EBM

Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) regelt, wie viel Geld Sie für eine Behandlung bekommen. Der EBM ist das Gebührenverzeichnis, nach dem Sie ambulante Leistungen mit der KVBB abrechnen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband vereinbaren den EBM im Bewertungsausschuss (BA).

Die KBV stellt auf ihrer Website Online-Version des EBM zur Verfügung

Alternativ können Sie den EBM herunterladen und offline nutzen. Hier gelangen Sie zum Download-Paket der KBV. Darüber hinaus bietet die KBV den vollständigen Katalog des EBM in ihrer App an. Hier gelangen Sie zum Download der App KBV2GO!. Die digitalisierten Nachschlagewerk des EBM sowie des ICD enthalten jeweils eine einfach zu bedienende Suchfunktion und werden laufend aktualisiert.

EBM-Änderungen

Wir haben für Sie umfassende Informationen zu den vom Bewertungsausschuss beschlossenen EBM-Änderungen zusammengestellt.

Die aktuelle Version des EBM können Sie auf der Website der KBV abrufen.
Fragen zum EBM und seinen Änderungen beantworten Ihnen die Mitarbeiter der Abrechnungsberatung der KVBB unter der EBM-Hotline 0331 982298 03.

Wünschen Sie eine weitergehende Beratung? Nutzen Sie das Angebot der Abrechnungsberatung, EBM-Änderungen und andere aktuelle Themen bei Ihren Stammtischen vorzustellen und Ihre Fragen vor Ort zu beantworten.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die vorgenannte EBM-Hotline.