Vereinbarungen zur Überweisungssteuerung (endet zum 30.06.2023)
Vereinbarungen zur Überweisungssteuerung
Überweisungssteuerung mit der DAK-Gesundheit
Die Überweisungssteuerung mit der DAK-Gesundheit gilt nur für den fachärztlichen Versorgungsbereich (von Fachärzten an andere Fachärzte).
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Vertragsärzte, die die Überweisungssteuerungsvereinbarung mit der DAK-Gesundheit umsetzen möchten, müssen ihre Teilnahme der KVBB formlos anzeigen. Die Einschreibung des Patienten erfolgt durch den überweisenden Arzt. Für die Einschreibung des Patienten muss eine Kopie der Teilnahmeerklärung, eine Datenschutzerklärung sowie die zum Vertrag gehörende Versicherteninformation ausgehändigt werden. Die Teilnahmeerklärung ist der DAK innerhalb von zehn Tagen zu übersenden.
Symbolnummer | Bezeichnung | Vergütung | |
93483 | Einschreibung des Versicherten einschl. Information und Beratung über die Leistungen dieser Vereinbarung | 5,70 Euro | |
Kategorie A „Behandlung spätestens am nächsten Werktag“ | |||
Symbolnummer | Bezeichnung | Vergütung | |
93480A | Überweisender Vertragsarzt | 6,00 Euro | |
93481A | Übernehmender Vertragsarzt | 16,00 Euro | |
Kategorie B „Behandlung innerhalb einer Woche“ | ||
Symbolnummer | Bezeichnung | Vergütung |
93480B | Überweisender Vertragsarzt | 5,00 Euro |
93481B | Übernehmender Vertragsarzt | 12,00 Euro |
- Als sehr dringende Versorgungsanlässe der Kategorie A gelten z. B. die Vermeidung einer Krankenhauseinweisung, ein hoch akutes Krankheitsbild oder ein drohender Dauerschaden des Patienten.
- Dringende Anlässe der Kategorie B stellen beispielsweise das Versagen einer begonnenen Therapie, eine zunehmende Verschlechterung der Symptomatik oder eine anhaltende Arbeitsunfähigkeit zur Abklärung des weiteren Behandlungsprozedere dar.
Teilnahmebedingungen der Qualitätssicherung und Ansprechpartner
Den Vertrag finden Sie im geschützten Bereich der Homepage der KVBB.
Stand 6.1.2023