Sicherheit, Planbarkeit und Zusagen zur TI-Finanzierung gefordert
KVBB zur Neuregelung der TI-Finanzierung
Der Gesetzgeber hat eine Neuregelung der Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) zum 1. Juli 2023 beschlossen. Demnach soll eine Monatspauschale die Erstattung von Einzelkosten ersetzen. In den Verhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Krankenkassen waren die Kassen nicht bereit, die anfallenden Kosten zu finanzieren. Daher muss nun das Bundesgesundheitsministerium im Rahmen einer Ersatzvornahme bis zum 1. Juli 2023 über die Höhe der Monatspauschale entscheiden. Bisher gibt es dazu keine Informationen aus dem BMG.
„Wir gehen davon aus, dass die bisherige Regelung auch über den 1. Juli hinaus weiterhin gilt, solange das BMG nichts Neues anordnet“, sagt Holger Rostek, Vorstand der KVBB. „Es ist ein untragbarer Zustand, dass bis heute keine für unsere Arztpraxen akzeptable Regelung gefunden wurde. Somit ist bei allen anstehenden IT-Investitionen und TI-Kosten in den Praxen die Refinanzierung unklar. Es besteht eine große Unsicherheit, wie eine zukünftige Finanzierung durch das BMG geregelt wird. Aber nur wenn wir Sicherheit, Planbarkeit und Zusagen zur Finanzierung haben, wird die Digitalisierung der ambulanten Medizin erfolgreich verlaufen. Wir fordern eine akzeptable Refinanzierung und Übergangsfristen, um eine Planungssicherheit für IT-Investitionen der nächsten Monate in der ambulanten Medizin sicherzustellen.“