IT-Service / Telematik
BMG legt neue TI-Pauschalen für Praxen fest
Das Bundesgesundheitsministerium hat die neuen TI-Pauschalen per Verordnung festgelegt. Sie gelten bereits ab 1. Juli, eine Übergangsregelung gibt es nicht. Praxen erhalten danach künftig monatlich eine Pauschale, die laut Ministerium die Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur ausgleichen soll.
Weitere Informationen zur Zahlung und der geforderten Eigenerklärung werden wir Ihnen in Kürze bereitstellen.
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