendete 15 Minuten, höchstens viermal im Krankheitsfall | 231 |
37520 | Erstellen eines Gesamtbehandlungsplans einmal im Krankheitsfall | 448 |
37525 | Zusatzpauschale für Leistungen des Bezugsarztes oder des Bezugspsychotherapeuten einmal im Behandlungsfall | 450 |
37530 | Koordination der Versorgung durch eine nichtärztliche Person einmal im Behandlungsfall | 577 |
37535 | Aufsuchen eines Patienten im häuslichen Umfeld durch eine nichtärztliche Person je Sitzung, höchstens dreimal im Behandlungsfall | 166 |
37550 | Fallbesprechung je vollendete 10 Minuten, höchstens viermal im Behandlungsfall | 128 |
37551 | Zuschlag zur GOP 37550 bei Teilnahme eines oder mehrerer nichtärztlicher / nichtpsychotherapeutischer Teilnehmer nach § 3 Abs. 3 und 5 KSVPsych-RL je vollendete 10 Minuten, höchstens viermal im Behandlungsfall | 128 |
37570 | Zusatzpauschale für zusätzliche Organisations- und Managementaufgaben sowie technische Aufwände im Rahmen eines Netzverbundes einmal im Behandlungsfall | 200 |
*Orientierungswert: 2022 = 11,2662 Cent
Die GOP 37510 EBM ist ausschließlich von Ärzten und Ärztinnen folgender Fachgruppen berechnungsfähig: Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Nervenheilkunde und Neurologie und Psychiatrie.
Die GOP 37520, 37525, 37530, 37535, 37551 und 37570 EBM sind ausschließlich von dem Bezugsarzt oder dem Bezugspsychotherapeuten berechnungsfähig.
Zudem sind die GOP 37510 und 37520 EBM nur abrechnungsfähig, wenn im selben Quartal oder dem Quartal davor die GOP 37500 berechnet wurde.
Arztgruppenübergreifender allgemeiner Bereich
- Bewertungsanpassung GOP 01611 EBM (Verordnung med. Rehabilitation) und Neuaufnahme GOP 01613 EBM ( Verordnung geriatrischer Rehabilitation)
Detailinformationen
Bewertungsanpassung und Neuaufnahme im Abschnitt 1.6 EBM
Rückwirkend zum 01.07.2022 wurde die neue GOP 01613 in den Abschnitt 1.6 EBM zur Verordnung von geriatrischer Rehabilitation zu der GOP 01611 aufgenommen. Hierbei handelt es sich um einen Zuschlag im Zusammenhang mit Beantragung von geriatrischer Rehabilitation nach der GOP 01611 EBM (Verordnung von medizinischer Rehabilitation).
Die Verordnung einer geriatrischen Rehabilitation setzt voraus, dass mindestens eine rehabilitationsbegründende Funktionsdiagnose und mindestens zwei geriatrietypische Diagnosen vorliegen und auf dem Antragsformular angegeben werden.
Der Zuschlag ist einmal im Krankheitsfall berechnungsfähig und beinhaltet die Durchführung von mindestens zwei Funktionstests, gem. den RL des GBA über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, aus denen unterschiedliche Schädigungsbereiche nachgewiesen werden.
Zu beachten ist, dass dieser Zuschlag am Behandlungstag nicht neben GOP der Testverfahren bei Demenzverdacht (GOP 03242, 16340,21340) und im Behandlungsfall nicht neben der GOP des hausärztlich-geriatrischen Basisassesment (GOP 03360) berechnungsfähig ist.
Für folgende Fachgruppen ist die GOP 01613 EBM berechnungsfähig:
- FÄ Orthopädie, Hausärzte, FÄ Innere Medizin, FÄ für Orthopädie und Chirurgie, FÄ Chirurgie, FÄ Physikalische und Rehabilitative Medizin, FÄ die nach Kapitel 16 und 21 abrechnen können.
GOP | Beschreibung | Punkte |
01613 | Zuschlag im Zusammenhang mit Beantragung einer geriatrischen Rehabilitation nach der GOP 01611 | 75 Punkte |
*Orientierungspunktwert 2022 = 11,2662 Cent
Zusätzlich wurde die GOP 01611 EBM aufgewertet
GOP | Bewertung bis 30.06.2022 in Punkten | Bewertung ab 01.07.2022 in Punkten |
01611 | 302 | 315 |
*Orientierungspunktwert 2022 = 11,2662 Cent