Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben sich auf ein Förderprogramm der Weiterbildung im ambulanten Bereich verständigt. Die Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V trat am 1.7.2016 in Kraft.
Bundesweit werden insgesamt mindestens 7.500 allgemeinmedizinische Weiterbildungsstellen im ambulanten und stationären Bereich pro Jahr gefördert.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise hinsichtlich der Inanspruchnahme einer finanziellen Förderung:

  • Die Förderhöhe beträgt ab dem 1.1.2023 bei einer Beschäftigung mit 40 Stunden/Woche 5.400 Euro. Bei einer Beschäftigung in Teilzeit wird die Förderhöhe anteilig berechnet.
  • Zusätzlich erhöht sich der Förderbetrag bei der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin bei einer Beschäftigung in einer drohend unterversorgten Region um monatlich 250 Euro, in einer bestehend unterversorgten Region um monatlich 500 Euro.
  • Die finanzielle Förderung unterliegt der Genehmigungspflicht durch den Vorstand der KVBB. Sie kann nur erteilt werden, wenn zusätzlich die Genehmigung der Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung erteilt wurde.
  • Antragsteller ist der Praxisinhaber, der die genehmigten Fördermittel in voller Höhe an den Arzt in Weiterbildung weiterzuleiten hat. Der Arbeitgeberanteil der Lohnnebenkosten darf nicht aus Fördermitteln bestritten werden.
  • Die Förderung in ein und derselben Praxis erfolgt maximal für einen Zeitraum entsprechend der Dauer der durch die Landesärztekammer Brandenburg ausgestellten Weiterbildungsbefugnis für den Vertragsarzt.

Die Fördersumme wird hälftig von der KVBB und den Krankenkassen getragen.“