Abrechnung

Digitale Gesundheitsanwendungen

Ab 1. Januar 2024 sind bestimmte Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) von weiteren Fachgruppen berechnungsfähig.

DiGA „somnio“

Die Verlaufskontrolle und Auswertung bei der Webanwendung „somnio“ zur Behandlung von Ein- und Durchschlafstörungen kann ab Januar von allen Ärztinnen und Ärzten mit einer KV-Genehmigung für Schmerztherapie sowie von der Fachgruppe für Physikalische und Rehabilitative Medizin berechnet werden.

Dazu wird für Ärztinnen und Ärzte der Physikalischen und Rehabilitativen Medizin die im EBM bestehende GOP 01471 für die Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA „somnio“ in die Präambel 27.1 Nummer 4 EBM aufgenommen.

Für Ärztinnen und Ärzte mit KV-Genehmigung für Schmerztherapie wird die neue GOP 30780 EBM für die Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA „somnio“ in den Abschnitt 30.7.1 EBM aufgenommen.

DiGA „Vivira“

Auch bei der Webanwendung „Vivira“ zur Behandlung von Rückenschmerzen bei nicht spezifischen Kreuzschmerzen oder Arthrose der Wirbelsäule kann die Verlaufskontrolle und Auswertung künftig von Ärztinnen und Ärzten berechnet werden, die eine KV-Genehmigung für die Schmerztherapie haben.

Dazu wird die neue GOP 30781 EBM für die Verlaufskontrolle und Auswertung bei „Vivira“ In den Abschnitt 30.7.1 EBM aufgenommen.

Die neuen GOP 30780 und 30781 EBM sind – wie die bestehenden GOP 01471 und 01472 – mit jeweils 64 Punkten (7,35 Euro) im EBM bewertet.