Verordnungen

Nirsevimab jetzt Kassenleistung

Für die Kostenübernahme von Nirsevimab (Beyfortus) und Palivizumab (Synagis) durch die gesetzlichen Krankenversicherungen in Form einer verpflichtenden Regelleistung kann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seinen sogenannten Therapiehinweisen Patientengruppen definieren, bei welchen „die Gabe des RSV-Antikörpers in den Bereich der medizinischen Vorsorgeleistung bzw. der Krankenbehandlung fällt, weil bei ihnen ein hohes Risiko für einen schweren Erkrankungsverlauf besteht“.

Der Einsatz ist wirtschaftlich bei: Kindern mit hohem Risiko für schwere Infektionsverläufe  im Alter von ≤ 24 Lebensmonaten bei Palivizumab, im Falle von Nirsevimab ≤ 12 Lebensmonaten, zum Beginn der RSV-Saison,

  • die wegen bronchopulmonaler Dysplasie begleitende therapeutische Maßnahmen innerhalb der letzten sechs Monate vor Beginn der RSV-Saison benötigten. Diese Maßnahmen beinhalteten zusätzlichen Sauerstoff, Steroide, Bronchodilatatoren oder Diuretika oder
  • mit hämodynamisch relevanten Herzfehlern (zum Beispiel relevante Links-Rechts- und Rechts-Links-Shunt-Vitien und Patienten mitpulmonaler Hypertonie oder pulmonalvenöser Stauung) oder
  • mit Trisomie 21.
  • Darüber hinaus erscheint die Gabe unter wirtschaftlichen Aspekten noch vertretbar bei:
  • Kindern im Alter von ≤ 6 Monaten bei Beginn der RSV-Saison, die als Frühgeborene bis zur vollendeten 35. Schwangerschaftswoche (SSW) (34 (+6)) geboren wurden.

Die Saison für Infektionen mit dem RSV beginnt typischerweise im November und hält bis April an.