Telematikinfrastruktur
Gesundheitsdaten sind hochsensibel und bedürfen daher höchstem Schutzniveau. Mit dem SGB V wurden die ersten Weichen für den Aufbau eines hochsicheren Grundgerüstes zur Speicherung und Austausch gesundheitlicher Daten geschaffen, der Telematikinfrastruktur (TI). Sie verbindet alle Akteure des Gesundheitswesens in einem digitalen Netz. Anders als beim Internet bleibt in der TI stets nachvollziehbar, von wem welche Informationen stammen, und es lässt sich konsequent regeln, wer auf diese Informationen zugreifen darf – und wer nicht.
Seit dem 30.06.2019 müssen alle Praxen an die TI angeschlossen sein.
Das benötigen Praxen für den Anschluss an die TI:
Jede Betriebsstätte und jede Nebenbetriebsstätte benötigt zur Nutzung der TI verschiedene Komponenten und Dienste. Für alle gelten hohe Anforderungen an die Funktionalität und Sicherheit. Die Komponenten müssen daher von der gematik (Nationale Agentur für Digitale Medizin) zugelassen sein.
Grundvoraussetzung zur Nutzung der TI ist ein Internetzugang sowie ein Praxisverwaltungssystem (PVS). Ärzte und Psychotherapeuten wenden sich vor der Bestellung am besten zunächst an den PVS-Hersteller beziehungsweise den Systembetreuer, da das PVS System als zentrales System ausschlaggebend für die Installation der TI-Komponenten ist.
Die Komponenten der Telematikinfrastuktur.
Der TI-Konnektor ist das zentrale Gerät für den sicheren Netzzugang der TI. Er ist mit den stationären eHealth-Kartenterminals der Praxis sowie dem Praxisverwaltungssystem (PVS) per Netzwerk verbunden. In dem Konnektor ist die benötigte Fachlogik für die Verschlüsselung und den Zugang zu den eDiensten in der TI enthalten. Die Fachlogik wird durch Updates/Upgrades in verschiedene Ausbaustufen ausgebaut.
Aktuelle Versionen:
- ePA-Konnektor / PTV 4: Mindestvoraussetzung um die ePA lesen und befüllen zu können
- ePA-Konnektor / PTV 4+ (Komfortsignatur)
- ePA-Konnektor / PTV 5 (ePA 2.0)
Anbieter:
Die TI-Konnektoren werden in aller Regel über die Systemhäuser angeboten. Das ist auch sinnvoll, um nur einen Ansprechpartner bei technischen Problemen zu haben.
Praxisintegration:
Der TI-Konnektor muss an einem für Fremde unzugänglichen Ort in der Praxis aufgestellt werden. Dies kann ein Raum sein, in dem Patienten nie ohne Praxispersonal sind oder ein abschließbarer Schrank.
Immer mehr Anbieter bieten auch eine sogenannte Rechenzentrumslösung an. Hier steht der Konnektor nicht in der Praxis sondern in einem zertifizierten, deutschen Rechenzentrum. Er ist dann durch einen VPN-Tunnel mit der Praxis verbunden und wird im Rechenzentrum gewartet und upgedatet.
Über das stationäre Kartenterminal in Kombination mit dem Konnektor erfolgt die Anmeldung der Praxis in der TI. Im eKT wird dazu einmalig der Praxisausweis (SMC-B) eingelegt und vom Systembetreuer versiegelt. So kann die Authentifizierung der Praxis in der TI erfolgen. Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) sowie Versichertenkarten (eGK) können ebenfalls über das eKT eingelesen werden. Das eKT ist somit auch notwendig, um Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) oder Notfalldatenmanagement (NFDM) durchzuführen oder den elektronischen Medikationsplan (eMP) auslesen zu können.
Anbieter:
Die stationären Kartenterminals werden über die Gerätehersteller und die Systemhäuser angeboten. Letzteres ist insofern sinnvoll, um nur einen Ansprechpartner bei technischen Problemen zu haben.
Praxisintegration:
Stationäre Kartenterminals sollten an der Anmeldung zur Authentifizierung der Patienten stehen. Weitere Kartenterminals in den Praxisräumen sind zu empfehlen, um die eDienste der TI an den Arbeitsrechnern nutzen zu können und den Praxisablauf nicht zu behindern.
Ein mobiles Kartenterminal wird im Rahmen von Haus- und Pflegeheimbesuche oder ausgelagerten Praxisräumen benötigt. Auch für Fachgruppen wie Anästhesisten macht es Sinn auf ein mobiles Kartenterminal zurückzugreifen.
Anbieter:
Die mobilen Kartenterminals werden über die Gerätehersteller und die Systemhäuser angeboten. Letzteres ist insofern sinnvoll, um nur einen Ansprechpartner bei technischen Problemen zu haben.
Praxisintegration
Für den Betrieb eines mobilen Kartenterminals wird ein Praxisausweis benötigt.
Wichtig zu wissen ist, dass diese Geräte im Offline-Betrieb arbeiten. Eine Aktualisierung der Versichertenstammdaten (VSDM) ist damit nicht möglich.
Die neueren mobilen Kartenterminals können im Gerät immerhin die Versichertendaten auswerten und so beispielsweise eine abgelaufene Karte erkennen. Diese neuen Geräte werden auch benötigt, um nach der bundesweiten Einführung des Online-Abgleichs der Versichertenstammdaten alle Versichertendaten von der eGK auslesen zu können.
Pro Betriebsstätte (BSNR) benötigen Sie in der Regel einen Praxisausweis (SMC-B), um die Praxis in der TI zu authentifizieren. Im Gegensatz zum eHBA, der den Arzt in der TI authentifiziert, authentifiziert die SMC-B die Praxis in der TI. Zusammen mit dem Konnektor und dem stationären Kartenlesegerät stellt die SMC-B die Verbindung zur TI her.
Anbieter:
Eine SMC-B Karte kann direkt bei einem so genannten Trust Service Provider (TSP) bestellt werden. Aktuell gibt es drei TSP/ Hersteller D-Trust (Bundesdruckerei), T-Systems oder medisign. Besprechen Sie dies am besten vorab mit Ihrem PVS-Betreuer.
Wichtig:
Die SMC-B ist an die Betriebsstätte gebunden. Somit muss bei Vergabe einer neuen Betriebsstättennummer (BSNR) auch eine neue SMC-B beantragt und verwendet werden.
Praxisintegration
Seit 3. April 2023 ist zur Beantragung einer SMC-B eine Authentifizierung (z.B. per Post-Ident) beim TSP verpflichtend. Bitte informieren Sie sich beim Hersteller, welche Authentifizierungsverfahren zur Verfügung gestellt werden.
Es kann ca. vier Wochen dauern, bis der Praxisausweis und die dazugehörige PIN bei Ihnen eintreffen. Sie müssen den Praxisausweis sofort nach Erhalt (binnen 14Tage) der unversehrten Karte und des PIN-Briefes in dem Onlineportal des Anbieters freischalten. Hintergrund dieser Freischaltung ist die Sicherstellung, dass der Versand erfolgreich funktioniert hat und sowohl Karte als auch PIN beim Antragsteller angekommen sind. Versäumen Sie die rechtzeitige Freischaltung Ihrer Karte, wird Ihr Praxisausweis aus Sicherheitsgründen von dem Anbieter automatisch und unwiderruflich gesperrt. In diesem Fall benötigen Sie eine kostenpflichtige Ersatzkarte.
Bitte beachten Sie, dass beim Installationstermin der TI ein einsatzbereiter Praxisausweis in der Praxis vorliegen muss, damit die Anbindung an die TI erfolgreich durchgeführt werden kann.
Die Karte wird vom PVS-Systembetreuer bei der Installation der TI-Technik in der Praxis in eines der Kartenterminals gesteckt und über eine PIN aktiviert. Die PIN muss an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Sie wird sowohl für die Installation als auch für den laufenden Betrieb der TI benötigt.
Der eHBA der Generation 2.0 ist für alle kommenden Anwendungen der TI Pflicht. Nur mit ihm können sich Ärzte und Psychotherapeuten eindeutig gegenüber der TI als Heilberufler ausweisen. So erhalten sie Zugriff auf Patientendaten innerhalb der TI oder auf der eGK und können diese bearbeiten. Mit dem eHBA ist die Abgabe einer qualifizierten elektronischen Signatur(QES) möglich – die rechtssichere elektronische Unterschrift. Sie ist zum Beispiel für den eArztbrief, das eRezept, die eAU, aber auch für Laborüberweisungen oder die Durchführung von Telekonsilien notwendig.
Anbieter:
Ein eHBA kann direkt bei einem der drei Hersteller D-Trust (Bundesdruckerei), T-Systems oder medisign bestellt werden. Fragen zum eHBA beantwortet die jeweiligen Landesärztekammer beziehungsweise Psychotherapeutenkammer.
Praxisintegration:
Die Sicherheitsanforderungen an die Ausgabe und die Nutzung des eHBA müssen höchsten Ansprüchen genügen. Insofern ist er mindestens so gewissenhaft wie ein Personalausweis oder eine Kreditkarte zu handhaben. Der eHBA darf daher nicht im freien Zugriff sein und z. B. nicht dauerhaft im Kartenlesegerät verbleiben, wenn das Terminal auch für Dritte zugänglich ist.
Praxisausweis bestellen
Heilberufsausweis bestellen
Anwendungen der TI
-
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
-
Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
-
Elektronischer Medikationsplan (eMP)
-
Elektronische Patientenakte (ePA)
-
Elektronisches Rezept (eRezept /eRx)
-
Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
-
Notfalldatenmanagement (NFDM)
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Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)
Finanzierung der Telematikinfrastruktur
Am 1 Juli 2023 ist eine neue TI-Finanzierungsvereinbarung für alle Vertragsärzte und Psychotherapeuten in Kraft getreten. Praxen erhalten eine monatliche Pauschale, um die Installation und den Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) zu finanzieren.
Die Finanzierungsregelung inklusive der Höhe der Pauschale wurde durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) per Rechtsverordnung festgelegt. Die Höhe der TI-Pauschale wird jährlich angepasst und ist abhängig von der Praxisgröße, dem Zeitpunkt der Erstausstattung und vom Zeitpunkt des Konnektorentauschs. Bei Fehlen von Anwendungen und Komponenten wird die TI-Pauschale gekürzt.
Eine ausführliche Übersicht erhalten Sie auf der Website der KBV.
Ab drittem Quartal 2024 werden die erforderlichen Daten automatisch aus Ihrer eingereichten Abrechnungsdatei für das jeweilige Quartal ausgelesen. Ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) fügt beim Erzeugen der Abrechnungsdatei automatisch einen Datensatz über die vorhandenen Komponenten, Dienste und Anwendungen der TI bei.
Die Kosten für die Einrichtung der Telematikinfrastruktur in der Praxis werden gemäß gesetzlicher Vorgaben von den Krankenkassen übernommen und über die Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet.
Komponenten und Dienste
- Konnektor
- Kartenlesegerät
- SMC-B / Praxisausweis
- eHBA
Anwendungen
- Notfalldatenmanagement (NFDM) und elektronischer Medikationsplan (eMP)
- elektronische Patientenakte (ePA)
- Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
- elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
- elektronische Verordnungen (eRezept)
Die KVBB hat folgende Fachgruppen von den Anwendungen NFDM, eMP, eAU und eRezept ausgenommen:
- Fachärzte für Laboratoriumsmedizin
- Fachbiologie der Medizin
- Fachärzte für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie
- Fachwissenschaftler Immunologie
- Fachärzte für Transfusionsmedizin
- Ermächtigte Fachwissenschaftler der Medizin
- Fachärzte für Pathologie
- Fachärzte für Biochemie
- Fachärzte für Humangenetik
- Fachärzte für Radiologie
- Fachärzte für Nuklearmedizin
- psychologische Psychotherapeuten
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
- Fachärzte für Anästhesie, sofern kein Arzt-Patienten-Kontakt in der Praxis vorliegt
- Fachgruppen – ausschließlich Mammografie-Screening (FG55)