Antikörpereinsatz zur Therapie und zur Prophylaxe
Zum 15. November 2021 ist die erste Änderung der Monoklonale-Antikörper-Verordnung in Kraft getreten. Die Bundesregierung hat Dosen der Antikörperkombination Casirivimab/Imdevimab zentral beschafft. Mittlerweile liegt für das Präparat Ronapreve® die Zulassung für die Behandlung einer COVID-19-Erkrankung als auch für die Prophylaxe für Risikopatienten vor. Die Details zum Bezug des Mittels und zur Abrechnung finden Sie in der PraxisInfo der KBV vom 12. Januar 2022.
Update 12.1.2022: Information der KBV: Eingeschränkte Wirksamkeit von Ronapreve® bei Omikron-Variante
Antikörper-Therapie für Corona-Patienten in Charité
Eine Antikörper-Ambulanz für Corona-Patienten mit bestimmten Risikofaktoren hat am 19. April auf dem Campus Mitte der Berliner Charité den Testbetrieb aufgenommen. Darüber hat die Charité die KV Brandenburg informiert.
Die Charité bietet dort die ambulante Infusionsbehandlung mit antiviral wirksamen monoklonalen Antikörpern (mAB) zur Versorgung von Menschen mit Risikofaktoren für einen schweren Verlauf bzw. Hospitalisierung an.
Dieses Angebot richtet sich auch an Brandenburger Patienten. Die Vorstellung und Terminvergabe zu dieser Infusionsbehandlung ist jedoch nur nach telefonischer Anmeldung über den behandelnden Haus- oder Facharzt möglich.
Weitere Informationen finden Sie im DatenNerv unter:
https://datennerv.kvbb.kv-safenet.de/coronavirus/antikoerper-therapie/