Verträge

DMP Diabetes Typ II: neue Versorgungsinhalte und höhere Schulungspauschale

Mit Wirkung ab 1. Oktober 2023 wurde mit der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen der 16. Nachtrag zum DMP Diabetes mellitus Typ 2 geschlossen. Dieser beinhaltet einige Neuerungen für die Patientenversorgung.

Worum geht es?

Der Gemeinsame Bundesausschuss aktualisiert regelmäßig die medizinischen Anforderungen an die DMP-Verträge. Diese Vorgaben müssen von den regionalen Vertragspartnern in die DMP-Verträge übernommen werden. Mit der nunmehr vierten Aktualisierung werden neue Empfehlungen zu Diagnostik und Therapie des Diabetes mellitus Typ 2 in die Anlage „Versorgungsinhalte“ integriert.

So ist zum Beispiel bei Vorliegen von Folgeerkrankungen die glukosesenkende medikamentöse Therapie entsprechend auszurichten. Dabei werden die Patienten in Gruppen eingeteilt: ohne kardiovaskuläre/renale Erkrankung/Herzinsuffizienz oder mit kardiovaskulärer/renaler Erkrankung oder Herzinsuffizienz. Die besondere Bedeutung der partizipativen Entscheidungsfindung, also ein patientenzentrierter Ansatz, wird an zahlreichen Stellen hervorgehoben.

Erfreulich ist der sinkende Dokumentationsaufwand: Sechs Dokumentationsfelder entfallen, zwei Angaben zu den neuen Medikamentenempfehlungen SGLT2-Inhibitor und GLP-1-Rezeptoragonist werden neu aufgenommen. Diese werden in der Anlage Qualitätssicherung mit einem neuen Ziel aufgegriffen.

Die Änderungen der Versorgungsinhalte waren für uns Anlass, erneut die vereinbarten Vergütungen auf den Prüfstand zu stellen. Die Krankenkassen waren aber nur zu einer Anpassung der Schulungsvergütungen bereit. Die Schulungen sind ein maßgeblicher Bestandteil des DMP und tragen ganz wesentlich zur Adhärenz der Patienten und damit zum Behandlungserfolg bei. Mit diesen Argumenten konnten wir die Krankenkassen von einer Anhebung der Schulungsvergütung um jeweils 0,50 Euro je Patient und Unterrichtseinheit überzeugen. Damit baut die KV Brandenburg ihren Spitzenplatz bei der Vergütung zahlreicher Schulungen im Bundesvergleich weiter aus.

Wenn es Ihnen gelingt, den Patienten bis zur letzten Unterrichtseinheit zur aktiven Teilnahme zu motivieren, wird nun auch der Abschluss der Schulung mit einem Zuschlag in Höhe von 10 Euro vergütet. Dazu rechnen Sie bitte mit der letzten Unterrichtseinheit die SNR 96019 ab.

Diese und alle weiteren Einzelheiten können Sie in Kürze im aktualisierten Vertrag im Mitgliederportal der KVBB unter der Rubrik Verträge nachlesen.