Genehmigungspflichtige / Anzeigepflichtige Leistungen

Die Ausführung und Abrechnung von Leistungen, die der Qualitätssicherung unterliegen, ist im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erst nach Erteilung einer Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg zulässig.

Liste genehmigungspflichtiger Leistungen von A – Z