Verordnungen

Verordnungen jetzt auch per Video

Heilmittel, häusliche Krankenpflege und medizinische Rehabilitation dürfenkünftig auch in der Videosprechstunde verordnet werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Januar 2023 beschlossen.

Voraussetzung ist, dass der Patient in der Praxis bekannt ist und der Arzt/Psychotherapeut die verordnungsrelevante Diagnose und/oder die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit kennt. Zudem sind bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege nur Folge-Verordnungen möglich. Für die erstmalige Verordnung ist auch weiterhin der persönliche Besuch des Patienten in der Praxis nötig.

Außerdem ist es möglich, Verordnungen für Heilmittel sowie häusliche Krankenpflege ausnahmsweise auch nach telefonischem Kontakt auszustellen, wenn der aktuelle Gesundheitszustand bereits in einer persönlichen Behandlung oder per Videosprechstunde erhoben wurde und keine weiteren verordnungsrelevanten Informationen zu ermitteln sind.

Generell gilt: Wer verordnet, hat sich vorher vom Zustand des Kranken und der Notwendigkeit der Verordnung persönlich überzeugt. Es bedarf in jedem Einzelfall einer umsichtigen Abwägungsentscheidung darüber, ob die Schilderungen des Patienten bei der Befundung insgesamt ausreichend sind, um die Verordnung ohne persönlichen Kontakt auszustellen.