Zulassungsausschuss

Zulassungsausschuss für Ärzte /

Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses für Ärzte

Der Zulassungsausschuss für Ärzte ist ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzteschaft und gesetzlichen Krankenkassen. Die Mitglieder des Zulassungsausschusses sind von ihren Verbänden berufene Vertreter und Vertreterinnen der Ärzteschaft sowie der Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen auf der einen und berufene Vertreter und Vertreterinnen der gesetzlichen Krankenkassen auf der anderen Seite. Die Vor- und Nachbereitung der Entscheidungen des Zulassungsausschusses wird durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle gewährleistet.

Der Zulassungsausschuss für Ärzte führt seine Sitzungen in den Räumlichkeiten der KVBB in der Pappelallee 5 in 14469 Potsdam durch.

Nach den gesetzlichen Vorschriften ist die Geschäftsstelle organisatorisch bei der KVBB eingebunden. Auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle sind bei der KVBB angestellt. Sie arbeiten jedoch ausschließlich für das Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung.

Der Zulassungsausschuss ist – vereinfacht ausgedrückt - die Ein- und Austrittspforte in die vertragsärztliche Versorgung, d. h. in das KV-System. Er entscheidet unter anderem über:

  • Zulassungsanträge
  • Anträge auf Anstellung bei zugelassenen Leistungserbringern
  • Ermächtigungsanträge
  • Anträge auf Verlegung des Praxissitzes
  • Anträge über das Ruhen der vertragsärztlichen Tätigkeit
  • Beendigung  der Zulassung bspw. bei Verzicht
  • Beendigung der Anstellung oder Veränderung des zeitlichen Anstellungsumfangs

Der Zulassungsausschuss trifft seine Entscheidungen im Kontext einer Vielzahl rechtlicher Rahmenbedingungen, die sich aus dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte, dem Bundesmantelvertrag-Ärzte und der Bedarfsplanungs-Richtlinie ergeben.

Die Geschäftsstelle selbst trifft keine Entscheidung über die Anträge. Sie berät die Antragsteller, prüft eingehende Anträge auf Vollständigkeit anhand der für das jeweilige Antragsverfahren geltenden Rechtsgrundlagen und prüft das Vorliegen weiterer rechtlicher Voraussetzungen. Das Ergebnis der Prüfung bereitet sie für die Sitzungstermine des Zulassungsausschusses in einer Tagesordnung auf. Soweit für Entscheidungen Bewertungen zur regionalen Versorgungssituation notwendig sind, wird die KVBB zur Erarbeitung einer Versorgungsstellungnahme aufgefordert. In Einzelfällen wird die Geschäftsstelle zur weiteren Sachverhaltsermittlung durch den Zulassungsausschuss beauftragt.

Im Anschluss an die Sitzungen erstellt die Geschäftsstelle die Protokolle der Sitzungen und die Beschlüsse, deren Ausfertigung sie anschließend den Verfahrensbeteiligten zustellt.

  • Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses

    Philipp Thieme, Leiter der Geschäftsstelle / Ulrike Petznick, stellvertretende Leiterin der Geschäftsstelle