Telematikinfrastruktur

Gesundheitsdaten sind hochsensibel und bedürfen daher höchstem Schutzniveau. Mit dem SGB V wurden die ersten Weichen für den Aufbau eines hochsicheren Grundgerüstes zur Speicherung und Austausch gesundheitlicher Daten geschaffen, der Telematikinfrastruktur (TI). Sie verbindet alle Akteure des Gesundheitswesens in einem digitalen Netz. Anders als beim Internet bleibt in der TI stets nachvollziehbar, von wem welche Informationen stammen, und es lässt sich konsequent regeln, wer auf diese Informationen zugreifen darf – und wer nicht.

Seit dem 30.06.2019 müssen alle Praxen an die TI angeschlossen sein.

Das benötigen Praxen für den Anschluss an die TI:

Jede Betriebsstätte und jede Nebenbetriebsstätte benötigt zur Nutzung der TI verschiedene Komponenten und Dienste. Für alle gelten hohe Anforderungen an die Funktionalität und Sicherheit. Die Komponenten müssen daher von der gematik (Nationale Agentur für Digitale Medizin) zugelassen sein.

Grundvoraussetzung zur Nutzung der TI ist ein Internetzugang sowie ein Praxisverwaltungssystem (PVS). Ärzte und Psychotherapeuten wenden sich vor der Bestellung am besten zunächst an den PVS-Hersteller beziehungsweise den Systembetreuer, da das PVS System als zentrales System ausschlaggebend für die Installation der TI-Komponenten ist.

Die Komponenten der Telematikinfrastuktur.

Finanzierung der Telematikinfrastruktur

Am 1 Juli 2023 ist eine neue TI-Finanzierungsvereinbarung für alle Vertragsärzte und Psychotherapeuten in Kraft getreten. Praxen erhalten eine monatliche Pauschale, um die Installation und den Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) zu finanzieren.